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Was macht der Senat?

Der Senat ist eines der drei Leitungsorgane der Universität und als einziges direkt demokratisch legitimiert. Er
 

  • erlässt die Satzung der Universität (auf Vorschlag des Rektorats)
     
  • erteilt seine Zustimmung zu Entwicklungs- und Organisationsplan
     
  • legt die Größe des Universitätsrates fest und wählt einige seiner Mitglieder
     
  • wirkt maßgeblich am Verfahren zur Wahl der Rektorin/des Rektors und eingeschränkt an der Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren mit
     
  • wirkt an Habilitations- und Berufungsverfahren mit
     
  • erlässt und ändert Curricula für Studien
     
  • richtet Kollegialorgane mit und ohne Entscheidungsbefugnis sowie einen Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ein
     
  • sollte sich – nach Ansicht von SPAF – zu allen wichtigen universitätspolitischen Agenden äußern und an Lösungsvorschlägen mitarbeiten.
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