Spezialisierungsnachweis „Recht und Digitalisierung“
In einer von digitalen Technologien und Innovationen geprägten Welt, ist es auch für zukünftige JuristInnen wichtig sich mit Rechten und Pflichten im Netz auszukennen. Genau deswegen werden von unserem Institut viele Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkorb "Recht und Digitalisierung" angeboten.
Werden mindestens 20 ECTS-AP aus ein und demselben Wahlfächerkorb gemäß § 10 absolviert, wird ein Spezialisierungsnachweis im Zeugnis über die dritte Diplomprüfung vermerkt.
Titel | Vorlesungstyp | ECTS |
---|---|---|
Grundlagen von Recht und Digitalisierung | VO 2 | 4 |
Technische Grundlagen und Legal Technologies | VO 2 | 4 |
Datenschutzrecht | VO 1 | 2 |
Medienrecht | VO 1 | 2 |
Digitale Geschäftsmodelle im Wirtschaftsverwaltungsrecht | VO 1 | 2 |
IT-Strafrecht (Cyberkriminalität und Ermittlungsbefugnisse) | VO 1 | 2 |
Vertrags-, haftungs- und sachenrechtliche Fragen der Digitalisierung | VO 2 | 4 |
Digitalisierung in der Ziviljustiz | VO 1 | 2 |
Immaterialgüterrecht und digitale Technologien | VO 1 | 2 |
Digitale Geschäftsmodelle im Banken- und Kapitalmarktrecht (FINTECH) | VO 1 | 2 |
GESAMT | 13 SSt | 26 |
Hinweis: Bis auf die LV Grundlagen von Recht und Digitalisierung (WS) und Immaterialgüterrecht und digitale Technologien (semestral) werden alle LVen im Sommersemester angeboten.
Die LVen Technische Grundlagen und Legal Technologies, Datenschutzrecht, Medienrecht, Digitalisierung in der Ziviljustiz und Grundlagen von Recht und Digitalisierung werden von unserem Institut angeboten (teils in Co-Lehre). Die LVen Digitale Geschäftsmodelle im Wirtschaftsverwaltungsrecht (Öffentliches Recht), IT-Strafrecht (Strafrecht), Immaterialgüterrecht und digitale Technologien (Unternehmensrecht), digitale Geschäftsmodelle im Banken- und Kapitalmarktrecht (Unternehmensrecht) und Vertrags-, haftungs- und sachenrechtliche Fragen der Digitalisierung (Zivilrecht) werden von anderen Instituten angeboten. Das gesamte LV-Angebot finden Sie hier.