Bischöfliches Amt Junge Kirche – Statut
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2012-II, vom 25. Mai 2012, 13., S. 16-17)
Das Bischöfliche Amt Junge Kirche hat die Aufgabe in Ergänzung zum Bemühen der Katholischen Aktion, das Laienapostolat der Kinder und Jugendlichen im Geiste des Evangeliums und in Gemeinschaft mit der Kirche zu wecken, zu fördern und zu bewahren.
Seine Aufgaben umfassen
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die Bereiche Katholische Jungschar und Katholische Jugend, die nach den Grundsätzen der Katholischen Aktion arbeiten.
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Kinder und Jugendliche in geistlichen Bewegungen sowie außerhalb dieser Organisationsformen.
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Ministrantenpastoral.
1. Leitung
Der Leiter[1] des Amtes Junge Kirche und der Diözesanseelsorger der Jungen Kirche sind unmittelbar dem Ordinarius verantwortlich und treffen Entscheidungen über die Verwirklichung der grundsätzlichen Ausrichtung und die Schwerpunkte. Die Umsetzung der Gesamt-Strategie und die Abwicklung der alltäglichen Aufgaben werden vom Amtsleiter und dem Diözesanseelsorger entsprechend ihrer jeweiligen Funktion verantwortet.
Das Amt hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und die Ehrenamtlichen in der Verwirklichungder pastoralen Anliegen gut kooperieren können.
1.1. Amtsleiter
Der Leiter des Amtes Junge Kirche leitet das Amt in Zusammenarbeit mit dem Diözesanseelsorger.
Der Leiter des Amtes Junge Kirche wird nach Anhörung der Vorsitzenden der JS und KJ vom Ordinarius ernannt. Ebenso kann der Ordinarius für den Fall der Abwesenheit des Leiters einen Stellvertreter ernennen.
Der Amtsleiter trägt Verantwortung für das Budget des Amtes. Er erstattet dem Ordinarius nach Beratung mit dem Diözesanseelsorger Vorschläge für die Bestellung der Laienmitarbeiter des Amtes und ist ihr Dienstvorgesetzter.
1.2. Diözesanseelsorger der Jungen Kirche
Der Diözesanseelsorger der Jungen Kirche trägt in enger Zusammenarbeit mit dem Amtsleiter im Auftrag des Ordinarius die inhaltliche Verantwortung für die pastorale Ausrichtung des Amtes. Ihm kommt die entscheidende Verantwortung in theologischen und liturgischen Fragen zu.
Der Ordinarius kann vom Diözesanseelsorger der Jungen Kirche Vorschläge für die Bestellung der Dekanatsjugendseelsorger einholen.
2. Bereiche und Gremien
2.1. Bereiche
Die Bereiche des Amtes werden per Dekret errichtet.
Zur Zeit sind dies:
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Katholische Jungschar,
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Katholische Jugend,
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Ministrantenpastoral,
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Kooperation mit den Erneuerungsbewegungen.
2.1.1. Bereich Katholische Jungschar und Katholische Jugend
Die Bereiche Katholische Jungschar und Katholische Jugend bilden die diözesane Stelle für das laienapostolische Engagement der Katholiken der jeweiligen Altersgruppe. Es ist deren Aufgabe, dieses Laienapostolat zu fördern, ihre Verantwortlichen zu unterstützen, ihre Vorschläge und Anregungen im Hinblick auf ihre Umsetzung zu beraten und im Einvernehmen mit dem Ordinarius entsprechend den kirchlichen Möglichkeiten zu ihrer Durchführung beizutragen. Im Bereich Katholische Jungschar ist die diözesane Verantwortung der Dreikönigsaktion enthalten.
Die Bereiche arbeiten mit den anderen Diözesen in den jeweiligen Gremien auf Österreichebene zusammen.
2.1.2. Bereich Ministrantenpastoral
Der Bereich Ministrantenpastoral richtet sich an alle Ministranten in der Diözese. Der Verantwortliche koordiniert und unterstützt die Pastoral an ihnen und ist für die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung von ministranten- und liturgiespezifischen Programmen auf Diözesanebene zuständig. In der pädagogischen Grundausbildung arbeitet die Ministrantenpastoral mit den Bereichen Jungschar und Jugend zusammen.
2.1.3. Bereich Kooperation mit Erneuerungsbewegungen
Der Bereich „Kooperation mit Erneuerungsbewegungen“ koordiniert den strukturierten inhaltlichen Austausch, Kooperationen und gemeinsame Projekte des Amtes Junge Kirche mit Erneuerungsbewegungen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit katholischen Verbänden und die in der Jugendpastoral engagierten Ordensgemeinschaften geboten.
