em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber
Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre
Karl Weber wurde 1951 in Hall geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, das ihn im Rahmen eines Studienaufenthalts auch nach Zürich geführt hatte, promovierte er im Jahr 1975. In der Folge wurde Karl Weber Assistent von Prof. Pernthaler. 1986 folgte die Habilitation zum Thema der mittelbaren Bundesverwaltung und damit ein Standardwerk, das auch heute noch in keiner einschlägigen wissenschaftlichen Abhandlung fehlen darf. 1991 wurde Karl Weber zum ordentlichen Professor für das Öffentliche Recht berufen. Insgesamt war Karl Weber knapp 45 Jahre an der Universität Innsbruck tätig.
Mit seinen Publikationen deckt Karl Weber das Öffentliche Recht in seiner gesamten Bandbreite ab, wobei er sowohl eher theoretische als auch überaus praxisnahe Themen behandelt. Wie ein roter Faden zieht sich durch beinahe sämtliche seiner Publikationen die immer vorhandene Aktualität der Themenstellung. Besonders verdient hat sich Karl Weber in den Bereichen Gemeinderecht und Umweltrecht gemacht. Letzteres hat er von Anfang an und damit bereits zu einer Zeit mitgeprägt, als noch wenigen klar war, welch Zukunftsthema darin liegt. Zum Ort seiner Wirkungsstätte passend hat Karl Weber bei seinen Betrachtungen häufig einen föderalismusfreundlichen Blick in Anschlag gebracht.
Nicht nur, aber auch seine zahlreichen Publikationen zeigen, dass Karl Weber in der scientific community ausgezeichnet vernetzt ist und Kooperationen mit verschiedensten anderen WissenschaftlerInnen – auch außerhalb der Rechtswissenschaften – eingeht. So wurden verschiedene interdisziplinäre Projekte von Karl Weber rechtswissenschaftlich begleitet: Flood Risk II und III (Hochwasserschutzmanagement, Umsetzung der Hochwasserschutzrichtlinie), „Ökologisierung der Althaussanierung“ (EU-Projekt der Niederösterreichischen Landesakademie), ACHILLES (Kritische Infrastrukturen; zusammen mit der Technischen Fakultät), Digitalisierung der Siedlungswasserwirtschaft mit dem ÖWAV). Da es gerade für RechtswissenschaftlerInnen besonders wichtig ist, ihren Forschungsgegenstand, das Recht, immer wieder mit der Praxis außerhalb der Universität zu koppeln, ist es stimmig, dass Karl Weber gerne gefragter Berater für die sogenannte Praxis war und ist. Nicht nur so hat er den Ruf der Universität Innsbruck in die breite Öffentlichkeit getragen.
Seine Forschungsschwerpunkte spiegeln sich auch in den Funktionen Karl Webers wider. Unter anderem war er von 1990-1999 Leiter der Abteilung Umweltrecht und Umweltpolitik am Institut für Öffentliches Recht, Vorstand der Kommunalwissenschaftlichen Gesellschaft, Prodekan und von 1999 bis 2004 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Mitglied des Kuratoriums des Hans Kelsen Instituts in Wien, langjähriger Institutsleiter, Sachwalter für Natur- und Umweltschutz im Österreichischen Alpenverein, Vorstand im Verein pro mente, Gründungsmitglied der Initiative Menschen-Rechte sowie Sprecher der ProfessorInnenenkurie im Senat.
Karl Weber war für seine MitarbeiterInnen stets weniger Vorgesetzter als Mentor und führte mit seinem kollegialen Führungsstil zahlreiche NachwuchsjuristInnen zur Habilitation. Dieser wissenschaftliche Nachwuchs ist heute nicht nur am Juridicum und an der Universität Salzburg, sondern zB auch am Verwaltungsgericht Salzburg hervorragend aufgestellt.
Für Karl Weber war es immer selbstverständlich, auch Studierenden auf Augenhöhe zu begegnen, ohne professorale Allüren auszuleben und hierarchische Hürden aufzubauen.
In Anerkennung seines wissenschaftlichen Werks wurde Karl Weber am 13.11.2019 vom Bundespräsidenten das österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse verliehen.