Dekret über die religiöse Erziehung
can. 804 § 1
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 11 vom 28. April 1994, II. 5.)
Die religiöse Unterweisung in den Schulen jeglicher Art ist in Österreich durch das Religionsunterrichtsgesetz aus dem Jahre 1949 sowie durch die Verträge zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl von 1962 und 1971 geordnet.
Beschlossen von der ÖBK am 5. November 1991; Recognitio durch die Kongregation für die Bischöfe am 14. Jänner 1994.