Aufhebungsdekret der Stadtpfarre Klagenfurt-St. Lorenzen
(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, vom 1. März 2010, Nr. 1, 3.)
Mit Rechtswirksamkeit vom 1. Februar 2010 wird gemäß can. 515 § 2 CIC die Stadtpfarre Klagenfurt - St. Lorenzen aufgehoben.
Dazu wurde gemäß can. 515 § 2 CIC vorab der Priesterrat der Diözese Gurk gehört, welcher in seiner Sitzung vom 19.11.2009 dieser Pfarraufhebung zugestimmt hat (KVBl für die Diözese Gurk 2009, Nr. 4, 14. Dezember 2009, Punkt 6.2, Seite 57). Außerdem haben die Pfarrgemeinderäte der Pfarren Klagenfurt - St. Lorenzen, der Dompfarre und der Pfarre Klagenfurt - St. Theresia darüber zustimmend beraten. Danach hat auch das Bischöfliche Konsistorium dem Zeitpunkt und der Durchführung der Pfarraufhebung zugestimmt.
Das Pfarrgebiet der bisherigen Stadtpfarre Klagenfurt - St. Lorenzen und die in ihm wohnenden Pfarrmitglieder werden künftig nach folgender Zuordnung in die Dompfarre Klagenfurt bzw. in die Stadtpfarre Klagenfurt - St. Theresia übernommen:
Folgende Straßenzüge bzw. Abschnitte, die bislang zur Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen gehörten, werden Teil der Dompfarre: Achazelgasse, Auergasse, Brunnplatz, Enzenbergstraße, Feldmarschall Conrad Platz, Funderstraße, Gabelsbergerstraße 51-57 und 54-68, Geyerschütt 6, Hasnerstraße, Jessernigstraße, Koschutastraße, Kumpfgasse, Lastenstraße, Mariannengasse, Mießtalerstraße ab 9, Mosteckyplatz, Park der Freiwilligen Schützen, Pischeldorferstraße 1-7 und 2-26, Priesterhausgasse 22, Rudolfsbahngürtel, Salmstraße, Sariastraße, Siriusstraße,Taurerstraße, Völkermarkter Ring, Wernervon-Siemens-Park.
Folgende Straßenzüge bzw. Abschnitte werden Teil der Pfarre Klagenfurt - St. Theresia: Aussiger Straße, Johann-Burger-Straße, Johann Thys-Zeile, Lagerhausstraße, Marhofgasse, Pischeldorferstraße 28-64, Schlachthofstraße, Zwanzigerstraße.
Die bisherige, bereits 1720 – 1732 errichtete Konvents- und Stiftskirche St. Elisabeth (Elisabethinenkirche), die seit 1853 zugleich auch Stadtpfarrkiche Klagenfurt - St. Laurentius ist, bleibt als "Rektoratskirche St. Elisabeth“ (Elisabethinenkirche) in grundbücherlich eingetragenem Eigentum sowie in Besitz und Bauträgerschaft des Konventes der Elisabethinen zu Klagenfurt weiterhin bestehen, wodurch in diesem Stadtbezirk („Völkermarkter Vorstadt“) auch die regelmäßige und verlässliche Feier der Hl. Messe an Sonn- und Feiertagen durch das mit Dekret des Diözesanbischofs von Gurk vom 02. Juli 2007, Zl. 1480, wieder errichtete und bestätigte Rektorat der Elisabethinenkirche gewährleistet wird.
Ab 1. Februar 2010 wirken bis zur nächsten Neuwahl der Pfarrgemeinderäte im Jahre 2012 aus dem bisherigen Pfarrgemeinderat der Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen für den mit der Dompfarre zusammengelegten Teil zwei Vertreter als zusätzliche vollberechtigte Mitglieder des Pfarrgemeinderates der Dompfarre mit, ein Vertreter aus dem bisherigen Pfarrgmeinderat der Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen ist zusätzlich in den Ausschuss für Verwaltung und Finanzen der Dompfarre aufzunehmen.
