Bearbeitung: Konrad Breitsching / Thomas Gams
Quelle: F. Jonak / L. Kövesi, Das österreichische Schulrecht, 7. Aufl. 1998, 1261.
Zusatzvertrag vom 8. März 1971,
BGBl. Nr. 289/1972,
zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich
zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik
Österreich
zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
vom 9. Juli 1962
Zwischen dem Heiligen Stuhl,
vertreten durch
Seine Exzellenz, den Herrn Apostolischen Nuntius in Österreich, Titularerzbischof von Ancyra, Msgr. Opilio Rossi,
und der Republik Österreich,
vertreten durch
Herrn Dr. Rudolf Kirchschläger,
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,
und
Herrn Leopold Gratz, Bundesminister für Unterricht und Kunst,
wird nachstehender Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen vom 9. Juli 1962 geschlossen:
Artikel I
Artikel II § 2 des Vertrages vom 9. Juli 1962 wird
abgeändert und lautet nunmehr wie folgt:
(Der Text ist eingearbeitet in den Vertrag, siehe Artikel II §
2. Die Änderung betraf die Erhöhung der
Lehrerpersonalsubventionierung von 60 v. H. auf 100 v. H.)
Artikel II
Dieser Zusatzvertrag, dessen italienischer und deutscher Text authentisch ist, wird ratifiziert; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in der Vatikanstadt ausgetauscht werden. Er tritt am 1. September 1971 in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Zusatzvertrag in zweifacher Urschrift unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 8. März 1971