Masterstudium Translationswissenschaft
Das Masterstudium Translationswissenschaft baut auf den in einem translationswissenschaftlichen Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen auf und bietet drei Möglichkeiten der Spezialisierung:
- Fachübersetzen und Translationstechnologie
- Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
- Theorie und Praxis des Konferenzdolmetschens
Warum Translationswissenschaft in Innsbruck studieren?
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25
Anmeldefrist für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen: 01.09.-21.09.2024
Anmeldefrist für alle nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen): 01.09.2024 bis Semesterende bzw. bis zum jeweiligen Lehrveranstaltungsende.
Die Anmeldung zu den übrigen Lehrveranstaltungen nach dem Ende der Anmeldefrist erfolgt per E-Mail über die KursleiterInnen. Bei den Kursen, bei denen am Ende der Anmeldefrist die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht wurde, können keine weiteren TeilnehmerInnen aufgenommen werden.
Beginn der Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25:
Dienstag, 01.10.2024
Voraussetzungen
Die formale Voraussetzung für das Bachelorstudium ist die Reifeprüfung (auch ohne Latein) oder ein gleichwertiger Schulabschluss. Das Studium ist für Studierende mit sehr guten muttersprachlichen Kenntnissen (Deutsch) und sehr guten Kenntnissen in der gewählten ersten Fremdsprache geeignet. Das BA-Studium Translationswissenschaft führt zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Universitätsabschlusses für gemeinsprachliches Übersetzen in den am Institut für Translationswissenschaft angebotenen Sprachen.
Zulassung zum Studium
Für die Zulassung zum Studium, Anmeldung der zusätzlichen Studien, Änderungen in der Sprachkombination usw. ist ausschließlich die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Bitte beachten Sie die obligatorische Online-Bewerbung für StudienanfängerInnen.
Umfang und Dauer des Studiums
Das Bachelorstudium Translationswissenschaft umfasst 180 ECTS-Punkte. Das entspricht einer Studiendauer von ca. sechs Semestern, wobei grundsätzlich die Lehrveranstaltungen eines Studienjahres 60 ECTS und die eines Semesters 30 ECTS entsprechen.
Sprachenangebot
Das Studium muss mit zwei Fremdsprachen absolviert werden. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch.
Das Curriculum geht von der Annahme aus, dass in den gewählten Fremdsprachen – mit Ausnahme der Nicht-Schulsprache Russisch – gute Vorkenntnisse, bzw. in der ersten Fremdsprache sehr gute Vorkenntnisse, vorhanden sind. Das Niveau der Sprachbeherrschung in den beiden Fremdsprachen wird vor Beginn des Studiums durch Sprachniveaueinstufung (SNE) festgestellt. Studierende, die das erforderliche Niveau der Sprachbeherrschung durch ein österreichisches Zentralmaturazeugnis (nicht älter als ein Studienjahr) oder einen anderen relevanten Nachweis (nicht älter als zwei Studienjahre) belegen können, werden nach Prüfung der Unterlagen vom Einstufungstest befreit.
Studierende, deren Muttersprache nicht zum Lehrprogramm des Innsbrucker Instituts für Translationswissenschaft gehört, müssen eine Bildungssprache aus den am Institut angebotenen Sprachen wählen. Alle Studierenden, deren Mutter- bzw. Bildungssprache nicht Deutsch ist, müssen Deutsch als erste Fremdsprache belegen. Sehr gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für das BA-Studium.
Auslandsaufenthalt
Ein Auslandsaufenthalt von mindestens einem Semester in den Ländern der gewählten Fremdsprachen wird dringend empfohlen. Ziel des Auslandsaufenthalts ist die Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenz in den gewählten Fremdsprachen. In der Rubrik INTRAWI international erfahren Sie alles über unsere internationalen Netzwerke, Mobilitäten und Praktika. Außerdem stehen hier zahlreiche Erfahrungsberichte für Sie bereit.
