Prof. Kettemann ist Mitherausgeber des jüngsten EU-Digitalrechtskommentars

Zwei neue EU-Gesetze strukturieren die Onlinewelt neu - DSA und DMA

Der Rechtsakten zu Digitalen Diensten (DSA) nimmt TikTok, Snapchat, YouTube und Instagram in die Pflicht. Der Rechtsakt zu Digitalen Märkten schafft mehr Fairness beim Online-Shopping und in den App-Stores. Doch welche Herausforderungen entstehen bei der Umsetzung? Auf mehr als 1600 Seiten haben mehr als 30 Expertinnen und Experten jeden Artikel der beiden Rechtsakte kommentiert. Vom Institut für Zukunftsrecht haben  Caroline Böck, Martin Müller, Malte Kramme, Emanuel Ponholzer und Clara Rauchegger mitkommentiert. Mitherausgegeben hat den im renommierten Beck-Verlag erschienen Kommentar Institutsleiter Prof. Matthias C. Kettemann gemeinsam mit drei Kollegen des Hamburger Leibniz-Instituts für Medienforschung Hans-Bredow-Institut, an dem er seit 2019 ein Forschungsprogramm leitet: Tobias Mast, der die geschäftsführende Herausgeberschaft übernahm, Stephan Dreyer und Wolfgang Schulz.

Hier finden Sie den DSA . DMA Kommentar. 

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