Dekret über Gebühren (Taxen)
(can. 1264, 1°)

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Jänner 1984, 22.)

a) Der Beschluss der Österreichischen Bischofskonferenz auf Abschaffung aller Ordinariatstaxen ab 1. Jänner 1972 bleibt aufrecht[1].

b) Gebühren für Reskripte des Apostolischen Stuhles sollen vom Ordinariat dem Begünstigten zur Refundierung vorgeschrieben werden.


[1] Herbstkonferenz der österreichischen Bischöfe, 8. bis 10. November 1971: „Die Bischofskonferenz beschließt, dass die Ordinariatstaxen mit 1. Jänner 1972 in allen Diözesen abgeschafft werden.“

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