Rahmenordnung für die Ausbildung der Priester
(Ratio nationalis institutionis sacerdotalis)
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 48 vom 1. Juli 2009, II., 1.)
Die Rahmenordnung für die Ausbildung der Priester gilt für die Diözesen der Österreichischen Bischofskonferenz.
Die vorliegende Rahmenordnung wurde am 15. März 2007 von der Österreichischen Bischofskonferenz verabschiedet und am 21. Juni 2007 von der Kongregation für das katholische Bildungswesen approbiert.
Inhaltsverzeichnis
1.1. Sinn und Zweck der Rahmenordnung
1.2. Zum Priesterbild der Rahmenordnung
2. 2. Elemente der Rahmenordnung
2.1. Das Bildungsziel
2.2. Die Dimensionen der Priesterausbildung
2.2.1. Menschliche Reifung
2.2.2. Spirituelle Formung
2.2.3. Wissenschaftliche Ausbildung
2.2.4. Pastorale Befähigung
3. Die Rahmenordnung der Ausbildung
3.1. Gesamtdarstellung
3.1.1. Die vier Dimensionen
3.1.2. Strukturen der Ausbildung
3.2. Die fünf Stufen im Einzelnen
3.2.1. Erste Stufe: Das Propädeutikum
3.2.2. Zweite Stufe: Erster Studienabschnitt (1.–4. Semester des Theologiestudiums)
3.2.3. Dritte Stufe: Das Externjahr (in der Regel 5. und 6. Semester)
3.2.4. Vierte Stufe: Zweiter Studienabschnitt (7.–10. Semester)
3.2.5. Fünfte Stufe: Das Pastoraljahr
3.3. Beauftragungen, Admissio und Weihen
4. Das Seminar (cc. 235, 239–241 und 243–247 CIC)
4.1. Das Leben in der Kommunität des Seminars
4.2. Leben außerhalb des Seminars
4.3. Leitung und Mitverantwortung
4.4. Mitgliedschaft im Seminar
4.5. Klärung der Berufung
4.5.1. Eignungsklärung
4.5.2. Kriterien zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf
5.1. Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Fachtheologie in Österreich
5.2. Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik in Österreich (Bachelor- und Masterstudium)
5.3. Kirchliche Rahmenordnung für das Doktoratsstudium Katholische Theologie
in Österreich
Verzeichnis kirchlicher Dokumente über das Priesteramt und die Priesterausbildung
1. Abgekürzt zitierte Dokumente in alphabetischer Reihenfolge
2. Dokumente nach Autoren Konzept zur Priesterfortbildung in den ersten Kaplans- bzw. Kooperatorenjahren bis zur Pfarrbefähigungsprüfung
Zielsetzung
Leitung
Begleitung
Kurse und Themen
Dienstfreistellungen
Kostenaufwand
Weiterbildung
1. EINLEITUNG
1.1. Sinn und Zweck der Rahmenordnung
Das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Ausbildung der Priester vom 28. Oktober 1965 weist den Bischofskonferenzen das Recht und die Aufgabe zu, „für die einzelnen Völker und Riten eine eigene Ordnung für die Priesterausbildung aufzustellen. In ihr sollen die allgemeinen Gesetze den besonderen örtlichen und zeitlichen Verhältnissen so angepasst werden, dass die Priesterausbildung immer den pastoralen Erfordernissen der Länder entspricht, in denen die Priester ihren Dienst auszuüben haben“ (OT 1) [1]
„Um die Einheit zu wahren und zugleich eine gesunde Vielfalt zu ermöglichen“, hat die Kongregation für das katholische Bildungswesen die Grundordnung für die Ausbildung der Priester herausgegeben, die den Bischofskonferenzen zugleich die Abfassung der eigenen nationalen Ordnungen für die Priesterausbildung erleichtern soll (Grundordnung[2] Vorbemerkungen).
Die vorliegende Rahmenordnung stellt die nationale Ordnung der Österreichischen Bischofskonferenz für die Priesterausbildung gemäß c. 242 CIC[3] dar. Sie orientiert sich vor allem an den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, am Apostolischen Schreiben Pastores dabo vobis[4] und an der Grundordnung für die Ausbildung der Priester(Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis).
1.2. Zum Priesterbild der Rahmenordnung
Diese Rahmenordnung orientiert sich am theologischen Verständnis des Priestertums, wie es vor allem in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und im Apostolischen Schreiben Pastores dabo vobis dargestellt ist. Näherhin werden folgende Texte herangezogen:
- Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium(LG)28.
- Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis(PO) 1–8.
- Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius.
- Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobisüber die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart 1992 (PDV) 11–18.
- Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Grundordnung für die Ausbildung der Priester(Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis), Einleitung: Das Verständnis des katholischen Priestertums als Ziel der priesterlichen Ausbildung (Neuauflage 1985).
- Kongregation für den Klerus, Direktorium für Dienst und Leben der Priester, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (1994).
- Kongregation für den Klerus, Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritte Jahrtausend, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (1999).
- Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten(29. November 1997).
- Römische Bischofssynode 1971, Der priesterliche Dienst – Gerechtigkeit in der Welt, hrsg. von der Deutschen Bischofskonferenz, Trier 1972.
- Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer, Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche, Offizielle Gesamtausgabe I, 1976, 651–677.
- Gemeinsame Synode der deutschen Bistümer, Die pastoralen Dienste in der Gemeinde, Offizielle Gesamtausgabe I, 1976, 597–636.
- Österreichischer Synodaler Vorgang, Träger kirchlicher Dienste, Wien 1974, Seite 15–36.
- Pontificale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes I, Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone, 2. Auflage, hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-) Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg, Trier 1994.
Das grundlegende theologische Verständnis des Priestertums wird im Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über Dienst und Leben der Priester beschrieben. „Durch die Weihe und die vom Bischof empfangene Sendung werden die Priester zum Dienst für Christus, den Lehrer, Priester und König, bestellt. Sie nehmen teil an dessen Amt, durch das die Kirche hier auf Erden ununterbrochen zum Volk Gottes, zum Leib Christi und zum Tempel des Heiligen Geistes auferbaut wird“ (PO[5] 1). Darum wird das Priestertum „durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal aus und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so dass sie in der Person des Hauptes Christus handeln können“ (PO 2).
„Der Priester wird bei seiner Weihe durch Jesus Christus selbst gesandt. Er wird unter Handauflegung und Gebet des Bischofs und des gesamten anwesenden Presbyteriums mit dem Geist Christi ausgerüstet und endgültig für Gott und die Menschen in Dienst genommen. Diese Indienstnahme gibt ihm in besonderer Weise Anteil am Priestertum Jesu Christi und prägt ihn in seiner ganzen Existenz. Sie fordert eine endgültige Entscheidung zum übernommenen Amt. So ist der priesterliche Dienst sowohl Dienst in Christi Person und Auftrag als auch Dienst in und mit der Gemeinde“ (Die pastoralen Dienste[6], 5.1.1.)
Die Gabe des Geistes ermöglicht und trägt den priesterlichen Dienst. Diese wird in der Priesterweihe sakramental verliehen. Sie qualifiziert die Tätigkeit des Priesters im Bereich der Verkündigung, der Liturgie und der Leitung in spezifischer Weise. Darum lässt sich die Sendung des Priesters auch nicht „mit Hilfe von einigen nur ihm vorbehaltenen Funktionen umschreiben. Vielmehr übt der Priester den der ganzen Kirche aufgegebenen Dienst im Auftrag Christi amtlich und öffentlich aus. Durch Verkündigung, Spendung der Sakramente, Bruderdienst, Auferbauung und Leitung der Gemeinde und nicht zuletzt durch sein persönliches Zeugnis soll der Priester die anderen zu ihrem eigenen Dienst bereit und fähig machen. Der Priester soll daher Charismen entdecken und wecken, er soll sie beurteilen und fördern und für ihre Einheit in Christus Sorge tragen. Diesen Dienst kann er nur tun in lebendigem Austausch und brüderlicher Zusammenarbeit mit allen anderen Diensten und mit allen anderen Gliedern der Gemeinde. [...] Mitte und Höhepunkt des priesterlichen Dienstes ist die Feier der Eucharistie. Die Hingabe Jesu an den Vater für uns wird hier Gegenwart. Durch den einen Leib Jesu Christi werden wir alle eins in ihm“ (Die pastoralen Dienste, 5.1.1.).
Der Horizont, in dem der pastorale Weg des Priesters eingebettet ist, heißt Heiligkeit (vgl. Novo millennio ineunte 30–31). Ohne Zweifel „beeinflusst die größere oder geringere Heiligkeit des Dieners tatsächlich die Verkündigung des Wortes, die Feier der Sakramente, die Leitung der Gemeinde in Liebe“ (PDV[7] 25).
2. ELEMENTE DER RAHMENORDNUNG
2.1. Das Bildungsziel
Das Ziel der Priesterausbildung besteht darin, dass der von Gott zum Priestertum berufene Christ aufgrund seiner menschlichen und geistlichen Reife, seiner theologischen Bildung und seiner pastoralen Befähigung geeignet und bereit ist,
- der Berufung Gottes zu entsprechen und sich in Weihe und Sendung durch den Bischof für die Kirche als Priester in Dienst nehmen zu lassen in der Lebensform der Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen,
- seine menschlichen, geistlichen und beruflichen Fähigkeiten so weiterzuentwickeln, dass er den in der Priesterweihe übernommenen Auftrag Christi an den Mitmenschen in der jeweiligen pastoralen Situation ein Leben lang wahrnehmen kann.
Dienst und Leben des Priesters sind geprägt vom Sakrament der Priesterweihe. Die Priesterausbildung insgesamt dient der Hinführung zur Übernahme des priesterlichen Dienstes in der Weihe und zur Gestaltung des Lebens und Dienstes aus diesem Sakrament. Priesterausbildung hat daher die Aufgabe,
- die Voraussetzungen für den Empfang der Priesterweihe und die Übernahme des priesterlichen Dienstes zu prüfen bzw. zu vermitteln,
- auf die Priesterweihe vorzubereiten und in das priesterliche Wirken einzuführen,
- die Entfaltung der Priesterweihe im Leben des Priesters und in seinem Dienst an Kirche und Welt zu gewährleisten.
2.2. Die Dimensionen der Priesterausbildung
Die Priesterausbildung wird im Folgenden unter vier Gesichtspunkten beschrieben. Diese Dimensionen sind durchgängig für alle Phasen der Priesterausbildung von Bedeutung. Sie durchdringen sich gegenseitig; eine ist ohne die andere nicht zu verwirklichen. Es sind die Dimensionen:
- menschliche Reifung (vgl. PDV 43–44)
- spirituelle Formung (vgl. PDV 45–50)
- wissenschaftliche Ausbildung (vgl. PDV 51–56)
- pastorale Befähigung (vgl. PDV 57–59).
Die Einheit von geistlichem Bemühen, theologischer Reflexion und pastoraler Praxis dient sowohl dem priesterlichen Dienst als auch der priesterlichen Existenz (vgl. cc. 244–258 CIC).
2.2.1. Menschliche Reifung
Geistliches Leben und menschliche Reifung als Aufgabe eines ganzen Lebens sind untrennbar miteinander verbunden. „Da die Gnade die Natur nicht aufhebt, sondern erhebt, und da niemand ein wahrer Christ sein kann, wenn er nicht die Tugenden besitzt und übt, die zum echten Menschen gehören und die von der christlichen Liebe selbst vorausgesetzt, beseelt und in Dienst genommen werden, soll der künftige Priester sich üben in Aufrichtigkeit der Gesinnung, in wachem Sinn für Gerechtigkeit, in guten Umgangsformen, im Einhalten des gegebenen Wortes, in mit Liebe verbundener Bescheidenheit beim Gespräch, im Geist bereitwilligen brüderlichen Dienens, in Arbeitsamkeit, in der Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten. Auf diese Weise soll er zu jener harmonischen Verbindung der menschlichen und übernatürlichen Fähigkeit gelangen, die für ein echtes Zeugnis christlichen Lebens in der heutigen Gesellschaft notwendig ist.
Da der Priester ja allen Menschen die Frohe Botschaft verkünden muss, soll der Kandidat besonders intensiv seine Fähigkeiten ausbilden, mit Menschen der verschiedensten Verhältnisse entsprechende Kontakte anzuknüpfen. Vor allem lerne er die Kunst, andere in passender Weise anzusprechen, ihnen geduldig zuzuhören und mit ihnen in Gedankenaustausch zu treten. Das tue er mit großer Achtung vor Menschen jeder Art und vom Geiste dienstbereiter Liebe getragen, damit er das Mysterium des in der Kirche lebenden Christus anderen zu erschließen vermag.“ (Grundordnung, 51)
Zugleich muss der Priester lernen, die eigenen Grenzen und die der anderen anzunehmen und sie als Chance für das Wirken der Gnade Gottes zu verstehen (vgl. 2 Kor 12,9f.). Außerdem muss er fähig sein, Spannungen auszuhalten und Konflikte konstruktiv zu bewältigen.
