Anmeldung 

Aufnahme und Zulassung

Zum außerordentlichen Masterstudium können Personen zugelassen werden, die ein fachlich in Frage kommendes Diplomstudium, ein fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium oder ein anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und eine fachlich relevante Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren vorweisen können. Jedenfalls als fachlich infrage kommende Studien gelten:

  • ein in Österreich absolviertes Diplom- oder Bachelorstudium der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts
  • ein human- oder zahnmedizinisches Studium oder
  • ein sonstiges Studiums an einer postsekundären Bildungseinrichtung, sofern dieses für den von der Bewerberin oder dem Bewerber im Gesundheitswesen ausgeübten Beruf vorausgesetzt war.

Jedenfalls als fachlich relevante Berufserfahrung gilt eine Tätigkeit im Gesundheitswesen oder die Ausübung eines Berufes, für den der Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiums der Rechtswissenschaften oder des Wirtschaftsrechts bzw. eines human- oder zahnmedizinischen Studiums vorausgesetzt wird.

Um eine möglichst hohe Qualität zu  gewährleisten, werden maximal 30 TeilnehmerInnen zugelassen. Die Zulassung ist bedingt durch das Erreichen einer für die Durchführung wirtschaftlich notwendigen Mindestzahl an TeilnehmerInnen.

Zum außerordentlichen Masterstudium können maximal 30 Personen zugelassen werden. Bewerben sich mehr Personen, erfolgt eine Vorauswahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber durch die Lehrgangsleitung nach objektiven Kriterien, insbesondere nach relevanter Berufspraxis, Vorbildung, Motivation und ausgewogener Zusammensetzung der Teilnehmergruppe nach Berufsgruppen und absolvierten Studien.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in das außerordentliche Masterstudium aufgenommen sind und den Lehrgangsbeitrag entrichtet haben, werden vom Rektorat als außerordentliche Studierende an der Universität Innsbruck zugelassen.

Kosten

Der Studienbeitrag beläuft sich auf EUR 2.400,00 pro Semester, insgesamt somit auf EUR 9.600,00.
Universitätsbedienstete der Universität Innsbruck erhalten einen Preisnachlass von 10 %. 

Einzelne Module sind zum Preis von EUR 950,00 buchbar.

Allgemeine Bedingungen, insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen

Das a.o. Masterstudium wird zu den Allgemeinen Bedingungen, insbesondere Zahlungs- und Stornobedingungen für Universitätslehrgänge an der Universität Innsbruck abgehalten. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie diesen zu.

Anmeldung

Derzeit ist keine Anmeldung möglich.

Ihre Interessensbekundung können Sie uns hier jederzeit zukommen lassen und erhalten so stets die neuesten Informationen zum a.o. Masterstudium "Medizinrecht".

Anmeldefrist

Die Anmeldefrist für das Wintersemester 2024/25 ist abgelaufen.

InteressentIn

Falls Sie gerne über alle aktuellen Neuigkeiten dieses a.o. Masterstudiums informiert werden möchten, können Sie sich hier in unsere Interessentenliste eintragen.

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