Eucharistische Hochgebete
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 17 vom 12. Mai 1996, II. 7)
Es wird darauf hingewiesen, dass die von der Leitung des „Haus der Stille“ (Heiligenkreuz a.W. Stmk.) in Umlauf gebrachte Sammlung neuer Eucharistischer Hochgebete keinerlei kirchliche Autorität besitzt und daher in der Liturgie nicht verwendet werden darf. Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert, dass es niemandem erlaubt ist, eigenmächtig Hochgebete abzuändern oder zu verfassen.