MA-Projektarbeit Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Leitfaden Projektarbeit Literarisches Übersetzen
Leitfaden für die Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) - Kommentierte Übersetzung (Stand: 01.03.2024)
Muster Projektarbeit Literarisches Übersetzen
DOCX Muster für die Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) (Stand: 01.03.2024)
Eidesstattliche Erklärung - Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
DOCX Eidesstattliche Erklärung MA-Projektarbeit Literarisches Übersetzen (MA) – Kommentierte Übersetzung
DOCX bzw. MA-Projektarbeit Audiovisuelles Übersetzen (MA) (Stand: 24.04.2024)
Anmeldung zur Masterprüfung der Spezialisierung Literarisches und Audiovisuelles Übersetzen
Die offizielle Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit einer E-Mail, die innerhalb der Anmeldefrist zugleich an die Studienbeauftragte (astrid.schmidhofer@uibk.ac.at) und die Prüfer:innen ergehen muss. Inhalt der E-Mail: Mitteilung der Absicht, zum jeweiligen Prüfungstermin anzutreten, und Vereinbarung des zu übersetzenden Texts. Die Texte werden von den Prüfer:innen ausgewählt, wobei die Kandidat:innen ein Mitspracherecht haben oder eigene Vorschläge unterbreiten können.
Als Anmeldefrist gilt:
- Mitte Dezember (für den Prüfungstermin im Februar)
- Ende April (für den Prüfungstermin im Juni)
- Ende Juni (für den Prüfungstermin im September)
Der Termin für die mündliche Prüfung (30 bis 60 Minuten) ist mit den Prüfer:innen abzusprechen.
MA-Projektarbeit Audiovisuelles Übersetzen
PDF Richtlinien Masterprojekt Untertitelung mit Beurteilungskriterien
Prüfungsform: schriftlich und mündlich
Gewichtung schriftlicher Teil:
- Literaturübersetzen: 70 % der Note Übersetzung, 30 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
- Medienübersetzen: 80 % der Note Untertitel, 20 % Kommentar; beide Teile müssen vorhanden und positiv sein; die sprachliche Korrektheit des Kommentars wird mitbewertet.
Die Note des schriftlichen Teils fließt im Ausmaß von 80 % in die Gesamtnote ein.
Gewichtung mündlicher Teil:
Die Note des mündlichen Teils fließt im Ausmaß von 20 % in die Gesamtnote ein.
Im Rahmen der mündlichen Prüfung werden Fragen über die Übersetzung bzw. über den Kommentar anhand eines Fragenkatalogs gestellt.
Alle Noten (schriftlich – mündlich) müssen positiv sein. Der Passlevel liegt bei 60 %.
Sprache/Richtung:
- beim Übersetzen: wird von Studierenden gewählt (in die Muttersprache empfohlen)
- beim Kommentar: Deutsch oder die jeweilige Fremdsprache (in Absprache mit Lehrenden)
Texte:
werden von Lehrenden gewählt, Studierende haben Mitspracherecht.
Länge des Ausgangstextes:
- Literaturübersetzen: ca. 8±1 Seite (1 Normseite beim LÜ: 30 Zeilen à 60 Anschläge)
- Medienübersetzen: ca. 3.500-5.000 Zeichen (ohne Leerzeichen)
Abgabetermine:
3-mal pro Studienjahr, abhängig von Prüfungsterminen für Fachübersetzen, 4 Wochen danach für die Notengebung.
Der Termin der mündlichen Prüfung wird mit den Prüfenden vereinbart.
Für den Kommentar werden bis zu 30 Punkte vergeben. Dabei wird von folgenden Kategorien und Punkten ausgegangen:
A | B |
---|---|
Kategorien | Punkte |
Bestimmung der Gattung des Ausgangstexts | 1 P |
Angabe von 3 protypischen Merkmalen der Gattung | 3 P |
Analyse der Textkonstitution des AT: 3 Kategorien aus 6(je 2 Punkte pro Kategorie) | 6 P |
Analyse des Ausgangstexts unter Berücksichtigung vonKulturspezifika, rhetor. Figuren, Lexik, und Grammatik /Syntax/Phonetik mit jeweils einem Beispiel | 4 P |
Lösungsstrategien für die Probleme bei der Produktion des ZT | 4 P |
Begründung für die Lösungsstrategien | 4 P |
Angabe von zwei zuverlässigen Quellen | 2 P |
Zwei Argumente für die Entscheidung | 2 P |
Zwei Quellen der Sekundärliteratur | 2 P |
Zwei Aspekte, inwiefern der Inhalt dieser Texte zurLösungsfindung beigetragen hat | 2 P |
Bei der Beurteilung des Kommentars wird bei einem Passlevel von 60 % von folgendem Notenschlüssel ausgegangen:
A | B |
---|---|
Note | Punkte |
1 (sehr gut) | 28-30 P |
2 (gut) | 25-27 P |
3 (befriedigend) | 21-24 P |
4 (genügend) | 18-20 P |
5 (nicht genügend) | 0-17 P |
Stand: 01.03.2024; Änderungen vorbehalten