Forschung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bekennt sich zum Ansatz der „Vollfakultät“ und pflegt daher sowohl in der Forschung als auch in der Lehre ein universelles Verständnis der Rechtswissenschaften. Die Vernachlässigung einzelner Bereiche der Rechtsordnung und deren Entwicklung in Forschung und Lehre sind nicht vertretbar. Dies resultiert auch aus der besonderen Stellung der Universität Innsbruck als Landesuniversität von Tirol, Vorarlberg, Südtirol und Liechtenstein, innerhalb welcher die Fakultät eine für die Gesellschaft in diesen Räumen überaus bedeutsame regionale Versorgungsaufgabe zu erfüllen hat. Der Bildungs-, Ausbildungs-, Forschungs- und Servicierungsauftrag der Fakultät erstreckt sich naturgemäß auf sämtliche Bereiche der Rechtsordnung. Eine Schwerpunktbildung kann an der Fakultät immer nur relativ und u. U. temporär sein. Sie wird nicht zuletzt durch aktuelle, zum Teil auch unvorhersehbare Entwicklungen in der nationalen und europäischen Gesetzgebung sowie in der Gesellschaft und der europäischen und globalen Wirtschaft induziert.
Forschungszentren
Forschungszentrum Europäische Integration |
Forschungszentrum Föderalismus | Forschungszentrum Medizinrecht |
Forschungszentrum Liechtensteinisches Recht |
DoktorandInnenkolleg
Doktoratskolleg für Medizinrecht und Gesundheitswesen |
Doktoratskolleg Liechtensteinisches Recht |