Peter Mayr
Institut für Zivilgerichtliches Verfahren
Peter Georg Mayr wurde am 13. 4. 1956 in Innsbruck geboren. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften erfolgte am 30. 6. 1979 die Promotion zum Doktor der Rechte. Seine akademische Karriere begann ebenfalls 1979 dort, wo sie knapp 42 Jahre in den wohlverdienten Ruhestand münden sollte: am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Die dortige Zeit, die nur durch das Gerichtspraktikum am HG Wien 1982 sowie eine kurze Etappe als Programmleiter des WUV-Verlags für das Studienjahr 1996/97 unterbrochen wurde, war maßgeblich von seinem akademischen Lehrer Rainer Sprung geprägt: Einerseits sind dessen Qualitäten, wie sein immenses Fach- und Allgemeinwissen oder seine wohl beispiellose Akribie und Genauigkeit, in Peter Mayrs Werken ebenso unverkennbar wie sein großes Interesse an der rechtshistorischen Forschung. Andererseits war diese Lehrzeit auch in vielerlei Hinsicht entbehrungsreich und mit einer Arbeitsbelastung verbunden, die sich für die eigene Forscherkarriere des Geehrten mitunter als hohe Hürde darstellen musste.
Dennoch kann Peter Mayr dank seiner ungebremsten Schaffenskraft auf eine beeindruckende Publikationsliste verweisen, die weit mehr als 300 Veröffentlichungen erfasst. Beginnend mit einer noch heute lesenswerten Abhandlung zur Einmaligkeit des Rechtsmittels in den JBl 1981 legte der Geehrte zahlreiche Aufsätze und Entscheidungsbesprechungen nach, ehe er 1989 zum Assistenzprofessor ernannt wurde.
Vorläufiger Höhepunkt war daraufhin die Habilitation für das Fach „Zivilverfahrensrecht unter Berücksichtigung der Prozessrechtsgeschichte“. Die Habilitationsschrift wurde beim Verlag MANZ unter dem Titel „Rechtsschutzalternativen in der österreichischen Rechtsentwicklung“ veröffentlicht und mit dem Kardinal-Innitzer-Preis ausgezeichnet.
Weitere Meilensteine waren die Kommentierung der gesamten (!) Jurisdiktionsnorm im „Rechberger(/Klicka)“, mittlerweile in 5. Auflage, eine ebenfalls bei MANZ veröffentlichte Monographie zum gerichtlichen Vergleichsversuch 2002 sowie Lehrbücher zum Zivilprozess-, Außerstreitrecht und zum europäischen Zivilverfahrensrecht, jeweils in mehreren Auflagen. Das europäische Zivilprozessrecht ist übrigens generell zu einem Hauptforschungsschwerpunkt des Geehrten avanciert, wovon die Alleinherausgeberschaft eines über 1.000 Seiten starken Handbuchs wohl das beste Zeugnis ablegt. Angesichts dieser Leistungen nimmt es nicht wunder, dass die Universität Innsbruck Peter Mayr 2011 zum Universitätsprofessor ernannt hat.
Ab 2013 war er an „seinem“ Institut für Zivilgerichtliches Verfahren auch als Leiter bis März 2021, also bis knapp vor seiner Pensionierung tätig. Auch sein sonstiger Einsatz in der akademischen Selbstverwaltung der Universität Innsbruck ging stets weit über das Übliche hinaus. Der Notariatszeitung gehört Peter Mayr seit Oktober 2012 als Redaktionsmitglied an. Er betreut dort das praktisch so wichtige, wenn auch wissenschaftlich mitunter vernachlässigte Außerstreitverfahren. In der Notariatszeitung kommt diesem Rechtsbereich freilich seit jeher besondere Bedeutung zu, was schon im „Untertitel“ „Monatsschrift für Notariat und Verfahren außer Streitsachen“ zum Ausdruck kommt. Aus Sicht der Redaktion und Leserschaft bleibt somit zu hoffen, dass Peter Mayr diesen Rechtsbereich noch weiterhin mit der gewohnten Sorgfalt und Umsicht betreuen wird, auch wenn durch die Aufnahme von Christian Koller ins Team bereits für die bestmögliche Weiterführung vorgesorgt wurde.