Ankommen in Österreich
EINREISE AUS EU-STAATEN, EWR-STAATEN UND DER SCHWEIZ
Die Republik Österreich unterliegt als Mitgliedsland der Europäischen Union dem Gesetz der Freizügigkeit von Arbeitnehmer:innen. Bürger:innen der EU-Staaten, EWR-Staaten (incl. Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz benötigen für die Einreise in die Republik Österreich kein Visum. Ebenso ist in den ersten drei Monaten kein Aufenthaltstitel nötig. Dieses Recht besteht unabhängig von einer wirtschaftlichen Tätigkeit.
Dauert der Aufenthalt in Österreich länger als 3 Monate, so müssen EU-Bürger:innen, die unionsrechtlich zum längeren Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, bei der jeweiligen Niederlassungsbehörde des Hauptwohnsitzes binnen vier Monaten ab Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
EU-Bürger:innen sind unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als 3 Monate berechtigt, wenn sie entweder
- in Österreich Arbeitnehmer:innen/Selbstständige sind oder
- über ausreichend Existenzmittel und Versicherungsschutz verfügen oder
- ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren und über ausreichend Existenzmittel und Versicherungsschutz verfügen
Der neue Wohnsitz ist bereits innerhalb von drei Werktagen persönlich oder postalisch anzumelden. Liegt der Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck, ist die Meldebehörde des Stadtmagistrats Innsbruck im Rathaus zuständig. Liegt der Hauptwohnsitz in einer anderen Tiroler Gemeinde, so findet sich die Zuständigkeit direkt beim Gemeindeamt der jeweiligen Gemeinde.
Bitte beachten Sie die für die Anmeldung des Wohnsitzes und für die Anmeldebescheinigung erforderlichen Vorschriften und Unterlagen.
INFOS ZUM BREXIT
Das Vereinigte Königreich hat mit Ablauf des 31. Jänner 2020 die EU verlassen. Das Austrittsabkommen ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten und die Übergangsperiode endete am 31.12.2020. Das Austrittsabkommen sieht für die vor Ablauf der Übergangsphase bereits in Österreich lebenden britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die weiterhin in Österreich bleiben möchten, erleichterte Aufenthaltsbedingungen vor.
- Aktuelle Informationen des OeAD (Österreichische Agentur für Bildung und Internationalisierung GmbH)
- Aktuelle Informationen des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums Bildung, Wissenschaft und Forschung
EINREISE AUS DRITTSTAATEN
Für Bürger:innen aus Drittstaaten (aus Nicht EU- oder Nicht EWR-Staaten) gelten folgende Regelungen:
- Für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten wird ein Visum benötigt
- Für einen Aufenthalt, der über 6 Monate andauern wird, benötigen Bürger:innen aus Drittstaaten von Beginn an einen Aufenthaltstitel, der immer für einen bestimmten Zweck erteilt wird. Bei der Einreise nach Österreich muss somit nicht nur ein gültiger Reisepass, sondern auch ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden.
- Die verschiedenen Formen (z.B. Blaue Karte EU, Rot-Weiß-Rot-Karte, Niederlassungsbewilligung Forscher:in, Aufenthaltsbewilligung) und Befristungen von Aufenthaltstiteln entnehmen sie bitte nachfolgenden Links:
EINREISEBEDINGUNGEN FÜR FORSCHER:INNEN
Für Forscher:innen gelten Sonderregelungen, die z.B. dem Researcher's Guide to Austria von Euraxess oder den aktuellen Informationen des OeAD entnommen werden können.
Bitte beachten Sie die ggf. unterschiedlichen Bestimmungen für Familienangehörige von Forscher:innen!
Internationale (Gast-) Forscher:innen und Lehrende wenden sich bitte an das International Relations Office, unter international-incoming@uibk.ac.at . Hier werden Sie auch hinsichtlich Aufnahmevereinbarung, Aufenthaltsbewilligung und Beschäftigung beraten und betreut.
ANKOMMEN IN INNSBRUCK
Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Innsbruck (Bezirk Innsbruck - Stadt) haben, können Sie im Innsbrucker Rathaus (= Stadtmagistrat), das sich im Zentrum Innsbrucks in der Rathausgalerie befindet, alle Fragen bezüglich Wohnsitz, Aufenthalt und Meldewesen klären. Bei einem Wohnsitz in einer Tiroler Gemeinde kontaktieren Sie bitte die jeweilige Gemeindeverwaltung.
Der neue Wohnsitz ist innerhalb von drei Werktagen dort mit einem von der Vermieter:in unterschriebenem Meldezettel persönlich oder postalisch anzumelden. Eine Einreichung durch Fax oder Email ist nicht gültig.