Aufbau des Studiums (laut geänderter Curriculums-Fassung ab dem 01.10.2016) und empfohlener Studienverlaufsplan
Das Bachelorstudium Translationswissenschaft besteht aus Pflicht- und Wahlmodulen aus den Bereichen Translatologie (sprachenübergreifende theorethische Basisfächer), Sprachbeherrschung, Kulturwissenschaft und Translatorik (= Übersetzen) und verläuft quasi symmetrisch in den beiden gewählten Fremdsprachen. Lediglich im Bereich Translatorik kann man bei der zweite Fremdsprache zwischen zwei Varianten wählen: Die Variante 1 sieht die gleichen Übersetzungskurse wie bei der ersten Fremdsprache vor (Übersetzung in beide Richtungen); die Variante 2 beinhaltet Übersetzungskurse in nur eine Richtung und ist v. a. als eine Art Erleichterung für Studierende mit der ersten Fremdsprache Deutsch gedacht, die sonst zwischen zwei Fremdsprachen übersetzen müssten.
Es sind Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 140 ECTS zu absolvieren:
- Translatologie (22,5 ECTS)
- Sprachbeherrschung (30 ECTS pro Fremdsprache)
- Kulturwissenschaft (15 ECTS pro Fremdsprache)
- Translatorik (erste Fremdsprache: 25 ECTS) und Prüfungsprojekt (2,5 ECTS)
- Weiters sind Wahlmodule im Umfang von insgesamt 32,5 ECTS zu absolvieren:
- Translatorik zweite Fremdsprache: Variante 1 (20 ECTS) oder Variante 2 (15 ECTS)
- weitere Wahlmodule: bei der Variante 1 (12,5 ECTS) und bei der Variante 2 (20 ECTS)
Außerdem wird eine Bachelorarbeit im Rahmen eines der am Institut angebotenen Proseminare (PS Translationswissenschaft oder kulturwissenschaftliches PS Ausgewählte Themen für die erste oder zweite Fremdsprache) verfasst:
Bachelorarbeit (7,5 ECTS)
Beachten Sie bitte, dass die meistens Lehrveranstaltungen (LV) immanenten Prüfungscharakter haben, d. h. es besteht während des Semesters Anwesenheitspflicht.
Praxis
Wahlmodule können durch eine Praxis im Umfang von max. 10 ECTS ersetzt werden. Dabei entspricht 1 ECTS 24 Stunden. Die Genehmigung für die Praxis muss VOR Antritt der Praxis von der Studienbeauftragten erteilt werden. Das entsprechende Formular ist in Sekretariat abzuholen.
Empfohlener Studienverlaufsplan Fachübersetzen
1. Semester
- VO Translationswissenschaft – Stand der Forschung (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Terminologielehre (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Computergestützte Translation (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Translationsethik und Translationspolitik (jährlich) 2,5 ECTS
- SE Fachübersetzen 7,5 ECTS
- VO Domänenwissen für Sachfach I/II (Medizin/Technik) (jährlich) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der ersten Fremdsprache in die Muttersprache (Recht, Medizin, Technik etc.) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der zweiten Fremdsprache in die Muttersprache (Recht, Medizin, Technik etc.) 2,5 ECTS
- Wahlmodul (alternativ ein Teil der Ergänzung) 5 ECTS
2. Semester
- SE Terminografie (jährlich) 7,5 ECTS
- VO Domänenwissen für Sachfach I/II (Recht/Wirtschaft) (jährlich) 2,5 ECTS
- AG Spezielle Aspekte des computergestützten Übersetzens 7,5 ECTS
- VO Möglichkeiten und Grenzen des maschinellen Übersetzens (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Translationsmanagement für Übersetzen (jährlich) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der Muttersprache in die erste Fremdsprache (Recht, Medizin, Technik etc.) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der Muttersprache in die zweite Fremdsprache (Recht, Medizin, Technik etc.) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten in oder aus der ersten
- Fremdsprache in die Muttersprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
3. Semester
- VU Integration des maschinellen Übersetzens (jährlich) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der Muttersprache in die zweite Fremdsprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von Sach- und Fachtexten aus der zweiten Fremdsprache in die Muttersprache oder aus der Muttersprache in die zweite Fremdsprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- Wahlmodule (alternativ ein Teil der Ergänzung) 15 ECTS
- VU Reflexion der Masterarbeit (semestral) 2,5 ECTS
- Vorbereitung Masterarbeit 5 ECTS
4. Semester
- Wahlmodul (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- VU Projektarbeit 2,5 ECTS