2.2.2. Spirituelle Formung
In Christus
„In der Verbindung mit Jesus Christus und in der Teilnahme an seiner Sendung gründet die gemeinsame Spiritualität der ganzen Kirche und aller pastoralen Dienste“ (Die pastoralen Dienste, 2.1.2.). Alle Christen gehen den gemeinsamen Weg des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe, aber auf je eigene Weise, wie sie sich aus ihrer Berufung und ihrem Dienst am Leibe Christi ergibt.
Das geistliche Leben des Priesters erhält seine spezifische Prägung durch die besondere Christusbeziehung, in die er durch die Weihe eingetreten ist, und durch die Ausübung des amtlichen Dienstes in der Kirche. Die priesterliche Spiritualität wird demnach charakterisiert sowohl durch die geistliche Befähigung des Priesters als auch durch seine Aufgabe. Sein apostolisches Tun setzt einerseits ein Leben nach Gottes Willen voraus; andererseits wird die Verbundenheit mit Gott durch seinen Dienst vertieft. Dem Herrn mit dem eigenen Kreuz folgend, ist er gerufen, auch bei Enttäuschungen, Misserfolg und Scheitern noch an die rettende Gegenwart Gottes und das unaufhaltsame Kommen des Gottesreiches zu glauben und ein Zeugnis christlicher Auferstehungshoffnung zu geben. Daraus erwachsen Haltungen wie Geduld, Starkmut und Zuversicht.
Mit der Kirche
„Die Kirche ist in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (LG[8] 1).
Wo man „einander das Zeugnis des Glaubens und der Liebe gibt, einander trägt und Vergebung schenkt“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.3.), einander vor Verengung und Einsamkeit bewahrt, wird die Kirche als „umfassendes Heilssakrament“ sichtbar (LG 48). Damit der Priester dieses grundlegende Füreinander in der kirchlichen Gemeinschaft durch sein Wort und die Ausstrahlung seiner Persönlichkeit wecken und stärken kann, muss seine eigene Spiritualität von der Gemeinschaft in der Welt- und Ortskirche und in der Gemeinde geprägt sein. Die Mitgliedschaft in einer geistlichen Gemeinschaft kann dabei eine wertvolle Hilfe bilden, sofern „die Ausübung des Amtes und das geistliche Leben, wie sie dem Diözesanpriester eigentümlich sind, nicht beeinträchtigen, sondern […] vielmehr unterstützen“ (PDV 68). Er muss lernen, mit der Kirche zu leben nach dem Augustinuswort: „In dem Grade, in dem jemand die Kirche liebt, hat er auch den Heiligen Geist“ (OT 9). Dann trägt sein Wirken dazu bei, die Kirche zum erkennbaren Zeichen der Gegenwart Gottes in der Welt zu machen (vgl. AG[9] 15).
Wissend, dass er der Communio Sanctorum zugehört, die nicht nur die jetzt lebenden Christen umfasst, sondern die Glaubenden aller Zeiten, vertraut er auf den Geist, der durch alle Jahrhunderte hindurch und in allen Völkern wirkt. Maria, das Urbild der Kirche und die Mutter der Glaubenden, wird ihm Leitbild des Dienstes und der ungeteilten Hingabe sein.
Für die Welt
Die Sendung Christi verweist den Christen an die Welt. Aus dieser Verantwortung heraus wird der Priester offenen Geistes die unscheinbaren Vorgänge des täglichen Lebens ebenso wachsam beobachten wie die Entwicklungen in der menschlichen Gesellschaft, um die Zeichen der Zeit zu erkennen und sein Handeln danach auszurichten. Wenn die Liebe Christi ihn erfüllt, wird er immer neu auf die Menschen zugehen und vor Isolation bewahrt bleiben (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1.). Seine Sorge gilt allen Menschen, vor allem aber den Armen und Schwachen, den Leidenden und den Zurückgesetzten, den Suchenden und den Hoffnungslosen. Keine Not ist davon ausgenommen. Sein Dienst an der Einheit und der Versöhnung fordert äußere Freiheit und innere Offenheit für die verschiedenen Gruppen, Richtungen, Parteien und Schichten (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.3.).
Ungeteilte Nachfolge Christi
Der Ruf des Evangeliums zur ungeteilten Nachfolge Jesu Christi kann auf vielfältige Weise verwirklicht werden. Der Diözesanpriester findet in den Evangelischen Räten Grundlinien einer Spiritualität, die seiner Sendung entsprechen.
Der Geist der Armut hat das ganze Leben Jesu geprägt. Deshalb ist auch vom Priester Anspruchslosigkeit, Askese und Verzicht in Lebensstil und Lebenshaltung gefordert. „Selbst wenn er sich an den allgemeinen Lebensbedingungen orientiert, darf er sich von dem Drang nach Geld und Konsumgütern nicht beherrschen lassen. Maßstäbe für seinen Lebensstil sind ihm gesetzt durch den Dienst an der Gemeinde und seine Verpflichtung für die Ärmeren, besonders im Hinblick auf bedürftige Mitbrüder in anderen Ländern. Der Priester soll sich auszeichnen durch Großzügigkeit im Geben und Schenken“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.2.). Armut im Sinne des Evangeliums meint nicht nur materiellen Verzicht, sondern die „Unterordnung aller Güter unter das höchste Gut, nämlich Gott und sein Reich“ (PDV 30). Sie soll den Priester vor ungeordneter Konzentration auf sich selbst bewahren. Solche Armut gründet in einer inneren Haltung, die sich zeigt in der selbstverständlichen Übernahme schwieriger und scheinbar erfolgloser Dienste, im Verzicht auf persönliche Vorteile und Privilegien und in ständiger Hingabe von Zeit und Kraft für den priesterlichen Dienst.
Der Gehorsam des Priesters wurzelt in der Hingabe Jesu Christi an den Willen des Vaters. Der Priester verwirklicht diesen Gehorsam, wenn er auf den Anruf Gottes hört, „die Kirche in ihrer hierarchischen Struktur anerkennt, liebt und ihr dient“ (PDV 28), seinen priesterlichen Dienst in Einheit mit dem Papst und dem Bischofskollegium ausübt, der Weisung seines eigenen Diözesanbischofs entspricht und sich von der Heilssorge um die Menschen einfordern lässt (vgl. Direktorium für Dienst und Leben der Priester, 61–63).
Der Gehorsam verlangt auch, Anregungen und Kritik ernst zu nehmen, wie auch den Anspruch Gottes vor den Menschen freimütig zu vertreten. Der Priester verzichtet in der Nachfolge Jesu auf menschliche Erfüllung in Ehe und Familie, um ganz frei zu sein für das Reich Gottes (vgl. Mt 19,12) und alle Kräfte der größeren „Familie Gottes“ (vgl. Mt 10,29f.) zu schenken. Wer die Ehelosigkeit in affektiver Reife und Freiheit übernimmt, sich in ungeteiltem Dienst Jesus Christus, seinem Herrn, schenkt und für die Menschen lebt (vgl. 1 Kor 7,32–35), setzt damit ein eschatologisches Zeichen für die vom Geist Christi gewirkte Freiheit der Kinder Gottes. „Die Kirche als Braut Jesu Christi will vom Priester mit der Vollständigkeit und Ausschließlichkeit geliebt werden, mit der Jesus Christus, das Haupt und der Bräutigam, sie geliebt hat. Der priesterliche Zölibat ist also Selbsthingabe in und mit Christus an seine Kirche und Ausdruck des priesterlichen Dienstes an der Kirche in und mit dem Herrn“ (PDV 29). Je mehr die Liebe des Herrn zu den Menschen in ihm Gestalt annimmt und er zur Vaterschaft in Christus heranreift (vgl. 1 Kor 4,15), umso mehr findet er „trotz aller menschlichen Probleme, die in verschiedener Weise jedem Stand eigen sind, menschliche Erfüllung und menschliches Glück“ (Die pastoralen Dienste, 5.5.2.).
Geistlicher Alltag
Die vom Priester geforderte Nachfolge Christi lebt vom regelmäßigen geistlichen Tun im Alltag. Quellen seines geistlichen Lebens sind:
- Gottes Wort, auf das er hören und das er leben muss, um es anderen bezeugen zu können. „Der Priester muss der erste ‚Glaubende‘ des Wortes sein in dem vollen Bewusstsein, dass die Worte seines Dienstes nicht ‚seine‘, sondern die Worte dessen sind, der ihn ausgesandt hat. Er ist nicht der Herr dieses Wortes: er ist Diener“ (PDV 26);
- die Sakramente der Kirche, aus denen er lebt, um sie anderen erschließen zu können; zumal die Feier der Eucharistie, „denn sie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot“ (PO 5);
- das Bußsakrament, denn „das geistliche Leben und das pastorale Wirken des Priesters [...] hängen vom häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab“ (PDV 26). „Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr“ (Reconciliatio et paenitentia[10], 31);
- das Stundengebet, in das er sich einleben muss, um es „für das ganze ihm anvertraute Volk, ja für die ganze Welt“ (PO 5) zu verrichten;
- das Beispiel Christi, das ihn prägen muss, um die ganze Gemeinde prägen zu können (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1.).
Tragende Kräfte im Leben des Priesters sind das gemeinsame und persönliche Gebet, auch in der Form der eucharistischen Anbetung, sowie die Meditation, die geistliche Lesung und das Rosenkranzgebet. Regelmäßige Lebensüberprüfung, Besinnungstage und Exerzitien vertiefen das Leben in der Gegenwart Gottes und helfen zur Umkehr in den verschiedenen Formen christlicher Buße, unter denen das Bußsakrament den ersten Platz einnimmt. Der Priester braucht Zeiten der Besinnung und Erneuerung, aber auch der Erholung und Entspannung, damit er weder dem Aktivismus noch der Resignation verfällt, sondern zu einer inneren Einheit von Gebet und Alltag, pastoralem Einsatz und persönlicher Frömmigkeit gelangt (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.5.1.).
In der Verehrung der Heiligen, vor allem der Gottesmutter Maria, findet er starke Impulse und Hilfen für sein geistliches Leben und steht so in Gemeinschaft mit den Brüdern und Schwestern, die in Christus schon ihre Vollendung gefunden haben.
2.2.3. Wissenschaftliche Ausbildung
Die theologische Bildung ist ein wesentliches Element priesterlichen Dienstes und Lebens. Sie wird grundgelegt in der Ausbildungszeit und soll von da an das ganze Leben hindurch entfaltet und vertieft werden.
„Die Priester von morgen werden [...] Seelsorger von Menschen sein, die gereifter, kritischer, besser informiert sind und in einer weltanschaulich pluralistischen Welt stehen, wo das Christentum vielerlei Deutungen und manchem Argwohn ausgesetzt ist seitens einer Kultur, die dem Glauben immer mehr entfremdet wird. Es wird ihnen unmöglich sein, den ihnen zustehenden Dienst am Glauben und an der kirchlichen Gemeinschaft auszuüben ohne tiefe theologische Bildung, die im Seminar begonnen hat und ständig weitergeführt wird [...] Vorauszusehen ist schließlich, dass der Glaube der Priester von morgen größeren Gefahren ausgesetzt ist als in vergangenen Zeiten. Die Erfahrung zeigt bereits, wie schwer es manchen Priestern fällt, die Schwierigkeiten zu überwinden, die ihnen aus einer glaubenslosen und skeptischen Umgebung erwachsen [...]; es fällt schwer, im Glauben fest zu bleiben und die Brüder im Glauben zu stärken ohne eine theologische Ausbildung, die einer solchen Lage gewachsen ist [...] Wenn auch nicht jeder Priester dazu berufen ist, Spezialist in allen Teilfragen der theologischen Forschung zu sein, so besteht doch immerhin eine enge Verwandtschaft zwischen pastoralem Dienst und gründlichem theologischen Wissen. Von den Priestern erwartet man, dass sie einen wahren theologischen Dienst in der christlichen Gemeinschaft ausüben, ohne deswegen Fachtheologen zu sein. Bischöfe und Priester sind tatsächlich als Seelenhirten die Hauptverantwortlichen für die amtliche Verkündigung in der Kirche“ (Die theologische Ausbildung[11], 6-8).
Die wissenschaftliche Theologie soll den Priester befähigen, vom Glauben, den er verkündet, Rechenschaft zu geben. Er muss die Entwicklungen und Ergebnisse der Theologie in Vergangenheit und Gegenwart kennen, verstehen und werten lernen. Die theologische Reflexion soll ihn dazu führen, unter den vielen theologischen Aussagen die alles tragende Mitte zu finden, um so vom Nebeneinander vieler Erkenntnisse zur einen Wahrheit des Evangeliums vorzudringen. Dadurch gewinnt er die Fähigkeit, die einzelnen Glaubensaussagen in das Ganze einzuordnen und sich nicht im Detail zu verlieren.
