Gebühren bei seelsorglichen Anlässen
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2013-III, vom 22. November 2013, 14., S. 18–19)
A Stolargebühren
1. Taufe
Für Taufen sind keine Gebühren zu verrechnen.
2. Trauung
Trauung (ohne Messstipendium) € 25,00 (davon Priesteranteil bzw. Diakonanteil: € 10,00, Kirchenanteil € 15,00)
3. Begräbnis
Begräbnis (ohne Messstipendium) € 25,00 (davon Begräbnisleiter € 10,00; Kirchenanteil € 15,00)
Die Stolgebühren für Trauung und Begräbnis sind zuletzt im KVBl 2004,41 geregelt. Friedhofsgebühren (s. im Abschnitt „Friedhof“) sind unabhängig von den Stolgebühren zu gestalten und getrennt zu verrechnen.
B Vergütung für seelsorgliche Aushilfen
Grundregel:
Aushilfen innerhalb eines Dekanates (bzw. einer Region) durch von der Diözese Graz-Seckau besoldete aktive Priester (einschließlich Ordenspriester auf Grund eines Gestellungsvertrages) sind als Nachbarschaftshilfe unentgeltlich.
Vergütungssätze für Priester, die nicht von der Diözese besoldet werden, Stipendiaten (Priester, die zum Studium in Österreich sind) und für pensionierte Priester:
1. Messen
Zusätzlich zum Priesteranteil des Messstipendiums (ab 1.1.2014 € 3,00) erhält der Priester zusätzlich zu den Fahrtkosten
Messe ohne Predigt € 5,00
Messe mit Predigt € 15,00
2 Messen mit Predigt € 20,00
2. Beichte
Pro Stunde € 10,00
3. Vertretung eines Pfarrers
Zusätzlich zu Stipendium, Stolargebühren und freier Station pro Woche € 100,00
4. Einkehrtag und Exerzitien
Je Halbtag € 50,00
Außerordentliche Seelsorge
Einsätze in der außerordentlichen Seelsorge wie Glaubensmission oder Gemeindeerneuerung sowie für Exerzitienleiter und Exerzitienleiterinnen gemäß Arbeitsgemeinschaft missionarischer Dienste der Orden (Regio Österreich und Südtirol), vgl. KVBl 2000,11
Tagsatz € 110,00
C Weitere Gebühren
1. Vorträge und Seminare, Honorarsätze
Vortrag mit Diskussion 1 Referent € 65,00
2 Referenten € 100,00
Halbtag ab 3 Stunden 1 Referent € 100,00
2 Referenten € 130,00
Ganztag 1 Referent € 175,00
2 Referenten € 240,00
Ganztag mit Abend 1 Referent € 200,00
2 Referenten € 310,00
2. Kanzleigebühren
Für Ausstellung von weiteren Tauf- und Trauungsscheinen (erste sind gratis) und von Urkunden aus Altmatriken € 2,30
3. Diözesangericht
Gebühren für die 1. Instanz € 280,00
4. Kilometergeld
Die Regelungen für den Klerus erfolgen in der Klerusbesoldung, jene für die pastoralen Mitarbeiter in Kollektivvertrag und ergänzenden Vereinbarungen.