- MA-Arbeit 22,5 ECTS
- Verteidigung der Masterarbeit 2,5 ECTS
Empfohlener Studienverlaufsplan Literarisches und audiovisuelles Übersetzen
1. Semester
- VO Translationswissenschaft – Stand der Forschung (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Terminologielehre (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Computergestützte Translation (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Translationsethik und Translationspolitik (jährlich) 2,5 ECTS
- SE Translationswiss. fundierte Text- und Filmanalyse (jährlich) 7,5 ECTS
- SE Literarisches Übersetzen (jährlich) 7,5 ECTS
- UE Audiovisuelles Übersetzen I Erste Fremdsprache (Einführung in die Untertitelung) (jährlich) 2,5 ECTS
- UE Literarisches Übersetzen I Erste Fremdsprache 2,5 ECTS
2. Semester
- VU Translationsmanagement für Übersetzen (jährlich) 2,5 ECTS
- SE Audiovisuelles Übersetzen (jährlich) 7,5 ECTS
- UE Audiovisuelles Übersetzen II Erste Fremdsprache 2,5 ECTS
- UE Literarisches Übersetzen II Erste Fremdsprache 2,5 ECTS
- UE Audiovisuelles Übersetzen I Zweite Fremdsprache 2,5 ECTS
- UE Literarisches Übersetzen I Zweite Fremdsprache 2,5 ECTS
- Wahlmodul(e) (alternativ ein Teil der Ergänzung) 10 ECTS
3. Semester
- UE Audiovisuelles Übersetzen II Zweite Fremdsprache 2,5 ECTS
- UE Literarisches Übersetzen II Zweite Fremdsprache 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von literarischen oder audiovisuellen Texten aus der ersten Fremdsprache in die Muttersprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von literarischen oder audiovisuellen Texten aus der Muttersprache in die erste Fremdsprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- UE Übersetzen von literarischen oder audiovisuellen Texten in oder aus der zweiten Fremdsprache (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- Wahlmodul(e) (alternativ ein Teil der Ergänzung) 10 ECTS
- VU Reflexion der Masterarbeit (semestral) 2,5 ECTS
- Vorbereitung Masterarbeit 5 ECTS
4. Semester
- Wahlmodul (alternativ ein Teil der Ergänzung) 2,5 ECTS
- VU Projektarbeit 2,5 ECTS
- MA-Arbeit 22,5 ECTS
- Verteidigung der Masterarbeit 2,5 ECTS
Empfohlener Studienverlauf Konferenzdolmetschen
1. Semester
- VO Translationswissenschaft – Stand der Forschung (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Terminologielehre (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Computergestützte Translation (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Translationsethik und Translationspolitik (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Notizentechnik (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Dolmetschwissenschaft (jährlich) 5 ECTS
- UE Simultandolmetschen I B-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Konsekutivdolmetschen I B-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS UE Simultandolmetschen I C-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Konsekutivdolmetschen I C-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- Wahlmodul 2,5 ECTS
2. Semester
- VO Translationswissenschaft – Stand der Forschung (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Terminologielehre (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Computergestützte Translation (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Translationsethik und Translationspolitik (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Notizentechnik (jährlich) 2,5 ECTS
- VU Dolmetschwissenschaft (jährlich) 5 ECTS
- UE Simultandolmetschen I B-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Konsekutivdolmetschen I B-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
3. Semester
- UE Simultandolmetschen II A-Sprache → B-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Konsekutivdolmetschen II A-Sprache → B-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Simultandolmetschen II C-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- UE Konsekutivdolmetschen II C-Sprache → A-Sprache (2h) 2,5 ECTS
- Wahlmodule 12,5 ECTS
- VU Reflexion der Masterarbeit (semestral) 2,5 ECTS
- Vorbereitung Masterarbeit 5 ECTS
4. Semester
- Kommunaldolmetschen 2,5 ECTS
- VU Projektarbeit 2,5 ECTS
- MA-Arbeit 22,5 ECTS
- Verteidigung der Masterarbeit 2,5 ECTS
Bitte beachten Sie, dass manche Lehrveranstaltungenjährlich (entweder im WS oder im SS) angeboten werden!
