Ritterorden

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 22 vom 20. Mai 1998, II. 6.)

Immer wieder kommt es vor, dass sich bestimmte Vereinigungen mit der Bezeichnung „Ritterorden“ versehen und ihren Ursprung auf altehrwürdige Gründungen zurückführen. Das Päpstliche Staatssekretariat hat im Mai 1995 auf eine diesbezügliche Anfrage geantwortet (N.370.951), dass die vom Heiligen Stuhl anerkannten Orden dieser Art ausschließlich die drei folgenden sind. 1) Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem, 2) Souveräner Malteser-Ritterorden und 3) Deutscher Orden.

Die Tradition der „Ritterorden“ oder „Souveräner Orden“ lebt nur in diesen anerkannten Formen fort. Keine andere Vereinigung kann die genannten Bezeichnungen unter Berufung auf kirchliche Anerkennung für sich beanspruchen.

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