Dienstleistungen für genealogische Büros – Gebührenverrechnung
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2011-IV, vom 29. September 2011, 41., S. 75)
Erbenermittlungs- und Familienforschungsbüros, Historikerkanzleien, genealogische Büros usw. sind gewerbliche Unternehmungen auf kommerzieller Basis. Sie nehmen aber für ihre Arbeit häufig Dienste der Pfarren und des Diözesanarchivs in Anspruch. Derartige Büros haben keinen Behördenstatus, daher kann – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen – der Zeitaufwand für Recherchearbeiten, Urkundenausstellung usw. in Rechnung gestellt werden. Entsprechend der Gebührenordnung des Diözesanarchivs wird empfohlen, pro begonnener halber Stunde € 25,– (Stundensatz: € 50,–) zu verrechnen. Da aus konservatorischen Gründen die Anfertigung von Kopien aus Matrikenbänden nicht gestattet ist, darf einem Verlangen nach beglaubigten Kopien grundsätzlich nicht nachgekommen werden. Für die Beglaubigung von auf anderem Wege reproduzierter Matrikeneinträge – z.B. Digitalfotos oder Scans – sind € 15,– zu verrechnen. In Zweifelsfällen wird empfohlen, Kontakt mit dem Diözesanarchiv aufzunehmen.