Kein "Zensurinstrument": Neue Institutsstudie zeigt auf, wie Menschenrechte im DSA geschützt werden

Eine KommAustria-Studie verfasst von Institutsmitgliedern zeigt, der Digital Services Act schützt die Meinungsvielfalt im digitalen Raum.

Die von Prof. Matthias C. Kettemann, Caroline Böck und Martin Müller verfasste und von der KommAustria veröffentlichte Studie "Meinungsäußerungsfreiheit im DSA" zeigt, dass der DSA die Meinungsäußerungsfreiheit schützt. Die Studie ist der erste Bande einer Schriftreihe zum Digital Services Act, der darauf abzielt, zur praktischen Anwendung des Gesetzes beizutragen und den öffentlichen Diskurs über Meinungsfreiheit und demokratische Diskussionen im digitalen Raum zu fördern sowie zu verbessern.

Erfahren Sie hier mehr. Die Studie kann hier abegrufen werden. 

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