Ordnung des Familienreferats der Diözese Graz-Seckau
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2012-I, vom 24. Februar 2012, 9.)
1. Präambel
Ehe- und Familienarbeit ist Anliegen der Kirche, das alle Träger der Verkündigung, der Liturgie und Diakonie in je eigener Weise verpflichtet. Die Ehepaare und Familien selbst sind sowohl Objekt als auch Subjekt der christlichen Ehe- und Familienarbeit.
Das Familienreferat der Diözese ist eine Einrichtung der Katholischen Aktion und richtet seine Arbeitsweise, Organisation, Wesen und Ziele nach den Grundsätzen des Statuts der Katholischen Aktion aus. Zur Förderung, Begleitung und Koordination der Initiativen einer christlichen Ehe- und Familienarbeit in den Pfarren, Dekanaten und in der Diözese arbeitet das Familienreferat mit den anderen Teilen der Katholischen Aktion und den diözesanen Einrichtungen der Pastoral, Bildung und Beratung zusammen. Die Mitarbeiter[1] identifizieren sich mit den Grundsätzen der katholischen Kirche und verstehen ihre Arbeit als Dienst an Kirche und Gesellschaft.
Soweit in dieser Ordnung nichts Näheres bestimmt wird, gilt sinngemäß das Statut der Katholischen Aktion Steiermark.
2. Ziele und Aufgaben
Ziel aller Bemühungen des Familienreferats ist es, das Gelingen von lebendigen Beziehungen in christlichen Ehen und Familien zu fördern und Ehepaare und Familien zu befähigen und zu unterstützen, ihr Apostolat auf allen Ebenen der Gesellschaft zu leben.
Aufgaben
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Erweiterte und unmittelbare Ehevorbereitung und Ehebegleitung
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Eltern-, Partner- und Familienbildung
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Begleitung von Paaren und Familien in ihren verschiedenen Lebenssituationen unter Berücksichtigung von Alleinerziehenden, Patchworkfamilien etc.
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Diözesane, regionale, dekanatliche und pfarrliche Koordination der Familienarbeit und Unterstützung der Verantwortlichen
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Anwaltschaft für die Anliegen der Familien in ihren verschiedenen Erscheinungsformen in Kirche und Gesellschaft
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Unterstützung der Ehe- und Familienarbeit durch Aus- und Weiterbildung von Referenten
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Begleitung von Familiengruppen und Familienausschüssen der PGR
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Förderung von gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Initiativen, die den Ehen und Familien dienen
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Vertretung von Ehe- und Familienarbeit in den pastoralen Einrichtungen und Gremien der Diözese und öffentlichen Einrichtungen
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Öffentlichkeitsarbeit
3. Arbeitsweise
Die Arbeitsweise in der Ehe- und Familienarbeit gestaltet sich grundsätzlich nach den Prinzipien der Katholischen Aktion in der Steiermark und nützt die kirchlichen Einrichtungen und Strukturen. Für die Hauptaufgabenbereiche des Familienreferats werden vorübergehend oder auf Dauer diözesane Arbeitskreise bzw. Projektgruppen vom Vorstand oder von der Konferenz eingerichtet. Neben den pädagogischen Mitarbeitern für einzelne Sachbereiche gibt es für die Umsetzung der einzelnen Aufgaben in diesen Bereichen ausgebildete Referenten sowie ehrenamtliche Mitarbeiter in den Pfarrgemeinden, Regionen und diözesanen Arbeitskreisen und Projektgruppen. Es besteht eine enge Kooperation mit jenen Personen, die in unserer Diözese einen pastoralen Auftrag bezüglich Ehe und Familie erfüllen.
4. Organe
Die Organe sind die Konferenz und der Vorstand.
Für die Ausarbeitung von Spezialfragen können sie Arbeitskreise und Projektgruppen einsetzen.
4. 1. Konferenz
Die Konferenz setzt sich aus gewählten, nominierten und amtlichen Mitgliedern zusammen, die haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre.
4.1.1. Gewählte Mitglieder
Aus jedem der folgenden Arbeitsbereiche sind in der Konferenzehrenamtliche Mitglieder und/oder Referenten vertreten:
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je ein Mitglied aus den Bereichen Ehevorbereitung, Ehebegleitung, Elternservice, Alleinerziehende
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drei Mitglieder aus dem Kreis der Pfarrmitarbeiter und familienpastoralen Gruppen
4.1.2. Nominierte Mitglieder
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Bis zu vier Mitglieder werden von der Wahlkommission nach Anhörung des Leiters „Büro Familienreferat“ nominiert
4.1.3 Amtliche Mitglieder
Als amtliche Mitglieder sind in der Konferenz vertreten:
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der Leiter „Büro Familienreferat“
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der Familienseelsorger
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die pädagogischen Mitarbeiter des FR
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ein Vertreter des Präsidiums der Katholischen Aktion
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ein Vertreter des Instituts für Familienberatung und Psychotherapie
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ein Vertreter des Pastoralamts und
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ein Vertreter der Caritas der Diözese Graz-Seckau.