Theologische Erkenntnis und Spiritualität dürfen nicht unverbunden nebeneinander stehen. Einerseits ist die gelebte Spiritualität der Mutterboden der Theologie (vgl. OT: 16, Anm. 32, Bonaventura, Itinerarium mentis in Deum, Prolog Nr. 4) und ist Voraussetzung für wissenschaftliche Theologie, andererseits muss die wissenschaftliche Theologie geistliche Erfahrung und geistliches Leben eröffnen und integrieren helfen. Umgekehrt müssen geistliche Erfahrung und geistliches Leben theologisch verankert werden.
Theologische Bildung befähigt schließlich, Strömungen und Erkenntnisse heutigen Denkens in ihrer Bedeutung für den Glauben zu sehen und andererseits die Erfahrungen und Probleme der heutigen Menschen aus dem Evangelium sachgerecht zu erhellen. Die im Studium erworbene theologische Urteilsfähigkeit ist Voraussetzung für ein verantwortliches Mitwirken in Kirche und Gesellschaft.
2.2.4. Pastorale Befähigung
Der Dienst des Priesters besteht in der Auferbauung des Leibes Christi durch
- die Verkündigung des Wortes Gottes;
- die Feier der Liturgie;
- den Dienst am Nächsten.
Der Priester soll die Gemeinde leiten und alle Gläubigen und die ganze Gemeinde zu ihrem Dienst bereit und fähig machen. Er soll Charismen entdecken und wecken, beurteilen und fördern und für ihr Zusammenwirken Sorge tragen. Dafür ist sein persönliches Zeugnis ebenso wichtig wie der lebendige Austausch und die brüderliche Zusammenarbeit mit dem Bischof, dem Presbyterium, den Diakonen, den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst und mit allen Gliedern der Gemeinde (vgl. Die pastoralen Dienste, 5.1.1.).
Unter Berücksichtigung der schon vor Eintritt ins Seminar gesammelten pastoralen Erfahrungen wird die pastorale Befähigung in der Seminarzeit und im Studium grundgelegt, jedoch nicht mit der Priesterweihe abgeschlossen. Denn der Wandel in Gesellschaft und Kirche stellt dem Priester immer neue Aufgaben und macht berufsbegleitende Fortbildung unerlässlich.
Gelernte Fertigkeiten allein genügen für den pastoralen Dienst nicht. Die ganze berufliche Existenz des Priesters hängt von seinem Glauben ab und von der Art, wie er ihn lebt. Seelsorgetätigkeit und Spiritualität sind eng miteinander verbunden. Der Priester muss geistlich sein, um geistlich wirken zu können. Sein Glaube muss Belastungen von außen und von innen standhalten und ihm die Kraft geben, den Glaubenserfahrungen anderer Menschen in Offenheit zu begegnen. Festigkeit und Offenheit sind gleichermaßen Merkmale eines lebendigen Glaubens.
Der Priester kann nur in einer grundlegenden Übereinstimmung mit Lehre und Praxis der Kirche und ihrer Tradition wirken. Ebenso ist es wichtig, dass er auf die geistigen Strömungen und gesellschaftlichen Wandlungen der Zeit antworten kann. Wer den Hirtenauftrag Christi verwirklichen will, muss die Menschen und ihre Lebensbedingungen, die Gesellschaft und ihre Bedürfnisse immer besser zu verstehen suchen. Darum müssen pastoralpraktische Einübung und theologische, vor allem pastoraltheologische Bildung ineinander greifen.
Ein für unsere Epoche bedeutsamer Wandlungsprozess betrifft die Stellung der Frau in Gesellschaft und Kirche. „Da heute die Frauen eine immer aktivere Funktion im ganzen Leben der Gesellschaft ausüben, ist es von großer Wichtigkeit, dass sie auch an den verschiedenen Bereichen des Apostolates der Kirche wachsenden Anteil nehmen“ (AA[12] 9).
Große Herausforderungen der Seelsorge in unserer Zeit stellen vor allem die vielfältigen Formen von Armut der Menschen von heute, bedrängende Fragen in Bezug auf eine effiziente Verwaltung der Pfarren, die sorgfältige Gestaltung von Gottesdiensten und der Liturgie sowie das große Feld der Katechese dar.
3. DIE RAHMENORDNUNG DER AUSBILDUNG
3.1. Gesamtdarstellung
Die Ausbildung beginnt mit der Aufnahme der Priesterkandidaten in das Priesterseminar für das Propädeutikum. Sie dauert in Verbindung mit dem ganzen Studium der Theologie sieben Jahre und endet mit der Priesterweihe. Ziel der Ausbildung ist es, zu priesterlichem Dienst und Leben durch menschliche, geistliche, theologische und pastorale Bildung zu befähigen.
3.1.1. Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Das Streben nach Entfaltung der Persönlichkeit, nach Ausbildung des Selbstwertbewusstseins und der individuellen Begabung wird zum Beispiel gefördert durch geistige Auseinandersetzung, sozialen Einsatz, kulturelle Bildung und Sport. Eine reife und freie Entschiedenheit, wie sie Lebensform und Dienst des Priesters voraussetzen, wird die Bereitschaft zu Anstrengung und Disziplin in Leben und Arbeit fördern.
Spirituelle Formung
Die Kandidaten brauchen entsprechend ihrer persönlichen Entwicklung Hilfen, die in das geistliche Leben einführen, es entfalten und vertiefen. Dabei soll die Berufung geklärt und zur Entscheidung geführt werden. Besonders hervorzuheben ist die persönliche geistliche Begleitung durch den Spiritual oder geistlichen Begleiter.
Die geistliche Lesung des Alten und Neuen Testamentes (,lectio divina‘), Anleitung zur Schriftmeditation und gemeinsame Schriftgespräche legen den Grund für eine Spiritualität, die sich am Wort Gottes ausrichtet (vgl. PDV 47). Zeiten der geistlichen Einkehr (,recollectio minor‘) und des Schweigens sowie die jährlichen Exerzitien vertiefen diese im Hinblick auf die persönliche Berufung und Entscheidung. Es ist wichtig, dass die Studenten eines Seminars sich als Gottesdienstgemeinde erfahren, auch zusammen mit ihrem Bischof und seinen Mitarbeitern sowie mit ihren theologischen Lehrern. Neben der täglichen Feier der Eucharistie und der regelmäßigen eucharistischen Anbetung sollen auch das Stundengebet und andere Formen des Gottesdienstes einen festen Platz haben. Bei der Gestaltung sollen die Studenten sowohl ihr eigenes Leben als auch ihren späteren Dienst im Auge behalten. Weiter ist darauf zu achten, „dass im Rahmen der geistlichen Ausbildung die Schönheit der sakramentalen Versöhnung und die Freude daran wiederentdeckt werden“ (PDV 48).
Wissenschaftliche Ausbildung
Das Studium soll dem künftigen Priester ein gediegenes und umfassendes Grundwissen in den theologischen Disziplinen vermitteln und ihn befähigen, an der wissenschaftlichen Reflexion verstehend und – entsprechend den späteren Berufsanforderungen – selbständig teilzunehmen und diese Reflexion für das eigene geistliche Leben sowie für den pastoralen Dienst fruchtbar zu machen.
Pastorale Befähigung
Die gesamte Ausbildung muss dahin zielen, die Priesterkandidaten nach dem Vorbild Jesu Christi, des Lehrers, Priesters und Hirten, zu formen und sie vorzubereiten auf den Dienst am Wort, den Dienst der Liturgie und den Dienst des Hirten.
Auf dieses pastorale Ziel müssen alle Bereiche der Bildung hingeordnet werden, die Hilfen zur menschlichen Reifung und zum geistlichen Leben ebenso wie das ganze Studium der Theologie (vgl. OT 4). Darüber hinaus soll der Student von Beginn des Studiums an für seine kommenden Aufgaben auch praktisch ausgebildet werden. Dem dienen neben den Lehrveranstaltungen der praktischen Theologie entsprechende Kurse und Praktika, deren Zahl, Gestaltung, Zeitpunkt und Durchführung durch die Lebensordnung des diözesanen Seminars geregelt wird.
Im Laufe der Ausbildung sind die Beauftragungen zum Lektoren- und Akolythendienst und die Admissio vorgesehen.
Die pastorale Ausrichtung der Priesterausbildung umfasst auch die ökumenische Dimension des priesterlichen Dienstes, die Verantwortung für Fernstehende und Nichtglaubende, die Sorge um den Auftrag christlicher Caritas am Menschen in Not. Bereits im Studium ist zu berücksichtigen, dass priesterliche Tätigkeit und Zeitgeschehen ineinander verflochten sind.
Durch gemeinsames Leben zusammen mit den Verantwortlichen der Seminarleitung sowie durch Begegnungen mit dem Bischof und seinen engeren Mitarbeitern und mit Priestern der Diözese sollen die Studenten in das Presbyterium hineinwachsen. Kontakte, regelmäßiger Austausch und geeignete Formen der Zusammenarbeit mit denen, die sich auf andere pastorale Dienste vorbereiten, legen den Grund für das spätere Zusammenwirken im kirchlichen Dienst. Der Geist brüderlicher Verbundenheit der künftigen Priester mit allen Gliedern der Kirche, denen ihre spätere Arbeit gilt, kann durch ehrenamtliche Mitarbeit in einer Gemeinde oder einer kirchlichen Organisation gefördert werden. Die Beanspruchung durch solche Aufgaben darf jedoch das notwendige geistliche Leben und intensive Studium nicht beeinträchtigen.
3.1.2. Strukturen der Ausbildung
Der Studienverlauf und die Hilfen für die menschliche, geistliche, theologische und pastorale Hinführung zum priesterlichen Dienst erfolgen in fünf Stufen:
Propädeutische Phase
Grundlegung des geistlichen Lebens, Stärkung und Förderung der menschlichen Reife, Stärkung der kirchlichen Verwurzelung, theologisch-katechetische Einführung, Hilfen für die Unterscheidung der Geister und Vertiefung der Berufung.
Erster Studienabschnitt (1. – 4. Semester)
Vertiefung des geistlichen Lebens, weiteres Reifen in der Berufung, Einführung in das wissenschaftliche Studium bis zur Ablegung der ersten Diplomprüfung.
Externjahr (in der Regel 5. und 6. Semester)
Erweiterung des Erfahrungshorizontes und Reifung der Berufsentscheidung, Hilfen zum vertieften Vollzug geistlichen Lebens und zum Studium.
Zweiter Studienabschnitt (7. – 10. Semester)
Hilfen zur Vertiefung der endgültigen Berufsentscheidung, Vollendung des zweiten Studienabschnittes und Abschluss des Studiums mit der zweiten Diplomprüfung.
Pastoraljahr (nach Studienabschluss)
Vorbereitung auf die Diakonen- und Priesterweihe mit der Bereitschaft zur Verfügbarkeit und zum Gehorsam, sowie die Einübung in die diakonalen und priesterlichen Grunddienste, die Befähigung zu einem persönlich verantworteten und geistlich vollzogenen selbständigen Dienst und das Hineinwachsen in das Presbyterium der (Erz-)Diözese.
Allen Stufen sind folgende Grundelemente gemeinsam:
- Studienelemente;
- Verbindung mit der Seminarvorstehung;
- geistliche Begleitung;
- Gemeinschaft mit den Priesterkandidaten der Diözese.
3.2. Die fünf Stufen im Einzelnen
3.2.1. Erste Stufe: Das Propädeutikum[13]
Ziel
Am Anfang der Ausbildung im Priesterseminar steht das Propädeutikum. Das Propädeutikum ist ein Einführungsjahr für die neueintretenden Priesterkandidaten aller Diözesen (einschließlich der Militärdiözese) in Österreich, die der Ratio nationalis unterstehen.
Das Propädeutikum hat zum Ziel, die menschliche und geistliche Reifung zu fördern, die kirchliche Verwurzelung zu stärken und die Berufung zu klären.
Zur Teilnahme verpflichtet sind alle Neueintretenden, auch wenn sie bereits das Theologiestudium oder Teile desselben absolviert haben. Die Aufnahme erfolgt in das jeweilige Diözesanseminar „für das Propädeutikum“. Dispens vom Propädeutikum kann vom Diözesanbischof nach Beratung mit dem Regens jenen gewährt werden, die bereits einen gleichwertigen Ausbildungsgang erfolgreich absolviert haben.
Vor Beginn des propädeutischen Jahres treffen sich alle Teilnehmer zu einer Einführungswoche. In dieser Woche werden wichtige Informationen zu Struktur und Programm des Propädeutikums gegeben.
Die inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Propädeutikums wird gemäß den von der Österreichischen Bischofskonferenz im Statut vorgegebenen Normen und Strukturen vom Kuratorium beschlossen.
Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Der Priesterkandidat soll eine ausgewogene Lebensordnung finden und sich selbst, seine Motivation und seine Wirkung auf andere vertieft kennen lernen und wahrnehmen. Es ist anzustreben, dass er die Fähigkeit entfaltet, sich im persönlichen Gespräch und in der Gemeinschaft in angemessener Weise mitzuteilen und seine Talente und Fähigkeiten in der Gemeinschaft einzubringen.
Für den weiteren Weg wird es wichtig sein, dass er Belastungen und Spannungen aushalten und bewältigen kann. Er soll fähig werden, sich als Erwachsener in eine Gemeinschaft einzuordnen und in angemessener Weise mit Autorität umzugehen. Auseinandersetzung mit der ehelosen Lebensform und die Einübung eines Umgangs mit materiellen Gütern im Sinne eines einfachen Lebensstils sind wichtige Themen. Dadurch wird der Kandidat bereit, den Menschen im Geist Jesu zu dienen und dies in einem Sozialpraktikum einzuüben.
Spirituelle Formung
Der Priesterkandidat soll zu einer vertieften Christusbeziehung finden: im Hören auf Gottes Wort, im Gebet, in der Liturgie, im Dienst am Nächsten und im konkreten kirchlichen Leben. Anzustreben sind: die tägliche Mitfeier der Eucharistie und der regelmäßige Empfang des Sakramentes der Versöhnung, die Pflege der monatlichen geistlichen Begleitung und die tägliche Gewissenserforschung. Der Alumne soll im konkreten alltäglichen Umgang mit den Mitmenschen und den Aufgaben des Lebens Glaube, Hoffnung und Liebe einüben. Die Hinführung des Kandidaten zur Lebensform nach den evangelischen Räten ist wesentlich.
Wissenschaftliche Ausbildung
In dieser Phase steht das Kennenlernen des depositum fidei, der Heiligen Schrift, der geistlichen Tradition und der christlichen Anthropologie im Vordergrund. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Glauben erfolgt in den weiteren Ausbildungsphasen.
Vorbereitend zur wissenschaftlichen Ausbildung soll je nach Notwendigkeit die Ergänzungsprüfung in Griechisch abgelegt oder eine andere Sprache gelernt werden.
Pastorale Befähigung
Im Propädeutikum sollen die menschlich-geistlichen Fähigkeiten im sprachlichen und mitmenschlichen Ausdruck, die Wahrnehmungs- und Gemeinschaftsfähigkeit gefördert und dadurch pastorale Kompetenz grundgelegt werden.
3.2.2. Zweite Stufe: Erster Studienabschnitt (1.–4. Semester des Theologiestudiums)
Ziel
Ziel der zweiten Stufe ist die weitere Grundlegung des geistlichen Lebens, die Einführung in das wissenschaftliche Studium sowie der erfolgreiche Abschluss des ersten Studienabschnittes.
Am Beginn steht eine Einführung in die Lebensordnung und das Jahresprogramm des Priesterseminars. Ausmaß und Gestaltung dieser Einführung werden von den einzelnen Seminarvorstehungen festgelegt.
Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Das Hineinfinden in das Leben der Gemeinschaft des Priesterseminars fordert vom Kandidaten persönliche Initiative, Fähigkeit und Bereitschaft zur Begegnung und zur Zusammenarbeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Selbstdisziplin und Beherrschung der Umgangsformen. Im Rahmen der Gemeinschaft und im Verhältnis zum Elternhaus gilt es, die notwendige Eigenständigkeit des persönlichen und beruflichen Weges mit verständnisvollem und familiärem Geist zu verbinden.
Dazu gehört die Bereitschaft, Liebgewordenes zurückzulassen, um für den Dienst am Reich Gottes verfügbar zu werden. Die Entscheidung des Kandidaten für das ehelose Leben muss sich durch die Annahme seiner Geschlechtlichkeit im ernsthaften Bemühen um die Tugend der Keuschheit klären und bewähren. Er muss Selbstbeherrschung üben und auf eine unbefangene, der ehelosen Lebensform entsprechende Art Frauen und Männern begegnen können. Dazu ist es wichtig, mit Menschen so umzugehen, dass die Grenzen respektiert und gewahrt werden.
Spirituelle Formung
Grundlegend für den weiteren Weg des Kandidaten ist die Reifung seiner Glaubensentscheidung und seiner persönlichen Beziehung zu Jesus Christus. Darum muss er sich verschiedene Formen von Meditation, Gebet und geistlicher Schriftlesung aneignen. Dazu gehört besonders die Einführung bzw. Einübung in das Stundengebet. Zur tragenden Grundlage seines Lebens soll die Eucharistie werden; Ziel ist ihre tägliche Mitfeier. Ferner sind Buße und Umkehr in ihren vielfältigen Formen – insbesondere die Feier des Bußsakramentes mit der Möglichkeit des Beichtgespräches – unerlässliche Bestandteile des geistlichen Lebens.
Der Student braucht einen geeigneten geistlichen Begleiter, mit dem er regelmäßig über die Entwicklung seines Glaubens, seiner menschlichen Reifung und seines sittlichen Lebens spricht.
Gerade im Hinblick auf das Externjahr ist die Grundlegung eines Lebens gemäß den evangelischen Räten ein wichtiges Anliegen.
Wissenschaftliche Ausbildung
Die Studienziele und -inhalte der einzelnen Fächer, die in den ersten vier Semestern vermittelt werden, richten sich nach dem Studienplan, der von der Österreichischen Bischofskonferenz festgelegt wird. Über die Aneignung des Wissens hinaus soll in dieser Stufe erreicht werden:
- ein erstes wissenschaftlich verantwortetes Reflektieren des persönlichen und kirchlichen Glaubens;
- eine grundlegende Orientierung über Sinn und Aufbau des theologischen Studiums;
- die Beherrschung des methodischen Instrumentariums für das Studium der Theologie sowie verschiedene Arbeitsweisen individuellen und gemeinsamen Studierens.
Pastorale Befähigung
Erste Schritte der pastoralen Befähigung sind:
- Kennenlernen verschiedener pastoraler Bereiche, Vor- und Nachbereitung der Praktika;
- Einführung in die Feier der Liturgie, in deren Grundelemente und Gesetzmäßigkeiten mit dem Ziel, Liturgie und Leben in Verbindung zu bringen;
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten;
- Sensibilisierung für die sprachlichen und musikalischen Möglichkeiten von Feiern;
- Stimmbildung, Grundelemente rhetorischer Ausbildung;
- Einübung in die Kommunikation, erste Anleitung zur Gesprächs-Führung mit Einzelnen und Gruppen;
- Kontakt und Austausch mit Altersgenossen und Gruppen außerhalb des Seminars;
- waches Interesse am politischen und kulturellen Leben;
- Beginn der religionspädagogischen Ausbildung (Schulpraktikum).
Die Beauftragungen zum Lektoren- und Akolythendienst können entsprechend der Praxis der einzelnen Diözesen geistlicher Schwerpunkt am Ende dieser Stufe sein.
3.2.3. Dritte Stufe: Das Externjahr (in der Regel 5. und 6. Semester)
Ziel
Der Student soll die bisher grundgelegten Einsichten und Vollzüge des geistlichen Lebens – stärker auf sich selbst gestellt – vertiefen, die Gelegenheit zur Erweiterung seines geistigen Horizontes am neuen Studienort nutzen und in der Berufsentscheidung reifen.
Das fünfte und sechste Semester soll an einer auswärtigen Fakultät absolviert werden. Der Wechsel des Studienortes soll den Gesichtskreis der Studenten erweitern. Er ermöglicht neue Kontakte, verlangt größere Eigeninitiative und fordert dazu heraus, auf sich allein gestellt sein Leben verantwortlich zu gestalten. Damit ist diese Zeit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Priesterweihe. Auch für diese Zeit gelten die in Pkt. 3.1.2. genannten Grundelemente (Studienelemente, Verbindung mit der Seminarvorstehung, geistliche Begleitung, Gemeinschaft mit den Priesterkandidaten der Diözese).
Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Unter den Bedingungen der veränderten Lebenssituation kommt es darauf an, dass der Kandidat eine ausgewogene Balance zwischen innerem und äußerem Leben findet, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld und materiellen Gütern sowie einen angemessenen einfachen Lebensstil entwickelt, seine Freizeit sinnvoll gestaltet, für die Probleme anderer offen ist, menschliche Beziehungen pflegt und das Alleinsein positiv bewältigt.
Spirituelle Formung
Unter den Bedingungen der veränderten Lebenssituation kommt es darauf an, dass der Kandidat
- die in der ersten Stufe grundgelegte Praxis der Teilnahme am gottesdienstlichen Leben der Kirche in Stundengebet und Heiliger Messe sowie die ihm angemessenen Gebets- und Meditationsweisen durchhält und entfaltet;
- auch ohne den Rahmen des Priesterseminars eine Tagesordnung pflegt, die dem geistlichen Leben, dem Studium und der Teilnahme am kulturellen Leben gleichermaßen gerecht wird;
- die geistliche Begleitung weiter pflegt und die Orientierung auf das Priestertum hin festigt.
Am Ende dieser Ausbildungsstufe soll der Kandidat sich im Gespräch mit seinem geistlichen Begleiter Rechenschaft geben, inwieweit sein persönliches spirituelles Leben ihn trägt und ob der angestrebte Beruf für ihn der richtige ist.
Wissenschaftliche Ausbildung
Studienziele und -inhalte des theologischen Studiums sind im Wesentlichen durch den Studienplan umschrieben. Besondere Anliegen zum Beginn des zweiten Studienabschnittes sind:
- vertieftes Studium in den verschiedenen theologischen Disziplinen;
- Offenheit für die spezifischen Akzente, die der gewählte Studienort im Hinblick auf die theologische Ausbildung bietet.
Pastorale Befähigung
Diese Stufe bietet die besondere Gelegenheit, aus eigener Initiative Verbindung mit einer Gemeinde am Studienort aufzunehmen, zum Beispiel durch
- Mitwirkung in den Gottesdiensten der Gemeinde und ihrer Gruppen;
- Mitarbeit in der Gemeindekatechese;
- Unterstützung und Begleitung sozial-caritativer Aktionen und Gruppen;
- Kontakt und Mitarbeit in der Hochschulgemeinde.
3.2.4. Vierte Stufe: Zweiter Studienabschnitt (7. – 10. Semester)
Ziel
Der Student soll die ganze Breite der Aussagen kirchlicher Glaubens- und Sittenlehre kennen lernen, Einsicht in ihre innere Einheit gewinnen und die Lehre der Kirche sowie ihre theologische Ausfaltung in sein persönliches Glaubensleben integrieren.
Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Eine angemessene Reife im Hinblick auf den Dienst des Priesters verlangt einen ausgeglichenen und starken Charakter. Die Kandidaten müssen also erzogen werden: zu Wahrheitsliebe, Aufrichtigkeit, Achtung vor jedem Menschen, Gerechtigkeitssinn, Einhaltung des gegebenen Wortes, zu echtem Mitgefühl, zu einem konsequenten Lebensstil und besonders zu Ausgewogenheit im Urteil und Verhalten ... Besonders wichtig ist die Beziehungsfähigkeit zu den anderen Menschen (PDV 43). Die menschliche Reifung zeigt sich im Offensein für die Menschen und ihre Probleme und in der Bereitschaft zur verantwortlichen Übernahme von Diensten und Aufgaben in der Seminargemeinschaft.
Spirituelle Formung
Die Rückkehr in die Seminargemeinschaft nach den externen Semestern setzt voraus, dass der Prozess der Berufsklärung zu einer positiven Entscheidung für den Priesterberuf gereift ist.
Die Admissio kann entsprechend der Praxis der einzelnen Diözesen geistlicher Schwerpunkt dieser Stufe sein. Der Kandidat bekundet darin öffentlich seine Bereitschaft, zu gegebener Zeit den priesterlichen Dienst zu übernehmen; der Bischof nimmt ihn unter die Kandidaten des Priesteramtes auf (vgl. Ritus der Aufnahme unter die Kandidaten für das Weihesakrament).
Den Kandidaten stellen sich die Aufgaben:
- Gebet und Meditation, Buße und Beichte als regelmäßige Praxis zu pflegen;
- die Eucharistie zum geistlichen Zentrum des Tages zu machen;
- die Nachfolge Christi in Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam zu vertiefen und ein volles Ja zur konkreten Kirche zu sagen;
- regelmäßiges Gespräch mit dem geistlichen Begleiter zu suchen.