Der Verantwortliche für den Bereich Kooperation mit Erneuerungsbewegungen ist zuständig für die Zusammenarbeit, die Kommunikations- und Koordinationsaufgaben. Er fördert und unterstützt gemeinsame Anliegen und die Zusammenarbeit in Form von Projekten der Jungen Kirche für Jugendliche und Kinder.
2.2. Gremium Forum
Jeder Bereich beruft einzeln oder in Zusammenarbeit mit anderen Bereichen das Forum ein. Dazu können auch Vertreter anderer Kinder- und Jugendorganisationen eingeladen werden. In Ausnahmefällen kann von den veranstaltenden Bereichen Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Grundsätzlich ist das jeweilige Forum öffentlich (siehe: „Statut Katholische Jungschar und Katholische Jugend der Diözese Graz-Seckau“, 2.2 Forum S. 2)
2.3. Gremium Diözesanleitung (DL)
Für die einzelnen Bereiche ist ein Arbeits- und Entscheidungsgremium eingerichtet:
2.2.1. Diözesanleitung für die Katholische Jungschar im Sinne ihres Statutes.
2.2.2. Diözesanleitung für die Katholische Jugend im Sinne ihres Statutes.
2.2.3. Ministranten-Team für die Ministrantenpastoral:
Das Ministrantenteam berät und unterstützt den Verantwortlichen für Ministrantenpastoral. Das Ministranten-Team besteht aus Haupt- und Ehrenamtlichen aus verschiedenen Regionen der Diözese sowie aus Vertretern der Diözesanleitungen von Katholischer Jungschar und Katholischer Jugend. Sie werden im Einvernehmen von Amtsleiter, Seelsorger und Verantwortlichen für Ministrantenpastoral bestellt. Der Diözesanseelsorger der Jungen Kirche gehört von Amts wegen dem Ministrantenteam an.
2.2.4. Movimenti-Team: (Erneuerungsbewegungen)
Das Team wird im Einvernehmen von Amtsleiter, Seelsorger und Verantwortlichem des Bereiches Kooperation mit Erneuerungsbewegungen bestellt. Es koordiniert gemeinsame Treffen. Es erarbeitet Jahresplanungen für gemeinsame Projekte und Unternehmungen. Gegebenenfalls können gemeinsame Projekt-Teams geschaffen werden. Diese verwalten mögliche Förderungen und legen darüber den Förderungsgebern Rechenschaft.
3. Sachbereiche und Arbeitskreise
3.1. Die Verantwortlichen der Sachbereiche werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern (in der Regel drei bis fünf) unterstützt. Diese werden im Einvernehmen mit dem Amtsleiter, dem Diözesanseelsorger und dem Verantwortlichen des jeweiligen Bereiches bestellt.
Ergänzend zu den derzeitigen Sachbereichen kann der Ordinarius zusätzliche Sachbereiche einrichten.
3.1.1. Spiritualität und Liturgie
Dieser Sachbereich ist dem Diözesanseelsorger unterstellt, der die spirituellen und liturgischen Angebote und die theologischen Inhalte verantwortet. Spirituelle und liturgische Angebote und ihre Vermittlungen bilden die Hauptaufgabe.
3.1.2. Öffentlichkeitsarbeit
Dieser Sachbereich ist dem Amtsleiter unterstellt, der „für den Inhalt verantwortlich“ zeichnet. Außer der entsprechend der Ordnung des Ordinariates geforderten Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Amt für Öffentlichkeitsarbeit bilden den Schwerpunkt der Arbeit die Publikationen aus den Aufgabenbereichen des Amtes Junge Kirche.
3.2. Arbeitskreise (AK)
Arbeitskreise können auf allen Ebenen des Amtes Junge Kirche vom Amtsleiter oder Diözesanseelsorger eingerichtet werden. Zu Arbeitskreisleitern können sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter bestellt werden. Vorschläge und Anträge können von allen Bereichen eingebracht werden.
4. Schlussbestimmung
Dieses Statut tritt mit 1. Mai 2012 in Kraft.
+ Egon Kapellari, Bischof
Dr. Michael Pregartbauer, Kanzler
(Ord.-Zl.: 1 KJ 1-12 vom 1. Mai 2012)
[1] Die personenbezogenen Bezeichnungen umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise, wenn nicht anderes im Recht vorgesehen ist oder aus der Natur der Sache feststeht. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.