Montag, 13.05.2024
18:30 - 20:00 Uhr
Universität Innsbruck, New Orleans Saal (1.OG Raum 1119), Innrain 52, 6020 Innsbruck
Anmeldung ist nicht erforderlich
Eintritt / Kosten: Keine
Dr. Marco Scharmer, B.A. ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Seine Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Zivilrecht, im Bau-(vertrags)recht sowie im Wohn- und Immobilienrecht.
Über die Frage, ob die übergebene Sache einen Mangel aufweist, besteht zwischen den Vertragsparteien vielfach Streit. Wurden bestimmte Eigenschaften vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart, stellt sich die – mitunter schwierige – Frage nach dem schlüssig vereinbarten Vertragsinhalt.
In Bauprozessen wird diese Frage regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten unter Heranziehung der einschlägigen (technischen) Ö-Normen geklärt. Der Vortrag soll aufzeigen, dass diese „Gleichschaltung“ des Mangelbegriffs iSd § 922 ABGB mit den einschlägigen technischen Regelwerken im Einzelfall zu unrichtigen Ergebnissen führen kann.
Ferner wird der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen die Geltung einer Ö-Norm gegenüber Verbrauchern wirksam vereinbart werden kann.
Der von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein und Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch (beide LFU Innsbruck, Institut für Zivilrecht) geleitete „Innsbrucker Wohnrechtliche Dialog“ (IWD) versteht sich als Plattform für einen Austausch von Wissenschaft und Praxis.
Sie können den Vortrag kostenlos über den frei zugänglichen Livestream mitverfolgen: https://webconference.uibk.ac.at/b/bar-trf-ndp-lxd - Fragen können gerne über den Chat gestellt werden!
Barbara Liebl
0512 507 81291
barbara.liebl@uibk.ac.at