Bearbeitung: Konrad Breitsching / Thomas Gams

Quelle: F. Jonak / L. Kövesi, Das österreichische Schulrecht, 7. Aufl. 1998, 1261.

Zusatzvertrag vom 8. März 1971, BGBl. Nr. 289/1972,
zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich
zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich
zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen vom 9. Juli 1962

Zwischen dem Heiligen Stuhl,

vertreten durch

Seine Exzellenz, den Herrn Apostolischen Nuntius in Österreich, Titularerzbischof von Ancyra, Msgr. Opilio Rossi,

und der Republik Österreich,

vertreten durch

Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

und

Herrn Leopold Gratz, Bundesminister für Unterricht und Kunst,

wird nachstehender Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen vom 9. Juli 1962 geschlossen:

Artikel I

Artikel II § 2 des Vertrages vom 9. Juli 1962 wird abgeändert und lautet nunmehr wie folgt:
(Der Text ist eingearbeitet in den Vertrag, siehe Artikel II § 2. Die Änderung betraf die Erhöhung der Lehrerpersonalsubventionierung von 60 v. H. auf 100 v. H.)

Artikel II

Dieser Zusatzvertrag, dessen italienischer und deutscher Text authentisch ist, wird ratifiziert; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in der Vatikanstadt ausgetauscht werden. Er tritt am 1. September 1971 in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Zusatzvertrag in zweifacher Urschrift unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 8. März 1971

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