Orientierungen für die Gestaltung von „Segensfeiern am Valentinstag“
(erarbeitet von der Familienkommission und approbiert
von der Österreichischen Bischofskonferenz)
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 39 vom 1. Mai 2005, II. 2.)
Gott liebt alle Menschen und möchte sie durch den Segen seiner Kirche diese Liebe erfahren lassen.
Neben Gottesdiensten für Familien und der vielerorts üblichen Feier von Ehejubiläen bietet sich der Valentinstag für die Kirche als Chance an, der Sehnsucht vieler Paare nach Gottes Schutz und Segen entgegen zu kommen.
Wir empfehlen daher kirchliche Segensfeiern, in denen auf die jeweilige Situation der Paare eingegangen werden soll:
- Ehepaaresollen eingeladen werden, ihr Eheversprechen zu erneuern; sie können durch den Segen Gottes eine Stärkung im Glauben und in der Liebe erbitten.
- Brautpaaresollen zur gegenseitigen Hingabe im Empfang des Ehesakraments ermutigt werden.
- Verlobtedürfen den Beistand Gottes in der Vorbereitung auf die Ehe erbitten; die Verlobung kann und soll durch solche Feiern kirchlich aufgewertet werden.
- Wer nicht in einer sakramentalen Ehe oder in Vorbereitung darauf lebt, soll in Form eines sorgfältig formulierten Gebetes und durch eine Einzelsegnung gestärkt werden.
Hinweise für die liturgische Gestaltung:
- Um eine offenere Gestaltung zu ermöglichen, empfehlen wir, die Segensfeiern nicht als Eucharistiefeier, sondern als Wortgottesdienst zu gestalten.
- In der Einladung, Ankündigung und liturgischen Gestaltung soll zum Ausdruck kommen, dass alle partnerschaftliche Liebe auf die Ehe hingeordnet ist.
- In der Predigt und in den Gebeten soll darauf hingewiesen werden, dass Gott die Quelle der Liebe und Treue ist.
- Die Predigt soll insbesondere den Wert und die Bedeutung des Ehesakraments als Grundlage für das Gelingen einer dauerhaften Beziehung und für die Erfüllung der Aufgaben einer Familie hervorheben.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, soll auf den Unterschied zwischen der Segnung von Paaren und Einzelnen hingewiesen werden.
- Die Segnung selbst sollte begleitet werden von einer Handauflegung als Zeichen des Wirkens des Heiligen Geistes.
- Die Segensfeier kann zum Anlass genommen werden, die Paare verstärkt in die Ehe- und Familienpastoral einzubeziehen, z. B. als integraler Bestandteil der Ehevorbereitung.
Wien, im November 2004