Wissenschaftliche Ausbildung
Mit dieser Stufe wird der theologische Studiengang abgeschlossen. Es geht vor allem darum, ein solides Wissen in den theologischen Disziplinen zu erwerben und zugleich Einblick in ihren inneren Zusammenhang zu gewinnen. Der Kandidat soll sowohl verschiedene theologische Richtungen kennen und beurteilen lernen als auch die Mitte in Theologie und persönlichem Glaubensleben finden. Durch die Erstellung einer Diplomarbeit bzw. einen entsprechenden Studienabschluss gewinnt er Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihm verstärkt zu selbständiger Arbeit und Urteilsfindung verhelfen.
Pastorale Befähigung
Zum Studium in der vierten Stufe gehören auch die pastoraltheologische Grundlegung der zentralen priesterlichen Dienste sowie die erste Einweisung in deren Vollzug. Im Einzelnen sind zu nennen:
- Vorbereitung und Mitwirkung bei Gottesdiensten im Seminar und in der Gemeinde;
- erste Erfahrungen in der Gemeindepredigt im Sinne des diesbezüglichen vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Decretum Generale der Österreichischen Bischofskonferenz über die Laienpredigt;
- religionspädagogische Ausbildung mit Berücksichtigung des Religionsunterrichtes und der Gemeindekatechese;
- Einübung in die Formen der Kommunikation und in den Umgang mit den verschiedenen Kommunikationsmitteln;
- seelsorgliche und geistliche Gesprächsführung;
- Reflexion der Praktika und praktischen Erfahrungen über ihre anthropologischen und theologischen Implikationen.
3.2.5. Fünfte Stufe: Das Pastoraljahr
Ziel
Ziel des Pastoraljahres ist es, möglichst in Zusammenarbeit mit der Theologischen Fakultät, auf die Diakonen- und Priesterweihe vorzubereiten, die getroffene Entscheidung für den Priesterberuf zu vertiefen sowie die diakonalen und priesterlichen Grunddienste einzuüben und zur Übernahme des Priesteramtes zu befähigen.
Die vier Dimensionen
Menschliche Reifung
Damit der Dienst des Diakons und Priesters möglichst glaubwürdig und annehmbar ist, „muss der Priester seine menschliche Persönlichkeit so formen, dass er sie für die anderen bei der Begegnung mit Jesus Christus, dem Erlöser des Menschen, zur Brücke und nicht zum Hindernis macht. Der Priester muss nach dem Vorbild Jesu – der wusste, was im Menschen ist – in der Lage sein, die menschliche Seele in ihrer Tiefe zu kennen, die Schwierigkeiten und Probleme in ihrer Tiefe zu erfassen, die Begegnung und den Dialog zu erleichtern, Vertrauen und Zusammenarbeit zu bewirken und ausgewogene, objektive Urteile abzugeben.“ (PDV 43)
Spirituelle Formung
Durch die Diakonenweihe wird der Kandidat endgültig für Gott und die Menschen in Dienst genommen und mit dem Geist Christi ausgerüstet. Diese Weihe macht deutlich, dass kirchliches Amt grundsätzlich Diakonie ist: Nachfolge und Vergegenwärtigung dessen, der gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen.
Der Diakon hat den Auftrag, sich gerade um jene zu sorgen, die der Liebe Jesu am meisten bedürfen. Zu seinem Dienst gehört auch die Mitwirkung bei Gottesdienst und Verkündigung.
Die Priesterweihe gibt dem Kandidaten in besonderer Weise Anteil am Priestertum Jesu Christi und prägt ihn in seiner ganzen Existenz. So ist priesterlicher Dienst sowohl Dienst in Christi Person und Auftrag als auch Dienst in und mit der Gemeinde.
Das fordert von den Kandidaten:
- Entschiedenheit, das priesterliche Amt und die priesterliche Lebensform für das ganze Leben zu übernehmen;
- Bejahung des konkreten Presbyteriums, Gehorsam dem Bischof gegenüber und Bereitschaft zur gemeinsamen Verantwortung mit dem Bischof und den anderen Mitgliedern des Presbyteriums;
- geistliches Verständnis des kirchlichen Amtes als Dienst;
- spirituelle Durchdringung der Weihen.
Die Kandidaten müssen in dieser Zeit lernen und einüben, wie sie persönlich eine Gestaltung des geistlichen Lebens unter den Bedingungen des seelsorglichen Dienstes verwirklichen können. Die für die Ausbildung Verantwortlichen müssen dazu angemessene Hilfen geben.
Den Kandidaten stellt sich die Aufgabe:
- zur priesterlichen Identität in Dienst und Leben zu finden;
- das geistliche Geben und Empfangen in der Seelsorge zu lernen;
- die eigenen Fähigkeiten und Grenzen im pastoralen Dienst zu erkennen und anzunehmen;
- im pastoralen Einsatz eine geistliche Ordnung des Tages durchzuhalten;
- die geistliche Begleitung weiter zu praktizieren;
- täglich Eucharistie mitzufeiern und das Stundengebet zu vollziehen;
- sich um regelmäßige spirituelle Anregungen zu bemühen;
- gemeinsame Formen des spirituellen Lebens zu pflegen;
- die eigene spirituelle Entwicklung zu überprüfen, insbesondere in Verbindung mit Buße und Beichte;
- den freien Tag für die Erholung an Leib und Seele zu nutzen.
Wissenschaftliche Bildung
Im Zusammenhang mit der beginnenden praktischen Tätigkeit und in der Vorbereitung auf den Empfang der Weihen gehört zur theologischen Bildung in dieser Stufe vor allem das Bemühen:
- den Kontakt mit der wissenschaftlichen Theologie zu halten;
- Glaubensvertiefung und Glaubenserfahrung der Kirche theologisch verantwortet in das seelsorgliche Tun einzubringen;
- das theologische Verständnis der Weihen zu vertiefen.
Hilfen dazu sind: die theologische Aufarbeitung bestimmter Themen aus gegebenem Anlass; die Erarbeitung theologischer Themen in Verbindung mit religionspädagogischen und homiletischen Modellen; die Lektüre theologischer Zeitschriften, der aktuellen Dokumente der Kirche und wichtiger theologischer Werke.
Pastorale Befähigung
Schwerpunkt dieser Stufe ist die Einführung und Einübung in die amtlichen Dienste der Verkündigung, Liturgie und Diakonie, wie sie von Diakon und Priester ausgeübt werden.
Das Pastoraljahr bereitet darauf vor durch:
- praxisnahe theologische Vorlesungen und Übungen;
- Einführung in den Dienst des Vorstehers der liturgischen Feiern;
- Einweisung in die Aufgaben des Beichtvaters;
- vertiefende Einführung und Einübung in das Stundengebet;
- religionspädagogische und homiletische Übungen;
- Vorbereitung auf Einzel- und Gruppenseelsorge (z.B.: Taufgespräch, Ehevorbereitungsgespräch, geistliche Begleitung);
- Kennenlernen der Seelsorgesituation der Diözese.
Bei der Einübung in die Grunddienste ergänzen sich theoretische Ausbildung und praktischer Einsatz. Das Pastoralpraktikum ist ein wichtiges Element dieser Stufe. Es muss sachgerecht vorbereitet, begleitet und nachbereitet bzw. ausgewertet werden in Zusammenarbeit zwischen der Seminarleitung, den Professoren und den Pfarrern, in denen die Kandidaten ihren Einsatz leisten. Die Pfarrer sollen für diese Aufgabe besonders ausgewählt und angeleitet werden.
Im praktischen Einsatz stellen sich folgende Aufgaben:
1. Stufe: | regelmäßige und verantwortliche Beteiligung an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von liturgischen Feiern; |
2. Stufe: | Vorbereitung, Durchführung und Nachbesprechung von Predigten; |
3. Stufe: | Vorbereitung und Durchführung längerer Unterrichtseinheiten in Religionsunterricht und Gemeindekatechese, vor allem bei der Hinführung der Kinder zu den Sakramenten; |
4. Stufe: | länger andauernde verantwortliche Mitarbeit in einer Zielgruppe (z.B. Jugendgruppe, Familienkreis, PGR-Ausschuss); |
5. Stufe: | Einübung in ein exemplarisches Feld sozial-karitativer Arbeit; |
6. Stufe: | Mitarbeit in der Kranken- und Altenseelsorge; |
7. Stufe: | Teilnahme an den regelmäßigen Planungsgesprächen für die pastorale Arbeit. |
3.3. Beauftragungen, Admissio und Weihen
In den Ablauf der Studienzeit bzw. der Ausbildung im Priesterseminar sind Beauftragungen, Admissio und Weihen organisch eingefügt:
- Die Beauftragungen zum Lektor und Akolythen erfolgen zwischen dem 4. und 8. Semester.
- Die Admissio erfolgt zwischen dem 7. und 10. Semester.
- Die Diakonenweihe erfolgt am Ende des Theologiestudiums und nach Absolvierung der vorgesehenen Seminarausbildung. Der Abschluss des Studiums mit dem Magister der Theologie wird vorausgesetzt.
- Die Priesterweihe wird dem Kandidaten nach Beendigung des Pastoraljahres, unter Einhaltung des im Kirchenrecht vorgesehenen Mindestalters und eines ausreichenden zeitlichen Abstandes von der Diakonenweihe, gespendet.
4. DAS SEMINAR (cc. 235, 239–241 und 243–247 CIC)
„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass auf ein Seminar als geistliches Ausbildungszentrum nicht verzichtet werden kann“ (Die pastoralen Dienste, 5.4.3.; vgl. OT 4). Das Seminar stellt in einem spezifischen Sinne christliche Gemeinde dar, erhält jedoch in Analogie zur Ausbildungsgemeinschaft Jesu mit den Aposteln einen eigenen Charakter (vgl. PDV 42 Abs. 3). Die Seminargemeinschaft ermöglicht ein intensives Kennenlernen von Menschen, die – nach Herkunft und Charakter verschieden – durch ihre Entscheidung zur Nachfolge Christi und durch ihre Ausrichtung auf den Priesterberuf zusammengeführt werden. Der gemeinsame Weg der Vorbereitung auf den priesterlichen Dienst ermöglicht gegenseitige Hilfe zur menschlichen Reifung, zur Glaubenserfahrung und zur Glaubensvertiefung durch das Zeugnis des Einzelnen und der Gemeinschaft, zur Korrektur einseitiger Auffassungen und Einstellungen, zur Einübung verschiedener Formen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung. Zugleich bietet das Seminar die Voraussetzung für begleitende Hilfe und Beratung durch die vom Bischof beauftragten Priester.
Das Seminar soll als Ort erfahren werden, der sowohl den notwendigen Raum für Stille wie auch die Chance zu Kontakt und Begegnung bietet. Deshalb muss die Sicherung einer für die Priesterausbildung förderlichen Atmosphäre den Maßstab für die Nutzung der Gebäude von Priesterseminaren bilden. Das bedeutet, dass den Priesterkandidaten ein geeigneter, klar abgegrenzter selbständiger Bereich reserviert werden muss, um so den spirituellen, disziplinären und pastoralen Notwendigkeiten im Leben eines Priesterseminars entgegen zu kommen.
4.1. Das Leben in der Kommunität des Seminars
Während der Ausbildungsphase leben die Priesterkandidaten mit Ausnahme der externen Semester im Regelfall im Seminar. Für größere Kommunitäten empfiehlt sich eine Gliederung in Gruppen, die wichtige Funktionen für die Hausgemeinschaft erfüllen. Dabei muss auch Raum sein, sich Gruppen spiritueller Orientierung anzuschließen, die ein Hineinwachsen in bestehende Priestergemeinschaften und neue geistliche Gemeinschaften und Bewegungen ermöglichen. „Die Teilhabe des Seminaristen und des Diözesanpriesters an bestimmten Formen von Spiritualität oder bestimmten kirchlichen Gruppierungen ist sicherlich als solche ein förderliches Element des Wachstums und der priesterlichen Mitbrüderlichkeit. Aber diese Teilhabe darf die Ausübung des Amtes und das geistliche Leben, wie sie dem Diözesanpriester eigentümlich sind, nicht beeinträchtigen, sondern muss sie vielmehr unterstützen.“ Es ist deshalb erforderlich, dass die Seminaristen „in der neuen Kommunität des Seminars, in der sie vom Bischof zusammengeführt worden sind, den Respekt vor den anderen geistlichen Wegen sowie den Geist des Dialogs und der Zusammenarbeit lernen und dass sie sich zustimmend und aus vollem Herzen an den Ausbildungsvorgaben des Bischofs wie an den Erziehern im Seminar orientieren und sich ihrer Leitung wie ihrer Beurteilung mit aufrichtigem Vertrauen überlassen“ (PDV 68).
Die Seminargemeinschaft oder kleinere Gruppen sind ein geeigneter Rahmen für Glaubensgespräche, Meditationen und gemeinsames Gebet. Neben den Gottesdiensten der Gesamtkommunität, die Vorrang haben, soll auch die Möglichkeit zu Gottesdiensten in der Gruppe gegeben sein.