Folgende Module oder Teilmodule werden nur im WS 2024/25 angeboten:
- PM 1 Translationswissenschaft - Stand der Forschung (VO 2) - jährlich
- PM 3 Computergestützte Translation (VU 2) - jährlich
- PM 4a Translationsehtik und Translationspolitik - jährlich
- PM 2A b-c Domänenwissen für Sachfach I - II Medizin (VO 1) - jährlich
- PM 2A b-c Domänenwissen für Sachfach I - II Technik (VO 1) - jährlich
- PM 2A b-c Domänenwissen für Sachfach I - II Recht (VO 1) - jährlich
- PM 1B Translationswissenschaftlich fundierte Text- und Filmanalyse (SE 2) - jährlich
- PM 3Ab Möglichkeiten und Grenzen des maschinellen Übersetzens (VO 2) - jährlich
- PM 3B Literarisches Übersetzen (SE 2) - jährlich
- PM 4Ba / 5Ba Audiovisuelles Übersetzen I Erste Fremdsprache / Zweite Fremdsprache, Gruppe a (UE 2) - jährlich
- PM 1Ca Notizentechnik (VU 1) - jährlich
- PM 2Ca Dolmetschwissenschaft (VU 2) - jährlich
- PM 5b Projektarbeit für Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen (VU 1) - jährlich
Folgende Module oder Teilmodule werden nur im SS 2025 angeboten:
- PM 4b Translationsmanagement für Übersetzen / für Dolmetschen (VU 2) - jährlich
- PM 1A b-c Domänenwissen für Sachfach I - II Wirtschaft (VO 1) - jährlich
- PM 3Ac Integration der maschinellen Übersetzung (VU 2) - jährlich
- PM 2B Audiovisuelles Übersetzen (SE 2) - jährlich
- PM 1Cb Sprech- und Präsentationstechnik (VU 1) - jährlich
- PM 2Cb Spezielle Aspekte der Dolmetschwissenschaft (SE 2) - jährlich
- PM 5b Projektarbeit für Konferenzdolmetschen (VU 1) - jährlich
Folgende Lehrveranstaltungen im Bereich Fachübersetzen und Literarischem und Audiovisuellem Übersetzen werden voraussichtlich im Wintersemester 2024/25 angeboten:
Englisch:
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten WirschaftD-E (UE 2)
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten WirschaftDE-D (UE 2)
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Medizin D-E (UE 2)
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Medizin E-D (UE 2)
- PM 4Ba / 5Ba, WM 2 / 6 Audiovisuelles Übersetzen I (UE 2)
- PM 6Bb, PM 7Bb, WM 3, WM 6 Literarisches Übersetzen II E-D (UE 2)
Französisch:
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Recht F-D (UE 2)
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Recht D-F (UE 2)
- PM 4Bb / 5Bb, WM 3 / 6 Literarisches Übersetzen II D-F (UE 2)
- PM 4Ba / 5Ba, WM 2 / 6 Audiovisuelles Übersetzen I (UE 2)
Italienisch:
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Recht, I-D (UE 2)
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Recht, D-I (UE 2)
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Wirtschaft, I-D (UE 2)
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Wirtschaft, D-I (UE 2)
- PM 4Ba / 5Ba, WM 2 / 6 Audiovisuelles Übersetzen I (UE 2)
- PM 6Bb, PM 7Bb, WM 3, WM 6 Literarisches Übersetzen D-I (UE 2)
Russisch:
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten, Technik D-R (UE 2)
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten, Technik R-D (UE 2)
- PM 6Ba / 7Ba Literarisches Übersetzen I R-D (UE 2)
Spanisch:
- PM 4Aa / 4Ab, WM 1 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Wirtschaft, SP-D (UE 2)
- PM 4Ab / 5Ab, WM 1 / 4 / 5 Übersetzen von Sach- und Fachtexten Wirtschaft, D-SP (UE 2)
- PM 4Ba / 5Ba, WM 2 / 6 Audiovisuelles Übersetzen I (UE 2)
- PM 6Ba, PM 7Ba, WM 2, WM 5 Literarisches Übersetzen SP-D-I (UE 2)
MA-Projektarbeit für Fachübersetzen
613046 VU Projektarbeit
(wird derzeit im Winter- und im Sommersemester angeboten)
MA-Projektarbeit für Konferenzdolmetschen
613081 VU Projektarbeit
(wird derzeit im Sommersemester angeboten)
MA-Projektarbeit für Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
613089 VU Projektarbeit
(wird derzeit nach Bedarf angeboten)
Zum Curriculum hier clicken.
