Lehrverpflichtung
Bearbeitung: Winfried Schluifer / Thomas Weber
(Volle) Lehrverpflichtung im mittleren und höheren Schulbereich |
(Volle) Lehrverpflichtung im Pflichtschulbereich (Ausnahme: Berufsschulen) |
Zusätzliche Tätigkeiten |
(Volle) Lehrverpflichtung im mittleren und höheren Schulbereich
Die volle Lehrverpflichtung für Religionslehrer/innen im mittleren und höheren Schulbereich beträgt (derzeit) 20 Werteinheiten. Das Ausmaß der Lehrverpflichtung richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer. Hierbei wird so wie bei den übrigen Lehrern/Lehrerinnen auch bei den Religionslehrern/innen der vom Lehrer/Lehrerin unterrichtete Gegenstand entsprechend der Lehrverpflichtungsgruppe (im Fall von Religion: III) auf die zu leistende Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden angerechnet. Eine Wochenstunde Religion entspricht 1.05 Werteinheiten (niedere Werte in Abschlussklassen bzw. bei unterschiedlicher Schuldauer (v.a. BMHS); somit kommt ein/e Religionslehrer/in im Normalfall bei 19 gehaltenen Wochenstunden Religion auf 19.95 Werteinheiten und ist bis auf fehlende 0,05 Werteinheiten vollbeschäftigt.
(Volle) Lehrverpflichtung im Pflichtschulbereich (Ausnahme: Berufsschulen)(Volle) Lehrverpflichtung im Pflichtschulbereich (Ausnahme: Berufsschulen):
Es wird von einer für jedes Schuljahr festzusetzenden Jahresnorm an Arbeitsstunden (Jahresstunden) ausgegangen (insgesamt 1792), die sich wie folgt zusammensetzt:
Topf A (= 40 - 44%)
720 bis 792 Jahresstunden für die Unterrichtsverpflichtung einschließlich der Aufsichtspflicht
Topf B (= 33,5 - 37%)
600 bis 660 Jahresstunden für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsjahres, sowie für Korrekturarbeiten
Topf C (= 19%)
340 Jahresstunden zur Erfüllung allgemeiner lehramtlicher Pflichten (darunter fallen Elternsprechtage, Klassenführung, Supplierungen, Fortbildung, Kustodiate, Schulveranstaltungen, Schulkonferenzen)
Für Religionslehrer/innen gibt es weitere Möglichkeiten auf die im Topf C geforderten 340 Jahresstunden zu kommen, da das Tätigkeitsprofil neben dem Unterricht z.B. auch religiöse Übungen umfasst. Vgl. dazu : Auszug aus dem Auswahlkatalog für besondere Tätigkeiten der röm.-kath. RLL im Bereich ihres Berufsfeldes (gemäß § 43 Abs 3 Z 5 LDG (BGBl I Nr. 47/2001), erstellt vom Interdiözesanen Amt für Unterricht und Erziehung nach Kontaktnahme mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und für die Diözese Innsbruck in Absprache zwischen Bischöflichen Schulamt Innsbruck und dem LSI der APS modifiziert.)
Zusätzliche Tätigkeiten
Fest- und Feiergestaltung an der Schule
- Pädagogische und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Schülergottesdiensten, Sakramentenempfang, religiösen Übungen und Veranstaltungen, Visitationen, Besinnungstagen, Orientierungstagen, Schulentlasstagen und Feiern anlässlich des Kirchenjahres
- ...
Inspektionskonferenzen
(soweit die Teilnahme an diesen Konferenzen nicht bereits als verpflichtende Fortbildung berücksichtigt ist)
Kontaktpflege zur Schulpfarre
- Treffen und Gespräche mit den Seelsorgern der Schulpfarre
- Besprechen der Veranstaltungen des laufenden Schuljahres
- Mitorganisation und Mitfeier der Erstkommunion, der Firmung oder der Taufe von Schulkindern in der Schulpfarre
- Diverse Vertretungsaufgaben in kirchlichen Gremien
- Teilnahme an religionsunterrichtsbezogenen Veranstaltungen (z.B. einschlägige Pfarrgemeinderatssitzungen)
- ...
Zusammenarbeit mit dem diözesanen Schulamt
- Dienstliche Besprechungen
- Erstellen von Statistiken, Ausfüllen von Erhebungsblättern, Meldung von religiösen Übungen oder Veranstaltungen, dienstrechtliche Meldungen
- Beschreibung und Evaluation von Projekten
- ...
Öffentlichkeitsarbeit für den Religionsunterricht
- Veröffentlichung von Projekten ...
- Erstellung bzw. Mitarbeit an einer Homepage
- Kontakte zu Printmedien sowie Mitarbeit in kirchlichen Medien
- ...
Mehraufwand für ReligionslehrerInnen, die an mehreren Schulen unterrichten
- Teilnahme an mehreren Konferenzen, Elternsprechtagen
- Dienstliche Besprechungen und Regelungen mit mehreren Schulleitungen und Kollegenschaften
- Vermehrte Kontaktpflege mit Eltern und Schulpfarren
- ...
Mitarbeit in einer ARGE
- ARGE-Treffen
- Erarbeitung und Präsentation von Projekten
- Organisieren einschlägiger Veranstaltungen (Referenten, Sponsoren...)
- Leiten von und Mitarbeiten in Arbeitskreisen einer ARGE
- Erarbeiten von neuen religionspädagogischen Unterrichtsmaterialien
- Zusammenarbeit mit RPI und anderen kirchlichen Institutionen
Mitarbeit in der Berufsgemeinschaft der ReligionslehrerInnen gemäß den diözesanen Bestimmungen
- Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen
- Leitung von oder Mitarbeit in Arbeitskreisen der Berufsgemeinschaft
- Beratung von KollegInnen, Betreuung von KollegInnen als VertrauenslehrerIn
- Organisation und Durchführung berufsethischer und spiritueller Fortbildung für ReligionslehrerInnen
- Kassenführung und Kassenprüfung