Impressum
Offenlegung nach § 25 MedienG
Medieninhaber und Herausgeber
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Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
T +43 512 507-0
www.uibk.ac.at/rektorenteam/
Rechtsform
Juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Universitätsgesetz 2002)
Aufsichtsbehörde
Die Universität Innsbruck unterliegt gemäß §§ 9, 45 Universitätsgesetz 2002 der Rechtsaufsicht des Bundes.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID)
ATU57495437
Gesetzliche Aufgaben der Universität Innsbruck
gemäß § 3 Universitätsgesetz
- Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst;
- Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste;
- wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe;
- Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses;
- Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und von Pädagoginnen und Pädagogen;
- Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität;
- Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst;
- Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste;
- Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung;
- Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen;
- Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten.
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Amtssignatur/Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke der Universität Innsbruck
gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
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Hinweis zu Ausdrucken von Amtssignaturen gem. §20 E-GovG
Ein amtssigniertes elektronisches Dokument der Universität Innsbruck kann bei Vorlage als Ausdruck nur durch Übermittlung an die darin angeführte ausstellende Behörde oder Dienststelle verifiziert werden. Die zu prüfende Erledigung muss dafür zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild (Scan, Kopie) ausreicht und in jeder geeigneten Form gesendet werden kann. Es wird empfohlen, amtssignierte elektronische Dokumente vorzugsweise in elektronischer Form vorzulegen.