Bei Fragen rund um Ihren Führerschein (Anerkennung, ggf. Umschreibung) wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft (Innsbruck, Gilmstraße 2) oder bei der Landespolizeidirektion Tirol (Innsbruck, Kaiserjägerstraße 8).
- Eine von der zuständigen Behörde eines EWR/EU-Staates ausgestellte Lenkberechtigung ist einer nationalen Lenkberechtigung gleichgestellt. Diese muss bei Wohnsitzverlegung nicht umgeschrieben werden.
- Verlegt die Besitzer:in eines Nicht-EWR-Führerscheins ihren Wohnsitz nach Österreich, ist das Lenken von Kraftfahrzeugen grundsätzlich sechs Monate zulässig. Danach verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden
TIPP: Wenn Sie sich Ihren EU-Führerschein als österreichischen Führerschein umschreiben lassen, besitzen Sie ein offizielles österreichisches Ausweisdokument. Es liegt dann auch ein Foto von Ihnen im Behördenregister vor und Sie müssen z.B. für die ecard (Krankenversicherungsausweis) kein weiteres Foto behördlich registrieren lassen.
CHECKLISTEN
Vor der Einreise nach Österreich:
- Zoll- und Einreisebestimmungen abklären
- Visum bzw. Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige beantragen
- für Aufnahmevereinbarungen an der Universität Innsbruck bitte international-incoming@uibk.ac.at kontaktieren
- Wohnung oder ein Übergangsquartier für die Wohnsitzanmeldung suchen
- Betreuungseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule recherchieren (siehe Familienservice)
- Persönliche Dokumente für alle miteinreisenden Familienmitglieder bereitstellen und eventuell aktualisieren
- Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz, Abmeldung von Telefon, Internet incl. Nachsendeauftrag für die Post
Nach der Einreise nach Österreich:
- Anmeldung des Wohnsitzes (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) in der jeweiligen Meldestelle (Stadtmagistrat/Rathaus oder Gemeindeamt) innerhalb von drei Werktagen. Der Meldezettel muss von der Vermieter:in unterschrieben sein.
- Bitte Fristen für die Anmeldebescheinigung, das Visum oder den Aufenthaltstitel beachten!
- Versicherungen abschließen wie private Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Haushaltsversicherung, etc. Die Sozialversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung) wird als Pflichtversicherung in Österreich über die Arbeitgeberin abgeschlossen und automatisch über den Lohn abgezogen. Kinder sind meist beitragsfrei mitversichert! Bei Ehe-Partner:innen bitte Informationen einholen, ob eine Mitversicherung möglich ist.
- Bankkonto eröffnen: Holen Sie verschiedene Angebote ein. Sie erhalten als Universitäts-Mitarbeiter:in evtl. Sonderkonditionen.
- Fernsehen, Internet, Telefon, Radio anmelden:
- Für Fernsehen und Radio sind Gebühren für alle Hauptwohnsitzgemeldeten an die OBS (ORF Beitrags Service GmbH - ehemals GIS) zu entrichten.
- Internet und Telefon: Wählen Sie ggf. einen österreichischen Mobilfunkanbieter aus wie A1, Drei, Magenta, HoT u.a.
- ggf. Führerschein umschreiben (s.o.). Die Zuständigkeit liegt hier in der Landespolizeidirektion oder bei den Bezirkshauptmannschaften.
- bei Einfuhr bzw. Eigenimport und Zulassung von Kraftfahrzeugen NoVA (Normverbrauchsabgabe) beachten!
- innerhalb von 6 Monaten nach Zuzug formlosen Antrag für die Zuzugsbegünstigung bzw. den Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler:innen/Forscher:innen beim Finanzamt Österreich (nicht Innsbruck/Tirol) einreichen! Wir empfehlen Ihnen, dies mit einer Steuerberatung zu besprechen!
Weitere Checklisten der behördenübergreifenden Verwaltungsplattform oesterreich.gv.at zum Arbeiten und Wohnen in Österreich:
- für EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen
- für Drittstaatsangehörige
NÜTZLICHE LINKS UND DOWNLOADS
- Welcome Service Tirol - Info und Service
- Austrian Business Agency ABA - Work in Austria - Info und Service
- Leben und Arbeiten in Österreich, hrsg. von EURES und ams 2024
- Aufenthalt und Beschäftigung internationaler Forscher:innen in Österreich: Seiten der österreichischen Bundesregierung und des OeAD
- Researcher's Guide to Austria - Welcome to Austria, hrsg. von EURAXESS 2022
-
Taxation guide for Researchers in Austria, hrsg. von EURAXESS 2024
- Tirol für Angekommene, hrsg. vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Gesellschaft und Arbeit 2024
- Das Steuerbuch 2025, hrsg. vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) 2025