Spezialisierungsnachweis „Recht und Digitalisierung“

In einer von digitalen Technologien und Innovationen geprägten Welt, ist es auch für zukünftige JuristInnen wichtig sich mit Rechten und Pflichten im Netz auszukennen. Genau deswegen werden von unserem Institut viele Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkorb "Recht und Digitalisierung" angeboten. 

Werden mindestens 20 ECTS-AP aus ein und demselben Wahlfächerkorb gemäß § 10 absolviert, wird ein Spezialisierungsnachweis im Zeugnis über die dritte Diplomprüfung vermerkt.

TitelVorlesungstypECTS
Grundlagen von Recht und Digitalisierung VO 2 4
Technische Grundlagen und Legal Technologies VO 2 4
Datenschutzrecht VO 1 2
Medienrecht VO 1 2
Digitale Geschäftsmodelle im Wirtschaftsverwaltungsrecht VO 1
IT-Strafrecht (Cyberkriminalität und Ermittlungsbefugnisse) VO 1 2
Vertrags-, haftungs- und sachenrechtliche Fragen der Digitalisierung VO 2 4
Digitalisierung in der Ziviljustiz VO 1 2
Immaterialgüterrecht und digitale Technologien VO 1 2
Digitale Geschäftsmodelle im Banken- und Kapitalmarktrecht (FINTECH) VO 1 2
GESAMT 13 SSt 26

Hinweis: Bis auf die LV Grundlagen von Recht und Digitalisierung (WS) und Immaterialgüterrecht und digitale Technologien (semestral) werden alle LVen im Sommersemester angeboten.

Die LVen Technische Grundlagen und Legal Technologies, Datenschutzrecht, Medienrecht, Digitalisierung in der Ziviljustiz und Grundlagen von Recht und Digitalisierung werden von unserem Institut angeboten (teils in Co-Lehre). Die LVen Digitale Geschäftsmodelle im Wirtschaftsverwaltungsrecht (Öffentliches Recht), IT-Strafrecht (Strafrecht), Immaterialgüterrecht und digitale Technologien (Unternehmensrecht), digitale Geschäftsmodelle im Banken- und Kapitalmarktrecht (Unternehmensrecht) und Vertrags-, haftungs- und sachenrechtliche Fragen der Digitalisierung (Zivilrecht) werden von anderen Instituten angeboten. Das gesamte LV-Angebot finden Sie hier.

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