Fremdsprachige Seelsorge
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 61 vom 5. Februar 2014, II. 3.)
In Entsprechung der Vorgaben der Instruktion des Päpstlichen Rates der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs „Erga migrantes caritas Christi“ vom 3. Mai 2004 hat die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, dass anstelle der Bezeichnung „Oberseelsorger“ in Zukunft die Bezeichnung „Nationaler Koordinator“ zu verwenden ist. Diese Änderung ist auch für die beiden Dokumente der Österreichischen Bischofskonferenz „Pastorale und rechtliche Richtlinien für die fremdsprachige Seelsorge in Österreich“ und „Richtlinien für den Dienst des Nationaldirektors für die fremdsprachigen Gemeinden im Bereich der ÖBK“ (beide 1998) zu berücksichtigen.