Christian Markl
Beginn des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften im SS 1983, die Sponsion erfolgte am 23.01.1988. Im Rahmen seiner Dissertation „Praxis und Effizienz der bedingten Entlassung in Österreich“ wurden die Daten von ca 5.000 bedingt entlassener Straftäter erhoben und nach verschiedensten Gesichtspunkten beurteilt. Die Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften erfolgte am 16.12.1989.
Markl blieb der Wissenschaft treu und wurde ab 1.1.1991 Vertragsassistent am Institut für Zivilrecht tätig, die Ernennung zum Universitätsassistenten erfolgte ab 1. Juli 1991. Mit Wirkung zum 1. Juli 1999 wurde er als Assistenz-Professor definitiv gestellt, die Habilitation für Bürgerliches Recht und Wohnrecht am 19.11.1999 erfolgte aufgrund der Habilitationsschrift „Die rechtliche Stellung von Ehegatten im Wohnungseigentumsrecht“. Am 1.3.2000 erfolgte die Ernennung zum ao. Universitätsprofessor. Sein Forschungsschwerpunkt lag insbesondere im Zivilrecht mit dem Schwerpunkt Wohn- und Immobilienrecht. Um den Bezug zur Praxis nicht zu verlieren legte er 2004 noch die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg ab.
Markl war vom 1.10.2001 bis 30.06.2008 Lektor an der FH Kufstein, ab 2004 Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei seiner Frau Mag. Anneliese Markl mit vorwiegend beraterischer Funktion tätig. Weiters war er Gründer und wissenschaftlicher Leiter der „Akademie für die Immobilienwirtschaft“, angesiedelt beim BFI.
Mit Beschluss der Fakultät vom 1.10.2008 bis 28.02.2015 wurde er zum Fakultätsstudienleiter/Studiendekan bestellt, im Anschluss zum Dekan der Fakultät bis 28.02. 2021 berufen.
Weitere Funktionen:
Im Zusammenhang mit dem Amt des Dekans fungierte Markl als ständige Auskunftsperson in den verschiedensten Gremien. Er repräsentierte aber auch die Fakultät in außerhalb der universitären Institutionen gelegenen Vereinigungen wie bsp. beim Institut für Sozialpädagogik in Stams, bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung, der Tiroler Immobilien- und Vermögenstreuhänder-Vereinigung, im Rahmen der Ausbildung zum Immobilientreuhänder des WIFI und des BFI und durch zahlreicher weiterer zivil- und immobilienrechtlicher Vorträge.
Er wurde mit Wissenschaftspreise wie dem Dr. Otto Seibert-Wissenschafts-Förderungspreis 1993/94 (gemeinsam mit Dr. Reinhold Oberhofer) für die Beiträge: „Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung aus zivilrechtlicher Sicht“ und „Der graue Grundverkehr nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der Art 15a–Vereinbarung“ sowie dem Preis der Landeshauptstadt Innsbruck für die wissenschaftliche Forschung 2001 für seine Habilitationsschrift ausgezeichnet.
Neben diesen Ehrungen wurde ihm für seine verdienstvolle Tätigkeiten im Interesse der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf Beschluss der Fakultät der erstmals vergebene „Goldene Ehrenring der Rechtswissenschaftlichen Fakultät“ verliehen.