Teilkirchenrecht der österreichischen Diözesen
Das Projekt verfolgt das Ziel, schrittweise das Teilkirchenrecht der Österreichischen Bischofskonferenz sowie der österreichischer Diözesen in systematischen Rechtssammlungen zusammenzutragen, um die Auffindung des Rechtsmaterials und diözesanen Richtlinien für Forschung und Rechtsanwendung zu erleichtern. Das Projekt will so auch einen Beitrag zu einer modernen Rechtskultur leisten, für die die Transparenz des Rechts ein unverzichtbarer Bestandteil ist. Rechtssammlungen sollen dazu beitragen, "dass jedem mindestens das gewährt wird, was ihm von Rechts wegen zusteht" (Reinhard Wenner). Die Rechtssammlungen werden als HTML-Versionen und in ausdruckbaren Loseblattsammlungen mit regelmäßigen Ergänzungslieferungen angeboten. Die Ergänzungslieferungen für die Loseblattsammlungen werden vierteljährlich zum Download bereitgestellt.
Instruktionen und Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz
Rechtssammlung Diözese Graz-Seckau
Externe Links zu Kirchlichen Amtsblättern
Zur literarischen Gattung einer Rechtssammlung
Rechtssammlungen enthalten nicht nur Gesetzestexte im engeren Sinn, oder Texte, denen wie Statuten und Geschäftsordnungen eine rechtliche Verbindlichkeit zukommt, sondern mitunter Texte, die bloß geltendes Recht in Erinnerung rufen wollen oder eine Rechtsmeinung zum Ausdruck bringen, wie Hinweise der bischöflichen Finanzkammer oder des Amtes der Liegenschaftsverwaltung, aber auch pastorale Richtlinien und Empfehlungen. Selbst wenn solche Texte aus sich heraus keine rechtliche Verbindlichkeit erzeugen, enthalten sie doch Hinweise, die zu einer gerechten Lösung in einem konkreten Fall beitragen können.
Bei Rechtssammlungen mit privatem Charakter, wie es auf die Sammlungen in diesem Projekt zutrifft, ist der Charakter der rechtlichen Verbindlichkeit letztlich immer an Hand der ursprünglichen Publikation (Promulgation) – in der Regel sind dies die Amtsblätter der Diözesen als authentische Rechtsquellen – zu klären. Gelegentlich bieten die Amtsblätter durch entsprechende Überschriften Hinweise auf den Charakter der rechtlichen Verbindlichkeit. Bei der Qualifizierung ist jedoch vor allem auf den Urheber der Texte zu achten. In der Diözese besitzt nur der Bischof Gesetzgebungsgewalt, darum kann nur er Gesetze erlassen. Der Generalvikar verfügt über ausführende Leitungsgewalt und kann zu bestehenden Gesetzen Ausführungsbestimmungen erlassen, die jedoch Gesetzen nicht widersprechen dürfen. Sofern sie dies tun, haben sie keine Gültigkeit. Der Priester- und Pastoralrat sind Beratungsgremien. Ihre Beschlüsse können daher nur Empfehlungen sein bzw. den Charakter von pastoralen Richtlinien haben. Die Verbindlichkeit eines Gesetzes können solche Beschlüsse nur erhalten, wenn aus dem Text klar hervorgeht, dass er vom Diözesanbischof in Kraft gesetzt worden ist.
Rechtssammlungen wollen in erster Linie das Auffinden des Rechtsstoffes erleichtern und bieten somit eine leicht zugängliche Erstinformation. Vielfach kann bereits der Textgestalt selbst entnommen werden, ob es sich um ein Gesetz, ein Statut, eine Ausführungsverordnung oder um eine pastorale Richtlinie handelt. Bei einer Reihe von Texten bzw. im Zweifelsfalle wird aber das Heranziehen der Originalquelle zur Klärung unumgänglich sein. Auf diese wird in den Sammlungen dieses Projektes in der Regel unmittelbar unterhalb der Überschrift des jeweiligen Textes verwiesen. Da viele Diözesen wie auch die Österreichische Bischofskonferenz im Sinne einer transparenten Rechtskultur immer mehr dazu übergehen, ihre Amtsblätter in Internet als Pdf-Dateien frei zugänglich zu machen, kann sehr rasch das jeweilige Amtsblatt ausfindig gemacht werden. Dazu bietet die Linkliste des Projekts eine große Hilfe.
(Konrad Breitsching)
Publikationen in Rahmen des Projektes
Grundwerk zur Loseblattsammlung: Partikularrecht der Diözese Innsbruck Derzeit offline!
ISSN 2078-8266
Aktueller Stand: VOBl Jg. 65, 1990 - Jg. 86, 2011, Mai/Juni, Nr 3.
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