Open Access Publikationsförderung
Nicht alle Open Access Zeitschriften erheben Publikationsgebühren für die Veröffentlichung von Artikeln, so erhalten insbesondere nicht-kommerzielle Verlage vielfach eine institutionelle Förderung. Viele Verlage und Zeitschriften setzen aber als Geschäftsmodell bei Open Access auf Publikationsgebühren (article processing charges (APC)). Um die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der Universität Innsbruck finanziell und organisatorisch zu unterstützen, steht ein zentraler Publikationsfonds zur Kofinanzierung dieser Gebühren in Open Access Zeitschriften zur Verfügung.
Die Vergabe der Fördermittel aus dem Publikationsfonds der Universität Innsbruck erfolgt unter Berücksichtigung der nachstehenden Vergaberichtlinien über das Vizerektorat für Forschung.
- Gefördert werden ausschließlich Publikationen in Open Access Journalen, die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (wie zum Beispiel ein Peer Review) durchführen. Der Artikel muss nach Erscheinen sofort frei zugänglich und seine Verbreitung erlaubt sein.
- Der/die Erstautor:in, Submitting Author bzw. Corresponding Author ist Angehörige:r der Universität Innsbruck. Dies ist durch die Angabe einer entsprechendenAffiliation zur Universität Innsbruck klar ersichtlich.
Gefördert werden maximal drei Publikationen pro Jahr und Autor:in bzw. Arbeitsgruppe.
Die maximale Förderhöhe durch den Publikationsfonds beträgt 50% der an die Universität Innsbruck verrechneten Kosten (APC), bis max. 1.500 Euro. (Davon ausgenommen sind Publikationen in MDPI Journalen.)
Nicht gefördert werden Publikationen, die im Rahmen von Projekten verfasst wurden und über diese finanziert werden können (z.B. EU- und FWF-Projekte).
Der Freikauf von Artikeln aus prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften wird nicht gefördert („Hybride Journale“). Darunter fallen auch Aufsätze in sogenannten Mirror Journals, die als Open-Access-Ableger von Closed-Access-Zeitschriften zwar im DOAJ gelistet sind, im Wesentlichen aber eine spezielle Form von hybriden Journalen darstellen.
Für Publikationen die bereits über eine andere Förderung des Vizerektorats für Forschung (teil-) finanziert wurden oder werden, kann kein Antrag mehr gestellt werden
Alle von der Universität Innsbruck geförderten Open Access-Artikel werden ins Repositorium für Publikationen der Universität Innsbruck hochgeladen.
Für den Eintrag der Publikation in die FLD-Datenbank ist der/die Autor:in verantwortlich.
Aufgrund teilweise fragwürdiger Qualitätsstandards werden ab 1.1.2025 Förderungen für Gold-Open Access Publikationen in MDPI Journalen aus dem Open Access Publikationsfonds der UIBK reduziert.
Zusätzlich zu den allgemeinen Förderbedingungen gilt folgendes:
- Die maximale Förderhöhe durch den Publikationsfonds beträgt 50% der an die Universität Innsbruck verrechneten Kosten (APC), bis max. 500 Euro nach Vorlage eines SAP Auszugs.
Die bestehende Verlagsvereinbarung zum vergünstigten Publizieren in MPDI Journalen für Angehörige der UIBK von -10% bleibt vorerst weiterhin bestehen.
Bitte beachten Sie, dass die Publikationsgebühren für Monografien, Sammelbände (book processing charges (BPC)) und Buchkapitel nicht zur Gänze gefördert werden können. Eine Förderung im Sinne der Förderbedingungen ist jedoch möglich.
Voraussetzung ist, dass der/die Erstautor:in Angehörige:r der Universität Innsbruck ist und das Buch/das Kapitel im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet wird.
Monografien und Sammelbände
Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % bis max. 2.000 Euro nach Vorlage des Verlagsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Verlagsrechnung (BPC) ausschließlich an das zugehörige Institut bzw. die Fakultät.
Buchkapitel
Die maximale Förderhöhe beträgt 50% bis max. 1.500 Euro nach Vorlage des Verlagsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Verlagsrechnung (BPC) ausschließlich an das zugehörige Institut bzw. die Fakultät.
Im Rahmen des FWF-Programmes "Buchpublikationen" fördert der FWF u.a. Open Access Monografien und Sammelbände bis maximal 22.000 Euro.
Es genügt ein formloser Antrag an Forschung@uibk.ac.at. Beizulegen sind ein Kostenvoranschlag inkl. Manuskript oder die Publikationsrechnung sowie (falls bereits vorhanden) die Angabe des DOI-Links und der SAP-Auszug.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung erst nach Vorlage eines SAP Auszugs und ausschließlich an das zugehörige Institut/den zugehörigen Arbeitsbereich und nicht an Privatpersonen ausbezahlt wird.
Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol hat mit vielen Verlagen Vereinbarungen getroffen, die es den Universitätsangehörigen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse kostenlos in renommierten (Subskriptions-)Zeitschriften Open Access zu publizieren. Die Übersicht aller Vereinbarungen inkl. der inkludieren Zeitschriften und jeweils geltenden Bedingungen ist hier abrufbar. Bitte beachten Sie, dass für FWF-Artikel noch zusätzliche Bedingungen gelten, was die Lizenz und das Acknowledgement inkl. Grant-DOI betrifft.
Rückfragen zu Verlagvereinbarungen
Universität- und Landesbibliothek Tirol
Abt. E-Medien
Lisa Hofer
Mag. Erika Pörnbacher, MSc
Open-Access-Publikationen, die aus FWF-Projekten hervorgehen, werden ab 1. Jänner 2024 direkt über die Universität Innsbruck gefördert und können nicht mehr beim FWF beantragt werden.
Informationen zum sogenannten Predatory Publishing sowie Hilfestellungen, wie Sie ein seriöses von einem unseriösen Journal unterscheiden können, finden Sie unter www.uibk.ac.at/ulb/services/predatorypublishing.html
Weitere Informationen
Rückfragen & Beratung
Open Access-Koordinationsstelle
Universität- und Landesbibliothek Tirol
Dr. Barbara Laner (karenziert)
Vertretung: Lisa Hofer
+43 512 507 31038
open-access@uibk.ac.at
Adresse
Universitäts- und Landesbibliothek Tirol
Innrain 52
6020 Innsbruck
https://www.uibk.ac.at/de/open-access/
https://www.uibk.ac.at/de/open-access/policy/
Antragstellung
Büro des Vizerektors für Forschung
Jaqueline Klotz
+43 512 507 20101
forschung@uibk.ac.at
Adresse
Universitätshauptgebäude
Innrain 52, Zi. 1038
6020 Innsbruck
Bürozeiten
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