Ordnung für die Informationsstelle der Österreichischen
und der Deutschen Bischofskonferenz für kirchliche Projektarbeit
in Mittel- und Osteuropa

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 17 vom 12. Mai 1996, II. 1)

(außer Kraft: siehe Pro Europa)

Vorbemerkung:

Kirchliche Projektarbeit in Mittel- und Osteuropa wird heute durch eine Vielzahl von Stellen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb Europas gefördert. Der Informationsaustausch zwischen diesen Einrichtungen soll durch die Informationsstelle der Österreichischen und der Deutschen Bischofskonferenz gewährleistet werden, deren Struktur, Aufgaben und Funktionsweise im Folgenden umrissen werden.

1. Aufgabe – Sitz – Rechtsstellung

1.1 Aufgabe der lnformationsstelle ist es, den Bischofskonferenzen, Diözesen, Ordensgemeinschaften und den von diesen eingerichteten, beauftragten und anerkannten katholischen Aktionen, Werken, Hilfseinrichtungen und Organisationen für die von ihnen finanziell geförderten Projekte in Mittel- und Osteuropa Hilfestellung zu geben. Das Nähere regelt eine Geschäftsordnung.

Die Informationsstelle stellt im Auftrag der Österreichischen und der Deutschen Bischofskonferenz ihre Dienste insbesondere folgenden Institutionen, Einrichtungen und Werken zur Verfügung:

a) Bischofskonferenzen und von den Bischofskonferenzen eingerichtete oder beauftragte nationale Aktionen/Werke.

b) Diözesen (unbeschadet von deren bereits anderweitig geregelten und praktizierten Zusammenarbeit mit den nationalen Aktionen ihrer Länder),

c) Ordensgemeinschaften.

d) gesamtkirchliche Werke (Kirche in Not),

e) internationale, nationale und diözesane Caritas-Organisationen,

f) kirchlich anerkannte Organisationen, die mit Zustimmung der nationalen Bischofskonferenzen soziale und/oder pastorale Vorhaben in Mittel- und Osteuropa durchführen und fördern.

Die Organisationen, die sich an der Nutzung der Informationsstelle beteiligen, müssen von der katholischen Kirche anerkannt sein. Ihre Beteiligung bedarf der Zustimmung der nationalen Bischofskonferenzen. Sie müssen sich verpflichten, ihrerseits der Informationsstelle die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

1.2 Sitz der Informationsstelle ist Wien.

1.3 Rechtsstellung:

Die Trägerschaft für die Informationsstelle übernehmen gemeinsam die Österreichische und die Deutsche Bischofskonferenz. Näheres regelt eine Vereinbarung; dies gilt insbesondere für die Übernahme der Sach- und Personalkosten.

Weitere Bischofskonferenzen können sich an der Trägerschaft beteiligen.

Der Leiter und der Geschäftsführer der Informationsstelle sind im Einvernehmen zwischen den Trägern zu bestellen. Anstellungsträger für die Mitarbeiter ist das Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, diesem kommt die Dienstgeberfunktion mit den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten zu. Die Dienstaufsicht liegt beim Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, ebenso die gesamte Verantwortung für die Rechnungsführung für Personal- und Sachaufwand.

Rechtliche Einrichtung in Österreich:

Die Informationsstelle wird als unselbständige Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz im Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz eingerichtet. Ihr kommen dadurch, dass sie an der Rechtspersönlichkeit für den kirchlichen und staatlichen Bereich der Österreichischen Bischofskonferenz teilnimmt, alle rechtlichen Vorteile zu, welche einer Körperschaft öffentlichen Rechts in Österreich zukommen, insbesondere auch die diesbezüglichen steuerlichen Befreiungen. Die Tätigkeit der Informationsstelle ist als hoheitliche kirchliche Tätigkeit zu qualifizieren, und zwar im Bereich der Diakonie, so dass weder Umsatzsteuer noch Ertragssteuer nach österreichischem Recht anfallen. Durch den Sitz in Wien ist österreichisches staatliches Recht auf die Informationsstelle anzuwenden. Dies gilt vor allem bezüglich der Dienstverhältnisse, welche zur Ausstattung der Informationsstelle abzuschließen sind.

2. Arbeitsweise:

2.1 Die Informationsstelle hat unterstützende Funktion. Die Eigenständigkeit der einzelnen beteiligten Einrichtungen und deren Verantwortung für ihre Projektpolitik und Projektarbeit bleiben unberührt.

Dies schließt insbesondere ein:

a) Der Verkehr mit den Projektpartnern, insbesondere auch mit den nationalen Bischofskonferenzen und Diözesen obliegt in jedem Fall den einzelnen Einrichtungen.

b) Die Informationsstelle führt in Mittel- und Osteuropa keine eigenen Projekte und Projektreisen durch.

2.2 Aufgaben der Informationsstelle sind:

a) Dokumentation der geförderten Projekte.

b) Statistische Auswertung der Daten.

c) Bereitstellung von Informationen über Projekte (vor allem zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen. Zur besseren Berücksichtigung von vernachlässigten Gebieten, zur Vorbereitung von Länderprofilen). In diesem Sinne auch Bereitstellung von Informationen, die für die Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Einrichtungen hilfreich sein können.

d) Organisation von Tagungen zum Erfahrungsaustausch unter den beteiligten Einrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat.

3. Beirat

3.1 Bei der Informationsstelle wird ein Beirat eingerichtet, der mindestens einmal jährlich das Grundkonzept und die grundsätzliche Jahresarbeit berät. Der Beirat hat beratende Funktion. Er hat bis zu 15 Mitglieder aus den Partnern der Informationsstelle nach Nr.1.1 dieser Ordnung. Die Berufung erfolgt durch die Österreichische und die Deutsche Bischofskonferenz auf die Dauer von 5 Jahren.

Die vorstehende Ordnung wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 9. November 1995 erlassen. Nach Einlangen der Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz wird sie mit Wirkung vom 1. Mai 1996 in Kraft gesetzt.

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