Gleichermaßen ist aus dem bisherigen Pfarrgemeinderat der Pfarre Klagenfurt – St. Lorenzen ein anderes Mitglied in den Pfarrgemeinderat der Pfarre Klagenfurt – St. Theresia als vollberechtigtes Pfarrgemeinderatsmitglied und zugleich Mitglied im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen der Pfarre Klagenfurt – St. Theresia aufzunehmen.
Sämtliche für die Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen bis 31. Januar 2010 zu führende Pfarrmatriken sowie alle in der Pfarrkanzlei noch vorhandene Pfarrverwaltungsdokumente werden künftig zentral in der Dompfarrkanzlei Klagenfurt zur allfälligen weiteren Verwaltung durch die Dompfarre aufbewahrt.
Die Pfarrkirchenrechnung für die Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen ist mit dem 31. Januar 2010 insgesamt abzuschließen und danach der Kirchenrechnungsstelle der Finanzkammer der Diözese Gurk zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Das noch vorhandene finanzielle Guthaben der Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen bei der Finanzkammer der Diözese Gurk wird ab 01. Februar 2010 als zweckgebundene Rücklage für die baulichen. liturgischen und seelsorglichen Aufgaben und Belange der Rektoratskirche St. Elisabeth (Elisabethinenkirche) verwendet und entsprechend von der Finanzkammer der Diözese Gurk verwaltet.
Das mit Vertrag vom 16. Februar 2005 für die Räume Kumpfgasse 4 (Hochparterre), 9020 Klagenfurt, von der Diözese Gurk zu Gunsten der Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen begründete Servitut ist mit Wirksamkeit vom 01. Februar 2010 aufzulösen, so dass sämtliche Raume in Kumpfgasse 4 (Hochparterre) der uneingeschränkten Verwendung und Nutzung durch die Diözese Gurk zur Verfügung stehen.
Das Bischöfliche Ordinariat Klagenfurt (Kanzleramt) wird in Zusammenarbeit mit der Finanzkammer der Diözese Gurk für die Aufhebung und Ablösung dieses Servituts eine angemessene finanzielle Gegenleistung errechnen und erbringen, die mit den der Zuteilung des ehemaligen Pfarrgebietes Klagenfurt - St. Lorenzen entsprechenden Anteilen einerseits der Dompfarre Klagenfurt und andererseits der Pfarre Klagenfurt St. Theresia vorrangig für seelsorgliche Zwecke im anteiligen ehemaligen Pfarrgebiet der Pfarre Klagenfurt- St. Lorenzen zukommen soll. Eine entsprechende Aufteilung dieser finanziellen Gegenleistung ist zwischen den jeweiligen amtierenden Pfarrvorstehern der Dompfarre Klagenfurt und der Pfarre Klagenfurt – St. Theresia einerseits und dem Bischöflichen Gurker Ordinariat andererseits verbindlich zu vereinbaren.
Das in der Rektoratskirche St. Elisabeth (Elisabethinenkirche) und der Pfarrkirche Klagenfurt - St. Lorenzen vorhandene gemeinsame Kircheninventar verbleibt zur Gänze in der Rektoratskirche St. Elisabeth (Elisabethinenkirche) und wird von dieser für die weiter bestehenden liturgischen und seelsorglichen Aufgaben genutzt und verwaltet. Darüber ist ein entsprechendes Protokoll zu erstellen und dem Bischöflichen Ordinariat Klagenfurt vorzulegen.
Das in den bisherigen Servitutsräumen (Kumpfgasse 4, Hochparterre) vorhandene und zur ehemaligen Pfarre Klagenfurt - St. Lorenzen gehörende Inventar ist (mit Ausnahme der oben genannten Pfarrmatriken und Pfarrverwaltungsdokumente) in geeigneter Weise zwischen der Dompfarre Klagenfurt und der Pfarre Klagenfurt - St. Theresia aufzuteilen. Darüber ist ein entsprechendes Protokoll zu erstellen und dem Bischöflichen Ordinariat Klagenfurt vorzulegen.
Dr. Alois Schwarz
Diözesanbischof
Lic. iur Michael Kristof
Kanzler