Mitwirkung am Suizid
Über die Grenzen des Helfens nachdenken
Online-Veranstaltung am Mittwoch, 28. April 2021
Es diskutieren: Alois Birklbauer und Barbara Friesenecker
Moderation: Gabriele Werner-Felmayer
…„oder ihm dazu Hilfe leistet“ – Diese fünf Worte in Paragraph 78 des Strafgesetzbuches, der die Beihilfe zum Suizid bisher unter Strafe stellt, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis im Dezember 2020 als verfassungswidrig eingestuft. Nun gilt es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, die diesem Erkenntnis im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Schutz des Lebens entsprechen. Darüber hinaus ist auch zu verhandeln, was dies für das ärztliche Selbstverständnis und die Beziehung von jenen, die helfen und jenen, die Hilfe brauchen, bedeutet.
Denn: Wann ist eine Selbsttötung selbstbestimmt und wann nicht? Was kann der Gesetzgeber tun, damit sich der assistierte Suizid nicht zu einer normalen Form der Lebensbegrenzung entwickelt? Gibt es Situationen, in denen die Beihilfe zum Suizid medizinisch angezeigt ist? Müsste das ärztliche Berufsrecht geändert werden? Und da es sich um Grenzsituationen handelt: Wie lassen sich die Grenzen, um die es da geht, bestimmen?
In dieser Veranstaltung werden der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer und die Intensivmedizinerin Barbara Friesenecker ihre Überlegungen dazu entfalten und, moderiert von Gabriele Werner-Felmayer, miteinander und mit den Teilnehmer*innen der Veranstaltung diskutieren.
Es diskutieren:
Alois Birklbauer, Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung für Praxis der Strafrechtswissenschaften und Medizinstrafrecht, Universität Linz, Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
Barbara Friesenecker, Universitätsklinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Innsbruck, Vorsitzende ARGE Ethik der ÖGARI
Moderation: Gabriele Werner-Felmayer, Institut für Biologische Chemie, Biozentrum und Bioethik Netzwerk ethucation, Medizinische Universität Innsbruck, Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt
Eine Veranstaltung des Haus der Begegnung gemeinsam mit WuV, der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und dem Dachverband Hospiz Österreich