Zelebret

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 15 vom 11. August 1995, II. 4.)

Aus gegebenem Anlass wird daran erinnert, dass Welt- und Ordenspriester, die auswärts zelebrieren möchten, ein gültiges Zelebret vorzuweisen haben. Für die Ausstellung ist das jeweilige Ordinariat zuständig.

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