Eheschließung bei bestehenden Verpflichtungen
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 13 vom 15. Dezember 1994, II., 7.)
Aus aktuellem Anlass werden die für die Ehevorbereitung zuständigen Priester daran erinnert, dass bei bestehenden Verpflichtungen (vgl. Brautprüfüngsprotokoll B 8) genau auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen geachtet werden soll, bevor die nötige Erlaubnis vom (Erz-)bischöflichen Ordinariat eingeholt wird.