Die Einheit des Seminars darf durch die Gruppenbildung nicht gefährdet werden. Gerade die Erfahrung der größeren Gemeinschaft des ganzen Seminars kann den Weg des Einzelnen bis zur endgültigen Berufsentscheidung nachhaltig fördern und prägen.
In der Seminarausbildung gilt es, in rechter Unterscheidung der Geister miteinander in Einklang zu bringen:
- Zuwendung zum Menschen in der jeweiligen Gesellschafts- und Weltsituation und kritische Distanz zur Welt im Sinne des Evangeliums;
- persönliche Selbständigkeit und Einordnung in die Gemeinschaft;
- Gehorsam und persönliche Initiative;
- Sinn für Tradition und Offenheit für neue Erfordernisse;
- Toleranz und Mut zur fälligen Auseinandersetzung.
Das Leben in der Gemeinschaft eines Seminars bedarf besonderer Gestaltungshilfen, um spezifischen Gefährdungen zu entgehen. So kann zum Beispiel der Einzelne sich in eine solche Isolierung bringen, dass er seiner eigenen Generation, ihrem Denken und Empfinden, ihren Fragen und Problemen, aber auch ihren Idealen und ihrem Suchen entfremdet wird. Das materielle Versorgtsein kann zu einem bequemen und selbstverständlich-fordernden Lebensstil verführen. Diese und andere Gefahren können es mit sich bringen, dass der Beruf nicht in selbstverantwortlicher Auseinandersetzung mit der äußeren Umwelt ausreift und die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen aus dem Blick geraten. Erfolgt hier keine Korrektur, kann dies dazu führen, dass der Einzelne auch als Priester sich entweder vor den Menschen in der Gemeinde abkapselt oder einen aufwendigen Lebensstil entwickelt (vgl. Leitgedanken[14], Nr. 84).
Wo im Seminar einer Diözese auf absehbare Zeit aufgrund der geringen Studentenzahl eine sinnvolle Arbeit und eine dieser förderliche Atmosphäre nicht gewährleistet ist, ist entweder die Errichtung eines überdiözesanen Seminars oder die Kooperation mit anderen Seminaren angezeigt. Dabei ist jedoch während der Zeit der pastoralen Einführung das Hineinwachsen in die eigene Diözese und deren Presbyterium in besonderer Weise zu fördern.
4.2. Leben außerhalb des Seminars
In begründeten Fällen ist es mit Erlaubnis des Bischofs ausnahmsweise möglich, über die externen Semester hinaus bis zu einem Jahr außerhalb des Seminars zu wohnen. Dafür kommt vornehmlich das vierte Studienjahr in Frage. Während dieser Zeit, die am Studienort der Diözese zu verbringen ist, muss in jedem Falle ein enger Kontakt zur Seminarleitung gewährleistet werden. Für das Leben außerhalb des Seminars sind folgende Formen vorgesehen:
- das Leben in einer Gruppe: Die Mitglieder wohnen einzeln oder gemeinsam außerhalb des Seminars und stehen mit dem Seelsorger einer Gemeinde in einem pastoralen und spirituellen Austausch;
- vita communis mit einem Gemeindepfarrer: Wesentlich sind eine Gemeinschaft in Gottesdienst und im Gebet, enge menschliche und geistliche Kontakte sowie Tischgemeinschaft mit dem Pfarrer. Da dieser für die Seminaristen eine große Verantwortung trägt, ist es notwendig, dass er im Einvernehmen mit der Seminarleitung ausgewählt wird.
Auch für die Formen des Lebens außerhalb des Seminars gelten die oben angeführten Grundelemente (vgl. 3.1.2.). Hinsichtlich der Zuordnung zur Gemeinde und zum Pfarrer, der notwendigen Kontakte zum Jahrgang und zur Hauskommunität, des gemeinsamen geistlichen Lebens und der Begleitung durch Mitglieder der Seminarleitung sind in den Lebensordnungen der Seminare genauere Regelungen zu treffen.
4.3. Leitung und Mitverantwortung
Die Grundordnung geht bei ihren Ausführungen über die Führung eines Seminars von der Vorstellung einer kollegialen Verantwortung aus. Die Mitglieder dieses Kollegiums nehmen ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit wahr, unbeschadet der Verantwortung des Regens bzw. des Bischofs im Sinne von c. 239 CIC. Von einer kollegialen Verantwortung kann jedoch nur gesprochen werden, wenn die Seminarvorstehung wenigstens drei Mitglieder umfasst. Es ist darauf zu achten, dass deren Arbeit im Seminar nicht durch andere Tätigkeiten beeinträchtigt wird.
Verantwortung des Bischofs und des Presbyteriums
Die Leitung des Seminars übt ihr Amt im Auftrag des Bischofs und unter seiner Verantwortung aus. Das Presbyterium des Bistums nimmt durch den Priesterrat an der Verantwortung des Bischofs für das Seminar teil.
Der Bischof soll nicht versäumen, das Seminar häufig zu besuchen.
Er wird im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, bei den Skrutinien für die Zulassung zu den Beauftragungen, zur Admissio sowie zu den heiligen Weihen große Sorgfalt walten lassen.
Die Seminarvorstehung
Zur Seminarvorstehung gehören:
- die Seminarleitung: der Regens – als Träger der Gesamtverantwortung, der Subregens und weitere im Sinne der Leitung mit besonderen Aufgaben betraute hauptamtliche Mitarbeiter;
- der Spiritual;
- weitere für das Seminar bestellte Mitarbeiter;
- Ökonom c. 1280 CIC;
- gegebenenfalls ein Vertreter der Theologischen Fakultät.
Die Größe der Seminarvorstehung richtet sich nach der Zahl der Studenten und nach den sachlichen Erfordernissen. Als Mindestbesetzung sind der Regens, ein Subregens und ein Spiritual vorzusehen, deren vorrangiges Engagement für die Gemeinschaft auch in kleinen Häusern garantiert sein muss (vgl. c. 152 CIC). Bei der Besetzung der Mitarbeiterstellen wird der Bischof den Regens hören.
Die Mitglieder der Seminarvorstehung „müssen sich mit dem Bischof zutiefst verbunden fühlen, den sie auf unterschiedlicher Basis und in mannigfaltiger Weise repräsentieren, und sie müssen untereinander überzeugte und herzliche Gemeinschaft und Zusammenarbeit pflegen: Diese Einheit der Erzieher ermöglicht nicht nur eine angemessene Verwirklichung des Erziehungsprogramms, sondern bietet den Priesteramtskandidaten auch und vor allem ein bezeichnendes Beispiel sowie die konkrete Einführung in jene kirchliche Gemeinschaft, die einen Grundwert christlichen Lebens und seelsorglichen Dienstes bildet“ (PDV 66).
Das gemeinsame Leben der Seminarvorstehung macht die Zusammenarbeit des Regens und seiner Mitarbeiter wirksamer und hat für die Priesterkandidaten vorbildhaft prägende Kraft. Die innere Gemeinschaft der Seminarvorstehung wird vor allem aufgebaut durch:
- die beständige Anwesenheit und Residenzpflicht der Seminarerzieher vor Ort;
- das gemeinsame Gebet, die Feier der Liturgie, insbesondere der Eucharistie, sowie die eucharistische Anbetung;
- die gelebte Solidarität und den mitbrüderlichen Austausch in der je eigenen Verantwortung für die Ausbildung der Kandidaten (unter Wahrung der besonderen Aufträge des Spirituals wie der Beichtväter).
Regelmäßig sollen Konferenzen der Seminarvorstehung stattfinden, um die gemeinsame Arbeit aufeinander abzustimmen, auftretende Probleme des Seminars zu besprechen und gemeinsam alles zu fördern, was der Heranbildung der Studenten dient. Der Spiritual nimmt an solchen Beratungen nur teil, soweit es sich mit seiner Verantwortung für das Forum internum vereinbaren lässt.
Der Bischof soll sich wenigstens einmal im Semester mit der Seminarvorstehung zum Gespräch treffen und alle wichtigen Fragen mit ihr beraten.
Die Mitglieder der Seminarvorstehung nehmen außer ihren spezifischen Aufträgen folgende Grundaufgaben wahr:
- Feier der Eucharistie und anderer Gottesdienste mit der Kommunität und deren Gruppen;
- Einzelgespräche;
- geistliche Gespräche und Meditationen;
- Exerzitien;
- Konferenzen, Exhorten;
- Gestaltung der Einkehrtage;
- Besuch bei den externen Seminaristen;
- Hilfe und Beratung hinsichtlich der Anlage und der Durchführung des theologischen Studiums;
- Planung der pastoralen Ausbildung. Es ist notwendig, die Mitglieder der Seminarleitung von anderen hauptamtlichen Tätigkeiten im Sinne von c. 152 CIC freizustellen.
Auswahl der Seminarvorstehung
Die Mitglieder der Seminarvorstehung „sollen mit größter Sorgfalt ausgewählt werden“ (Grundordnung, 30). Es sollen priesterliche Persönlichkeiten sein mit pastoraler Erfahrung und theologischer Bildung, mit der Fähigkeit zur Führung und Zusammenarbeit, mit Aufgeschlossenheit für junge Menschen und vor allem mit der Begabung zu menschlicher wie spiritueller Formung (vgl. OT 5).
Vorbereitung und Fortbildung der Seminarvorstehung
Die Mitglieder der Seminarvorstehung müssen auf ihre wichtige Aufgabe entsprechend vorbereitet sein. Dazu sollen die von der Regentenkonferenz eingerichteten berufsbegleitenden Fortbildungskurse fortgeführt und intensiviert werden. Weitere regelmäßige Aus- und Fortbildungskurse führen im Auftrag der Kongregation für das katholische Bildungswesen römische Päpstliche Universitäten in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der römischen Kollegien durch.
Die Seminarleitung
Aufgabe der Seminarleitung ist die Ausrichtung und Führung des Seminars nach den Richtlinien dieser Rahmenordnung sowie der Lebensordnung des Diözesanseminars.
Neben den Grundaufgaben fallen unter die spezifische Verantwortung der Seminarleitung:
- Fragen der Organisation und der Ordnung des Seminars;
- Vorschlag an den Bischof zur Aufnahme bzw. zur Entlassung von Kandidaten;
- Voten über die Zulassung der Kandidaten zu den Dienstämtern, zur Admissio und zu Diakonen- und Priesterweihe als Entscheidungsvorbereitung für den Bischof;
- Verbindung zum Bischof, zum Priesterrat und zum Presbyterium;
- Beziehung zur Theologischen Fakultät.
Der Spiritual
Der Spiritual trägt die Verantwortung der Seminarvorstehung unter dem Blickpunkt der spirituellen Bildung mit. Er ist Begleiter und Helfer der Priesterkandidaten bei ihrem Bemühen, die Nachfolge Christi einzuüben und miteinander christlich zu leben, bei ihrer Suche nach dem eigenen geistlichen Weg und bei der Klärung ihrer Berufsfrage. Dabei ist in jeder Weise sicherzustellen, dass seine Verschwiegenheit unangetastet bleibt (Forum internum).
Zu seinen spezifischen Aufgaben gehören:
- Einführung in das geistliche Leben: Hinführung zu Umkehr und Glauben, zu Gebet und Meditation, zur geistlichen Schriftlesung, zu einem tieferen Verständnis und Mitvollzug der Liturgie, insbesondere der Eucharistie und des Bußsakramentes;
- Einführung in die Geschichte der Spiritualität und in die verschiedenen Formen der Frömmigkeit, Einübung in die Unterscheidung der Geister, Weckung des Verständnisses für andere geistliche Lebensformen;
- Hilfe bei der Klärung der Berufung und bei der Entscheidung im Hinblick auf das Priesteramt und ein Leben nach den evangelischen Räten, besonders auch in der Ehelosigkeit;
- Hilfe zur christlichen Persönlichkeitsreifung und Begleitung in Krisen;
- Spendung des Bußsakramentes und Angebot von Beichtgesprächen. Dazu soll neben dem Spiritual eine ausreichende Zahl von außerordentlichen Beichtvätern zur Verfügung stehen.
Die Mitverantwortung der Seminaristen
Für das gemeinsame Leben tragen alle, die zum Seminar gehören, Verantwortung. Seminarleitung und Seminaristen haben auf je spezifische Weise daran teil. Dabei geht es um ein fruchtbares Zusammenarbeiten und darum, dass die Seminaristen lernen, Mitverantwortung zu praktizieren.
Die Lebensordnung des Diözesanseminars muss die Formen und Bereiche der Mitverantwortung der Seminaristen gemäß dieser Rahmenordnung festlegen. Bereiche der Mitverantwortung sind:
- Gestaltung des Seminarlebens;
- Pflege von menschlichen Grundhaltungen wie Gewissenhaftigkeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Kleidung, …, um so zu einer angemessenen Lebenskultur im Seminar beizutragen;
- Förderung eines Klimas der Freundschaft und Mitbrüderlichkeit durch Verlässlichkeit und Verbindlichkeit;
- Wege zur Verbesserung der menschlichen, geistlichen, wissenschaftlichen und pastoralen Bildung und Ausbildung;
- Gestaltung des Gruppenlebens und seine organische Einbindung in die Gesamtkommunität.
