Dekret über Sammelaktionen (Spendensammlungen) außerhalb der Diözese (can. 1265 § 2)
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Jänner 1984, 13.)
Sammelaktionen außerhalb der Diözesen bedürfen der Genehmigung der Bischofskonferenz. Es wird aber empfohlen, Sammelaktionen außerhalb der eigenen Diözese grundsätzlich zu vermeiden.