4.1.4. Aufgaben
Die Konferenz des Familienreferats
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wählt bei ihrer Konstituierung den Vorsitzenden und dessen zwei Stellvertreter aus dem Kreis der gewählten und nominierten Mitglieder. Ihre Wahl bedarf der Bestätigung durch den Ordinarius.
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wird über die Beschlüsse und Aktivitäten des Vorstands und aller in den einzelnen Aufgabenbereichen Tätigen informiert
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berät und beschließt Arbeitsschwerpunkte und setzt dabei Prioritäten
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ermöglicht Austausch, Vernetzung, Planung und Reflexion der Arbeit
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setzt Arbeitskreise und Projektgruppen ein lädt einmal jährlich den – Pastoralamtsleiter zu einem ausführlichen Gespräch über aktuelle Fragen der Pastoral ein
4.2 Vorstand
4.2.1 Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus:
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dem Vorsitzenden der Konferenz und dessen/deren zwei Stellverteter,
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dem Leiter des „Büro Familienreferat“,
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dem Familienseelsorger
Die Kooptierung eines weiteren Mitgliedes aus dem Kreis der Konferenz ist zulässig. Sie bedarf der Genehmigung des Ordinarius.
4.2.2 Aufgaben des Vorstandes
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Leitung des Familienreferates
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Vorbereitung und Nachbereitung der Konferenz
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Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz
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Information der Konferenz
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Begleitung der Ehe- und Familienseelsorge
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Einbringen in die gesellschaftspolitische Diskussion in Ehe- und Familienfragen
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Erledigung aktueller Fragestellungen zur inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Förderung der Ziele und Aufgaben des Familienreferats
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Befasst sich mit einzelnen Projekten unter Einbeziehung von zuständigen pädagogischen Mitarbeitern
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setzt Arbeitskreise und Projektgruppen ein
5. Der Vorsitzende
Der Vorsitzende oder bei Verhinderung einer der Stellvertreter vertritt das Familienreferat nach außen und leitet die Sitzungen.
6. Der Leiter des „Büro Familienreferat“
Der Leiter ist dem Vorstand und der Konferenz verantwortlich.
Aufgaben des Leiters
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die Vorbereitung und Nachbereitung der Vorstandssitzungen
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die Zusammenarbeit mit dem Pastoralamt und anderen diözesanen Stellen und Gremien sowie öffentlichen Einrichtungen, die sich mit Fragen von Ehe und Familie beschäftigen
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die Förderung und Begleitung der Mitarbeiter und Referenten des Familienreferats im Sinne der Zielsetzung des Familienreferats
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die Leitung des Büros des Familienreferats in organisatorischer, personeller und finanzieller Teilverantwortung innerhalb der Katholischen Aktion
7. Familienseelsorger
Der Familienseelsorger wird vom Bischof ernannt. Er kann auch von ihm abberufen werden.
Ihm obliegt die Zusammenarbeit mit dem Pastoralamt in Fragen der Sakramentenpastoral.
Er erfüllt gleichzeitig die Aufgaben eines Geistlichen Assistenten im Sinne des Statuts der Katholischen Aktion.
8. Pädagogische Mitarbeiter im Familienreferat
Die pädagogischen Mitarbeiter im Familienreferat arbeiten in ihren Aufgabenbereichen unter der Verantwortung des Leiters Büro Familienreferat selbständig, nachdem die vorgesehenen Aufgabenschwerpunkte und Projekte mit dem Leiter abgesprochen und im Vorstand oder in der Konferenz beschlossen worden sind.
9. Modalitäten
Die Funktionsperioden der Konferenz und des Vorstandes dauern jeweils drei Jahre.
Die Konferenz des Familienreferats tritt jährlich wenigstens zweimal zusammen und zusätzlich, wenn es mindestens fünf Mitglieder verlangen. Der Vorstand trifft sich zusätzlich mindestens dreimal.
Beschlussfähigkeit in Vorstand und Konferenz ist gegeben, wenn jeweils mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Alle Mitglieder der Konferenz und des Vorstandes haben jeweils eine Stimme.
Der Leiter und die Mitarbeiter sind an die Beschlüsse der Konferenz und des Vorstands gebunden.
Diese Ordnung ersetzt die Ordnung vom 20. März 1995 (KVBl 1995,33) und tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
+ Egon Kapellari, Bischof
Dr. Michael Pregartbauer, Kanzler
(Ord.-Zl.: 15 Fa 1-12)
[1] Die personenbezogenen Bezeichnungen umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise, wenn nicht anderes im Recht vorgesehen ist oder aus der Natur der Sache feststeht. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.