Die Seminaristen bestellen ihre Vertreter in eigener Verantwortung. Die Seminarleitung bildet zusammen mit den Studentenvertretern die Seminarkonferenz, der der Regens vorsteht.
4.4. Mitgliedschaft im Seminar
Aufnahme
In das Priesterseminar werden nur Bewerber aufgenommen, die
- die notwendigen menschlichen, gesundheitlichen, geistigen und geistlichen Voraussetzungen im Sinne der kirchlichen Ordnung mitbringen[15];
- eine erste Entscheidung getroffen haben, den Priesterberuf anzustreben;
- bereit sind, die im Seminar angebotenen Hilfen zur Berufsklärung und -entscheidung anzunehmen, die eigene Fähigkeit zum ehelosen Leben zu erproben und das Leben der Gemeinschaft mitzutragen.
Die Aufnahme wird durch den Bischof nach Anhören der Seminarleitung (Aufnahmekommission) ausgesprochen bzw. bestätigt.
„Wenn es sich um die Zulassung von solchen handelt, die aus einem anderen Seminar oder einem Ordensinstitut entlassen worden sind, wird darüber hinaus ein Zeugnis des betreffenden Oberen, vor allem über den Grund ihrer Entlassung oder ihres Austritts, verlangt“ (c. 241 § 3 CIC).
In Anwendung des Schreibens der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 8. März 1996 bzw. des Schreibens der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 10. November 1997 und von Pastores gregis[16] 48 ist in solchen Fällen folgendermaßen vorzugehen:
- Bei einem Kandidaten, der sich in einem Priesterseminar, einer Priesterausbildungsstätte eines Ordensinstitutes, einer Gesellschaft apostolischen Lebens, einem Säkularinstitut oder einer sonstigen geistlichen Gemeinschaft um Aufnahme beworben hat und abgelehnt wurde bzw. entlassen wurde oder ausgetreten ist, ist zu klären, aus welchem Grund er abgelehnt oder entlassen wurde oder ausgetreten ist. Bestehen nach entsprechenden Nachforschungen berechtigte Zweifel, ob die für die Aufnahme nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, sind weitere Erhebungen durchzuführen und schriftliche Gutachten einzuholen.
- Für die in Pkt. 1 genannten Kandidaten gilt im Falle der Aufnahme, dass vom Eintritt in das Priesterseminar bis zur Zulassung zum Weihesakrament in der Regel vier Jahre vergehen müssen, um überprüfen zu können, ob die in c. 1029 CIC geforderten positiven Eigenschaften vorhanden sind oder ob der Kandidat mit einer Irregularität bzw. einem Weihehindernis behaftet ist (vgl. cc. 1041 und 1042 CIC).
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Seminaraufnahme von in Pkt. 1 genannten Kandidaten eine Ausnahmesituation bedeutet und nur nach sorgfältiger Prüfung von mindestens einem Jahr erfolgen kann.
Beurlaubung
Zur Klärung der Berufsfrage ist eine Beurlaubung in der Regel bis zu einem Jahr möglich. Die Initiative zur Beurlaubung kann vom Seminaristen oder von der Seminarleitung ausgehen.
In manchen Fällen kann ein sozialer Dienst oder ein längeres Praktikum (zum Beispiel pflegerische Dienste, Industriepraktikum) angezeigt sein. Dabei muss der Praktikant begleitende Hilfen erfahren.
Ausscheiden und Entlassung
Das Ausscheiden aus dem Seminar aufgrund persönlicher Entscheidung ist jederzeit möglich. Aus schwer wiegenden Gründen kann eine Entlassung aus dem Seminar erfolgen. Bei einer Entlassung hat der Kandidat das Recht, von seinem Bischof gehört zu werden. Die Entlassung wird durch den Bischof nach Anhören der Seminarleitung ausgesprochen bzw. bestätigt.
Mit dem Ausscheiden bzw. der Entlassung eines Kandidaten aus dem Seminar erlöschen gegebenenfalls Admissio, Akolythat und Lektorat. Sollte der Seminarist von einem anderen Diözesanbischof wieder in das Seminar aufgenommen werden, sind die Admissio und die Beauftragungen durch diesen zu bestätigen. Eines neuen liturgischen Aktes bedarf es nicht mehr.
Ausgeschiedene Seminaristen, die in Pfarreien den Dienst des Lektors oder Kommunionshelfers ausüben wollen, bedürfen ebenso der Bestätigung im Hinblick auf diese Aufgaben.
4.5. Klärung der Berufung
Ein entscheidender Dienst des Seminars an den Studenten ist die Hilfestellung bei der Klärung der Berufung. Voraussetzungen dafür sind:
- Vermittlung des Priesterbildes im Sinne des Amts- und Weiheverständnisses der Kirche;
- realistische Darstellung der Berufswirklichkeit;
- nüchterne Einschätzung der eigenen Persönlichkeit und der eigenen Fähigkeiten;
- Läuterung der Berufsmotivation.
4.5.1. Eignungsklärung
Die Eignung für den Priesterberuf kann nicht in einer einmaligen Beurteilung geklärt werden. Diese Frage muss während der mehrjährigen Ausbildungszeit von den Verantwortlichen und vom Bewerber selbst entsprechend seiner persönlichen Entwicklung wiederholt gestellt werden. Wichtig für die Beurteilung ist nicht nur, ob bestimmte Eigenschaften vorhanden sind, sondern auch, welchen Stellenwert sie im Verbund aller Merkmale haben; entscheidend sind das Gesamtbild der Persönlichkeit und die Fähigkeit zu echtem Wachstum und Entwicklung. Wichtige Einschnitte im Ausbildungsprozess bieten Anlass für ein ausführliches Gespräch mit dem Kandidaten über seine Eignung:
- die Bewerbung um die Aufnahme in das Seminar für das Propädeutikum;
- Beauftragung zum Lektor und Akolythen;
- der Beginn des externen Studienjahres;
- die Rückkehr aus dem externen Studienjahr;
- die Aufnahme unter die Kandidaten für das Weihesakrament;
- die Zulassung zur Diakonen- bzw. Priesterweihe.
Zusammen mit dem Kandidaten soll versucht werden, ein Bild seiner Persönlichkeit zu gewinnen, das sich aufgrund der wiederholten Beratungsgespräche zunehmend differenziert. „Ein psychologisches Zeugnis, welches jedoch nur dann erforderlich wird, wenn es einen Grund dazu gibt“, kann den Verantwortlichen und dem Bewerber bei der Eignungsklärung eine Hilfe sein.[17] Bedenken bezüglich seiner Eignung zum Priesterberuf müssen dem Kandidaten so früh wie möglich mitgeteilt werden. Über schwer wiegende Bedenken soll auch der Bischof informiert werden.
4.5.2. Kriterien zur Beurteilung der Eignung für den Priesterberuf
Menschliche Qualitäten, christliche Grundhaltungen, pastorale und spezifisch priesterliche Fähigkeiten gibt es nicht getrennt, sondern nur in einem lebendigen Ineinander. Um sie jedoch deutlich hervorzuheben, sollen sie hier nacheinander genannt werden.
Menschliche Qualitäten
- Gesundheit und geistige Reife:
hinreichende leibliche und seelische Gesundheit, gute Allgemeinbildung und gediegenes theologisches Wissen, geistige Beweglichkeit und gesundes, selbständiges Urteil; - sittliche und affektive Reife:
Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit, innere Beständigkeit und Treue, Gerechtigkeitssinn und Aufrichtigkeit; Hingabefähigkeit mit der entfalteten Bereitschaft zur Kontaktaufnahme, zum Ausgleich und Friedenstiften unter Absehen von der eigenen Person, zu personalen Begegnungen und Beziehungen (zum Beispiel Freundschaft);
Einheit von Denken, Reden und Handeln im täglichen Leben; Belastbarkeit bei Schwierigkeiten, Kritik, Enttäuschungen und Einsamkeit;
integrierte Geschlechtlichkeit mit geordneter sexueller Triebhaftigkeit und gefestigter Keuschheit.
Christliche Grundhaltungen
- Gläubige Sicht des eigenen Lebens im Licht des Evangeliums und Bereitwilligkeit, es im Gehorsam gegen den Willen Gottes aus der Kraft der Sakramente zu gestalten;
- gefestigte Frömmigkeit, die täglich in Liturgie, Gebet und Meditation Gott und Jesus Christus im Heiligen Geist zu begegnen sucht;
- Entschlossenheit, Jesus Christus nachzufolgen, auch in Kreuz und Leid;
- Verbundenheit mit der Gemeinschaft der Kirche im Seminar, im Presbyterium, in den Pfarren, in der Weltkirche;
- Bruderliebe und Solidarität mit den Armen, Benachteiligten und Zurückgesetzten.
Grundhaltungen und Fähigkeiten für den pastoralen Dienst
- Die Fähigkeit zur Verkündigung des Glaubens der Kirche aufgrund eines innerlich verarbeiteten theologischen Studiums;
- Offenheit für das geistliche Gespräch über den Glauben und Kraft, den eigenen Glauben zu bezeugen;
- missionarischer Eifer, seine Kräfte und Fähigkeiten für den Dienst in der Kirche einzusetzen;
- geistliche Ausstrahlung bei der Ausübung des pastoralen Dienstes;
- die Fähigkeit, mit anderen zusammenzuarbeiten und von ihnen auch zu lernen;
- nüchternes Urteil über sich selbst, das sich bei der Reflexion des eigenen seelsorglichen Handelns bewährt, und Bereitwilligkeit, sich ein Leben lang fortzubilden.
Spezifische Einstellungen und Fähigkeiten für den priesterlichen Dienst
- Die Bereitschaft, durch die Vermittlung des Heiles in Christus Gott zu verherrlichen und den Menschen zu helfen;
- Entschlossenheit zur unwiderruflichen Übernahme des Priesteramtes in der Gesinnung Jesu;
- Bejahung des Amts- und Weiheverständnisses der Kirche;
- die Gabe, für die Integration der Einzelnen und der Gruppen zu sorgen und die verschiedenen Dienste und Charismen anzuerkennen und zu koordinieren (vgl. PO 9);
- der Wille, als Priester in Gehorsam dem Bischof gegenüber und in Einheit mit ihm, dem Presbyterium und der Gesamtkirche zu wirken;
- die gläubige Einsicht in den Sinn der Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen sowie die Eignung und die Bereitschaft zu dieser Lebensform;
- die Übung einer ständigen Revision (Überprüfung), um die Hingabe an den Herrn auf Lebenszeit durchzuhalten (vgl. Leitgedanken, 33);
- innere Ausgewogenheit, um Spannungen von persönlicher und beruflicher Identität zum Ausgleich zu bringen;
- die Bereitschaft, die notwendigen Verwaltungsaufgaben in den Blick zu nehmen und verlässlich zu erledigen.
5. DAS STUDIUM DER THEOLOGIE
5.1. Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Fachtheologie in Österreich
Die Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Fachtheologie in Österreich wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 15. März 2007 beschlossen und von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 10. Juli 2008 approbiert. Sie ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 46 (vgl. ebd., S. 7–14) am 1. September 2008 in Kraft getreten. Aufgrund der bereits erfolgten Veröffentlichung unterbleibt der Abdruck dieser Rahmenordnung an dieser Stelle.
5.2. Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik in Österreich (Bachelor- und Masterstudium)
Die Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik in Österreich (Bachelor- und Masterstudium) wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 15. März 2007 beschlossen und von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 10. Juli 2008 approbiert. Sie ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 46 (vgl. ebd., S. 15–21) am 1. September 2008 in Kraft getreten. Aufgrund der bereits erfolgten Veröffentlichung unterbleibt der Abdruck dieser Rahmenordnung an dieser Stelle.
5. 3. Kirchliche Rahmenordnung für das Doktoratsstudium Katholische Theologie in Österreich
Eine vom Heiligen Stuhl approbierte Rahmenordnung für das Doktoratsstudium Katholische Theologie in Österreich gibt es derzeit infolge des noch andauernden Bologna-Prozesses und der entsprechenden notwendigen Anpassungen noch nicht. Trotz Fehlens der approbierten Rahmenordnung wurden die entsprechenden Curricula der einzelnen theologischen Fakultäten in Österreich experimenti gratia seitens der Kongregation für das Katholische Bildungswesen auf begrenzte Zeit approbiert. Eine Rahmenordnung wird nach Abschluss des Bologna-Prozesses zu erarbeiten sein und nach Approbation durch den Heiligen Stuhl in Kraft gesetzt werden.
