ORF-Archiv: Nutzungsbestimmungen bei Vorführung einzelner Beiträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen

Einzelne Beiträge des ORF-Archivs können im Rahmen von Lehrveranstaltungen verwendet bzw. gezeigt werden. Die Benutzung außerhalb von Lehrveranstaltungen ist nicht erlaubt.


Bitte weisen Sie Ihre Studierenden vor der Vorführung auf die eingeschränkten Nutzungsbestimmungen hin:

  1. Die Daten (Eintragungen) und Informationen aus der Datenbank des ORF-Fernseharchivs dürfen nur für die wissenschaftliche Forschung und/oder die wissenschaftliche Lehre und/oder das wissenschaftliche Studium an der Universität genutzt bzw. verwertet werden. Dies umfasst lediglich das Recht, die Daten (Eintragungen) und Informationen zu sichten und nicht exklusiv, nicht kommerziell, wissenschaftlich im Rahmen von akademischen schriftlichen Arbeiten (Druckwerke, z.B. Habilitationen, Dissertationen, Seminararbeiten) und von akademischen Vorträgen sowie im Rahmen der Lehre zu nutzen. 
  2. Die Preview-Videos, die Keyframes und alle Bildtonträger (das audiovisuelle Archivmaterial) aus der Datenbank des ORF-Fernseharchivs dürfen nur im Rahmen der jeweils geltenden „Benützerordnung“ des ORF-Archivs (gemäß Bundesarchivgesetz) genutzt werden. Dies umfasst lediglich das Recht, die Preview-Videos, die Keyframes und alle Bildtonträger (das audiovisuelle Archivmaterial) zu sichten und nicht exklusiv, nicht kommerziell, wissenschaftlich im Rahmen von akademischen schriftlichen Arbeiten (Druckwerke, z.B. Habilitationen, Dissertationen, Seminararbeiten) und von akademischen Vorträgen sowie im Rahmen der Lehre inhaltlich anzuführen und zu analysieren. 
  3. Eine darüberhinausgehende urheberrechtliche Nutzung bzw. Verwertung ist nicht gestattet. Die Daten, Informationen und/oder das Archivmaterial dürfen insbesondere nicht vervielfältigt und verbreitet, öffentlich vorgeführt, online zur Verfügung gestellt (z.B. im Internet) und/oder in irgendeiner Form kommerziell genutzt bzw. verwertet werden. 
  4. Die Daten und Informationen, die Sie aus der Sichtung der Datenbank und der Bildtonträger (des audiovisuellen Archivmaterials) des ORF-Fernseharchives erhalten, sind vertraulich zu behandeln. 
  5. Bei allfälligen personenbezogenen Daten sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) zu beachten. 
  6. Im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten muss auf das Copyright des ORF und auf die Zusammenarbeit mit dem ORF verwiesen werden.
  7. Die Universität Innsbruck und der ORF werden gegen alle Forderungen, die wegen eines vertragswidrigen Verhaltens der Benutzer – von wem auch immer – erhoben werden, schad- und klaglos gehalten. Dazu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
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