Allgemeine Informationen:
Für die Anerkennung von Prüfungen ist die Studienbeauftragte zuständig. Das betrifft die Studienrichtungen Bachelorstudium Translationswissenschaft, Masterstudium Translationswissenschaft und das Doktoratsstudium der Philosophie.
Wenn Sie sich Lehrveranstaltungen anrechnen lassen möchten, benötigen Sie das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen. Beizulegen sind das im aktuellen Semester gültige Studienblatt sowie Kopien der vorgelegten Zeugnisse. Erscheinen Sie bitte persönlich zur mündlichen Verkündung des Bescheids zur Studienbeauftragten (Institut für Translationswissenschaft, Herzog-Siegmund-Ufer 15, 3. Stock, Raum 314). Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Formulare:
Ansuchen um Anerkennung (MA) und Beiblatt zum Ansuchen (MA)
Mit dem Start des Wintersemesters 2022/23 im Oktober wurde an der Universität Innsbruck das Buddy-/Mentoring-System eingeführt. Das Ziel dieses Programms ist es, Studierende sowohl durch Studienkolleg*innen als auch durch Lehrende optimal zu unterstützen und durch ihr Studium zu begleiten.
Buddys
Buddys sind erfahrene Studierende, die bei verschiedenen Fragen rund ums Studium, insbesondere beim Studieneinstieg, zur Verfügung stehen.
Für unser Institut wird diese Funktion von Frau Doroti Domokos ausgeübt (Buddy-Stunde: Mittwoch, 14:00-15:00, Diplomandenraum (INTRAWI).
Mentor*innen
Mentor*innen sind Lehrende, die als zentrale Ansprechpersonen für studentische Anliegen kontaktiert werden können. Sie geben Einblicke in die Forschung und die Karrieremöglichkeiten an der Universität, helfen bei Problemen im Studium weiter und vermitteln je nach Situation weiter an die richtigen Ansprechpartner*innen.
Für unser Institut wird diese Funktion von: Dr. Saverio Carpentieri (Studienfragen - Sprechstundenbuchung) und von Mag. Beate Steinhauser (Einstieg in den Beruf und Karrieremöglichkeiten - Sprechstundenbuchung) ausgeübt.
Das Mentoringprogramm hat mit dem Wintersemester 2022/23 gestartet, richtet sich an Bachelor-Studierende ab dem dritten Semester und an Master-Studierende und wird laufend ausgebaut.
Im aktuellen Semester bieten wir Informationsveranstaltungen an zu Themen wie:
- Erstsemestrigen-Tutorium (StV)
- Stundenplan- bzw. Lernplanung
- Kommunikationsmöglichkeiten zw. Studierenden und Lehrenden
- LV- und Prüfungsvoraussetzungen
- Informationen über BA- und Masterarbeiten
- Informationen über studienbegleitende Praktika
- Erasmus-Informationsabend