VERZEICHNIS KIRCHLICHER DOKUMENTE ÜBER DAS PRIESTERAMT UND DIE PRIESTERAUSBILDUNG
1. Abgekürzt zitierte Dokumente in alphabetischer Reihenfolge
- AA: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 602–701
- AG: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968, 22–185
- CIC: Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, hrsg. im Auftrag der Deutschen und der Berliner Bischofskonferenz ..., lat.-dt. Ausgabe, Kevelaer 1983
- Die pastoralen Dienste: Beschluss Die pastoralen Dienste in der Gemeinde, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg² 1976, 597–636
- Die theologische Ausbildung: Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Die theologische Ausbildung der künftigen Priester, Rom 1976
- Ecclesiam suam: Paul VI., Ecclesiam suam, Die Wege der Kirche. Erstes Rundschreiben Papst Pauls VI., 6. August 1964, veröffentlicht nach der deutschen Übersetzung der KNA, Bonn, Paulus-Verlag Recklinghausen, lat. in: AAS 56 (1964), 608–659
- GS: Zweites Vatikanisches Konzil, Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 280–591
- Grundordnung: Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Grundordnung für die Ausbildung der Priester (Ratio fundamentalis), in: Priesterausbildung und Theologiestudium (Nachkonziliare Dokumentation 25), Trier 1974, 68–263, Neufassung Rom 1985
- Leitgedanken: Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat, in: Priesterausbildung und Theologiestudium (Nachkonziliare Dokumentation 50), Trier 1975
- LG: Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 156–347
- -NA: Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen Nostra aetate, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 488–495
- OT: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 314–355
- PDV: Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart, 25. März 1992 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 105), Bonn 1992
- Pastores gregis: Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores gregis. Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt, 16. Oktober 2003 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 163), Bonn 2003
- PO: Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968,127–239
- Reconciliatio et paenitentia: Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode Reconciliatio et paenitentia über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, 2. Dezember 1984 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 60), Bonn 1984
- SC: Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 14–109
- Verantwortung des ganzen Gottesvolkes: Beschluss Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg² 1976, 659–677
2. Dokumente nach Autoren
- Zweites Vatikanisches Konzil – Apostolicam actuositatem. Dekret über das Laienapostolat, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 602–701
- Ad gentes. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968, 22–185
- Gaudium et spes. Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 280–591
- Lumen gentium. Dogmatische Konstitution über die Kirche, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 156–347
- Nostra aetate. Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 488–495
- Optatam totius. Dekret über die Ausbildung der Priester, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 314–355
- Presbyterorum ordinis. Dekret über Dienst und Leben der Priester, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968,127–239
- Sacrosanctum Concilium. Konstitution über die heilige Liturgie, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 14–109
Papst Paul VI.
- Ecclesiam suam, Die Wege der Kirche. Erstes Rundschreiben Papst Pauls VI., 6. August 1964, veröffentlicht nach der deutschen Übersetzung der KNA, Bonn, Paulus-Verlag Recklinghausen, lat. in: AAS 56 (1964), 608–659
Papst Johannes Paul II.
- Apostolische Konstitution Sapientia Christiana Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten, 29. April 1979 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 9), Bonn 1979
- Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode Reconciliatio et paenitentia über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, 2. Dezember 1984 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 60), Bonn 1984
- Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart, 25. März 1992 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 105), Bonn 1992
- Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien im Dienst der Priester, 15. August 1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 129), Bonn 1997
- Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte zum Abschluss des Großen Jubiläums des Jahres 2000 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 150), Bonn 2001
- Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores gregis. Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt, 16. Oktober 2003 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 163), Bonn 2003
Kongregation für das katholische Bildungswesen
- Dekret Grundordnung für die Ausbildung der Priester (Ratio fundamentalis) der Kongregation für das katholische Bildungswesen, in: Priesterausbildung und Theologiestudium (Nachkonziliare Dokumentation 25), Trier 1974, 68–263, Neufassung Rom 1985
- Dekret Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat der Kongregation für das katholische Bildungswesen (Nachkonziliare Dokumentation 50), Trier 1975
- Dekret Die theologische Ausbildung der künftigen Priester der Kongregation für das katholische Bildungswesen, Rom 1976
- Instruktion der Kongregation für das katholische Bildungswesen über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten, 3. Juni 1979 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 14), Bonn 1979
- Rundschreiben der Kongregation für das katholische Bildungswesen über die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben, 6. Januar 1980 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 19), Bonn 1980
- Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung, 27. Juni 1989 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 91), Bonn 1989
- Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung, 10. November 1989 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 96), Bonn 1990
- Schreiben der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 8.3.1996, Prot.N.157/96 bezüglich der Aufnahme jener Kandidaten ins Seminar, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen – Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen, 4. November 2005 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 170), Bonn 2005
Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
- Rundschreiben Die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten vom 10.11.1997, Nr. 589, Anlage 1, Ziff. 8, zur Interpretation von c. 1051 § 1 CIC
Kongregation für den Klerus
- Direktorium für Dienst und Leben der Priester, 31. Januar 1994 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 113), Bonn 1994
- Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritte christliche Jahrtausend, 19. März 1999 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 139), Bonn 1999
- Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, 4. August 2002 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 157), Bonn 2002
Römische Bischofssynode 1971
- Der Priesterliche Dienst. Gerechtigkeit in der Welt, hrsg. von der Deutschen Bischofskonferenz, Trier 1972
Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland
- Beschluss Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg² 1976, 659–677
- Beschluss Die pastoralen Dienste in der Gemeinde, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Offizielle Gesamtausgabe I, Freiburg² 1976, 597–636
Anhang: Konzept zur Priesterfortbildung
KONZEPT ZUR PRIESTERFORTBILDUNG IN DEN ERSTEN KAPLANS- BZW. KOOPERATORENJAHREN BIS ZUR PFARRBEFÄHIGUNGSPRÜFUNG
ZIELSETZUNG
Aufgrund der Aufgabenstellung der Ratio nationalis bezüglich der Priesterweiterbildung in den ersten Kaplans- bzw. Kooperatorenjahren sollen den Jungpriestern Möglichkeiten und Hilfen geboten werden, die Grunddienste des Priesteramtes als einen persönlich verantworteten und geistlich geprägten Dienst zu vollziehen. Als Berufseinführung sollte den Kaplänen durch ein person- und sachbezogenes Angebot eine Reflexion ihres Lebens und pastoralen Handelns ermöglicht werden. Einerseits benötigen sie eine Berufsbegleitung und Einführung besonders durch den konkreten Pfarrer. Andererseits sollen sie in ihrer Arbeit ermutigt werden durch ein entsprechendes pastorales Konzept der Diözese, das in ihrem Einsatz kreatives, missionarisches Wirken über die Grenzen der Pfarre in der herkömmlichen Pastoral hinaus freisetzt.
LEITUNG
Dem Bischof sind die jungen Priester seit der Weihe in unmittelbarer Weise zugeordnet. Deshalb trägt er die direkte Verantwortung für die berufsbegleitenden Maßnahmen. Diese Sorge soll er in Zusammenarbeit mit den von ihm Beauftragten (etwa Regens, einen „geistlichen Begleiter“ – evtl. Spiritual – und den jeweiligen Jahrgangssprechern) übernehmen.
Die Pfarrer sollen eigens auf die spezifische Verantwortung vorbereitet werden, ihre priesterlichen Mitarbeiter in den Beruf einzuführen und zu begleiten.
BEGLEITUNG
Pastorale und katechetische Fragen, Probleme der Zusammenarbeit in der Pfarre und im Dekanat sowie Themen verschiedener theologischer Disziplinen können bei regelmäßigen, möglichst monatlichen Treffen besprochen werden. Dies soll nach gemeinsamer Planung zwischen Verantwortlichen, Pfarrern und Kaplänen geschehen.
Der „geistliche Begleiter“ geht auf Fragen des persönlichen spirituellen Lebens ein und reflektiert sie mit dem Einzelnen oder in der Gruppe.
KURSE UND THEMEN
Eine detaillierte Planung geschieht in Absprache mit dem Kuratorium für Priesterbildung, das die Ausbildungsvorgänge ideell und finanziell unterstützt.
Die bereits bestehenden Triennal- bzw. Quinquennalkurse sowie die Kaplanswochen sind integraler Bestandteil dieser Berufseinführung. Sie sollen durch eine geistliche Woche erweitert werden. Die Teilnahme am vollen Kursprogramm ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit, die nicht die dienstfreie Zeit beeinträchtigt.
Zur Teilnahme sollen auch die Kapläne aus dem Ordensstand verpflichtet werden.
Als Themen wären folgende Bereiche denkbar:
1. Jahr | 1) Geistliche Tage: persönliche Reflexion über die Situation und die Grundaufgaben der Pastoral in der Pfarre. |
2. Jahr | 2) Sakramentenpastoral 3) Geistliche Tage: priesterlicher Lebensstil; Identität und Glaubensfindung |
3. Jahr | 4) Verkündigung und Predigt (Homiletischer Kurs) 5) Geistliche Tage: Spiritualität der Pfarrgemeinde |
4. Jahr | 6) Kasualpastoral und -praxis (bes. Taufgespräch und Ehevorbereitung) 7) (Einzel-)Exerzitien |
5. Jahr8) Pfarrbefähigungswoche (zwei Wochen): Theologische Reflexion über die Kirche als Ort des Heiles; Konkretisierung der daraus folgenden theologischen und pastoralen Ansprüche in gemeinsamen Gesprächen mit der Diözesanleitung; praktische Hinführung zur Leitung einer Pfarre; Einführung und Begleitung junger Priester.
DIENSTFREISTELLUNGEN
Die Freistellung vom Schuldienst erfolgt nach den geltenden schulrechtlichen Normen.
KOSTENAUFWAND
Die entstehenden Kosten für Kursgebühren und Aufenthalt bei Kursen anlässlich der Tage der Berufsbegleitung werden von der jeweiligen Diözese getragen.
ORGANISATION
Die Planung und Gestaltung der Priesterfortbildung erfolgt diözesanbezogen. In diesem Zusammenhang kann überlegt werden, die eine oder andere Veranstaltung überdiözesan zu organisieren.
Das vorliegende Programm beeinträchtigt nicht die bisherige Regelung der Teilnahme an Pastoralkonferenzen, „Theologischen Tagen“ etc.
WEITERBILDUNG
Begabten Jungpriestern soll es (eventuell nach einiger Zeit der Seelsorge) auf Wunsch ermöglicht werden, das theologische Doktorat zu erwerben oder sich in Sonderstudien zu spezialisieren.
✽ ✽ ✽ ✽ ✽
Congregatio de Institutione Catholica
(De Seminariis atque Studiorum Institutis)
Prot. num. 1897/65/AUS/C
Vidimus et approbavimus
Datum Romae, ex aedibus eiusdem Congregationis, die XXI mensis Iunii, in memoria Sancti Aloisii Gonzaga, iuventutis studiosae Patroni, a. D. MMVII.
+ Zenon Card. Grocholewski
Praefectus
+ Johannes Ludovicus Bruguès OP
A Secretis
[1] Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius (OT) 1.
[2] Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Grundordnung für die Ausbildung der Priester (Ratio fundamentalis institutionalis sacerdotalis).
[3] Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes.
[4] Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart.
[5] Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (PO) 1.
[6] Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland. Beschlüsse der Vollversammlung, Beschluss Die pastoralen Dienste in der Gemeinde, 5.1.1.
[7] Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobisüber die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart (PDV) 25.
[8] Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. I, Freiburg 1966, 156–347.
[9] Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. III, Freiburg 1968, 22–185.
[10] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode Reconciliatio et paenitentia über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, 2. Dezember 1984 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 60), Bonn 1984.
[11]] Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Die theologische Ausbildung der künftigen Priester, Rom 1976.
[12] Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret über das Laienapostolat Apostolicam actuositatem, in: Das Zweite Vatikanische Konzil, Bd. II, Freiburg 1967, 602–701.
[13] Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 62; Antwortschreiben auf die Apostolische Visitation der Priesterseminare seitens der Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 29.7.1997; Informationsdokument „Der propädeutische Abschnitt“ 1998; Statut des Propädeutikums der Österreichischen Bischofskonferenz vom 1.2.2002.
[14] Kongregation für das katholische Bildungswesen, Dekret Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat, in: Priesterausbildung und Theologiestudium(Nachkonziliare Dokumentation 50), Trier 1975.
[15] Vgl. c. 241 CIC. In diesem Zusammenhang ist auch die Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihender Kongregation für das katholische Bildungswesen vom 4. November 2005 zu berücksichtigen.
[16] Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores gregis. Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt, 16. Oktober 2003 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles 163), Bonn 2003
17 Rundschreiben „Die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten“ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 10. November 1997, Nr. 589, Anlage 1, Ziff. 8, zur Interpretation von c. 1051 § 1 CIC.