Definitive Promulgation approbierter und rekognoszierter Dekrete
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 3 vom 15. April 1989, 32.)
Die Österreichische Bischofskonferenz hat gemäß Schreiben des Staatssekretariates vom 8. November 1983 (Nr. 120.568/236) mehrere Dekrete als Übergangsnormen im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 1 vom 25. Jänner 1984 und Nr. 2 vom 1. Juni 1984 provisorisch publiziert. Nun liegt die erforderliche Rekognition bzw. Approbation zu verschiedenen Dekreten vor. Diese werden hiemit im Sinne des can. 455 § 2 als definitive Partikularformen der Österreichischen Bischofskonferenz promulgiert und treten mit Datum dieser definitiven Promulgation in Kraft.
Die Dekrete Nr. 33 (Konsultorenkolleg) und Nr. 34 (Benefizialrecht) wurden von der Österreichischen Bischofskonferenz am 1. Juli 1983 beschlossen und am 21. Juli 1983 dem HI. Stuhle zur Approbation bzw. Rekognition vorgelegt. Die Approbation bzw. Rekognition wurde mit Schreiben der Kongregation für die Bischöfe am 30. Juni 1984 (Nr. 32/84) erteilt.
Von der Österreichischen Bischofskonferenz wurden die Dekrete Nr. 35 (Veräußerungen) und Nr. 36 (Laienrichter) am 1. Juli 1983, die Dekrete Nr. 37 (Bestandverträge) und Nr. 38 (Pfarrbücher) am 8. November 1983 beschlossen. Diese vier Dekrete wurden am 27. Februar 1986 dem HI. Stuhle zur Rekognition vorgelegt. Die Rekognition für die Dekrete Nr. 35 bis 38 erteilte die Kongregation für die Bischöfe am 26. April 1986 (Nr. 32/84). Die Rekognition für das Dekret Nr. 35 wurde von der Kleruskongregation am 14. März 1988 erteilt.
Das Dekret Nr. 39 (Rahmenordnung für die Ausbildung von Priestern) wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 27. März 1985 beschlossen, am 2. April 1985 zur Approbation eingereicht und am 15. Juni 1985 von der Kongregation für das katholische Bildungswesen für sechs Jahre approbiert.
Das Dekret Nr. 40 (Rahmenordnung für den Ständigen Diakonat) wurde von den österreichischen Bischöfen auf ihrer Konferenz vom 4.–6. November 1987 beschlossen und am 21. Jänner 1988 zur Approbation eingereicht. Die Approbation wurde von der Kongregation für die Bischöfe am 15. Februar 1988 erteilt (Nr. 32/84).