Verein Ephatha – Statutenänderung
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 53 vom 15. Februar 2011, II. 1.)
Die Bischofskonferenz hat die Statutenänderung des Vereins „Ephatha. Dienst an der Evangelisation in der katholischen Kirche“, welcher als private kirchliche Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit für den kirchlichen Bereich seitens der Österreichischen Bischofskonferenz im Sinne cann. 321ff. CIC anerkannt ist, genehmigt.
Effata-Dienst an der Evangelisation in der katholischen Kirche
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 14 vom 10. Juni 1995, II. 5.)
Die Österreichische Bischofskonferenz gibt dem Verein „Effata-Dienst an der Evangelisation in der katholischen Kirche“ die Anerkennung als privater kirchlicher Verein im Sinne von canon 299 CIC.