Erasmus+

Teilnahmevoraussetzungen

  1. Sie studieren Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsrecht oder sind Studierende/r des integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck.

  2. Zum Zeitpunkt des Antritts muss das erste Jahr des Grundstudiums der für den ERASMUS+ Studienaufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert sein.
  3. Sie haben vor Antritt des geplanten Auslandssemester noch mindestens 30 anrechenbare ECTS-Punkte offen (die Sie dann im Ausland erwerben).

  4. Sie müssen gute einschlägige Sprachkenntnisse nachweisen (entweder über das Maturazeugnis oder durch LV-Zeugnisse über 4-6 Wochenstunden/2 Semester oder durch sonstige Nachweise).

  5. Italienische Studierende müssen über eine Meldebestätigung eines (Neben)Wohnsitzes in Innsbruck/Umgebung verfügen, wenn sie an eine italienische Universität wollen.

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