Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus

Curriculum (2014W)

Bachelor of Science

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis und Sprachnachweis

Online bewerben

Fakultät
Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik

Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6

ISCED-F 
1015 Reisebüros, Tourismus und Freizeitindustrie

Studienkennzahl
UC 033 555

Bewerbung
Die Zulassung zum gemeinsamen Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus erfolgt zuerst an der UMIT TIROL und dann an der LFUI. An der UMIT TIROL fallen Studiengebühren an. Das Studium wird am Standort Landeck durchgeführt.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für den Bachelor Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für den Bachelor Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus gilt aktuell das Curriculum 2014w.

Informationen zum Curriculum (2014W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Allgemeine Informationen

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. SL Einführung in die BWL (4 ECTS-AP),
  2. SL Einführung in die Volkswirtschaftslehre (4 ECTS-AP),
  3. SL Grundlagen des Tourismus (4 ECTS-AP).

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP). Sie hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

1. SL Einführung in die BWL (4 ECTS-AP)
2. SL Einführung in die Volkswirtschaftslehre (4 ECTS-AP)
3. SL Grundlagen des Tourismus (4 ECTS-AP)
4. SL Sport- und Gesundheitstourismus (4 ECTS-AP)

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

4,0 ECTS-AP: Einführung in die BWL
6,0 ECTS-AP: Buchhaltung und Bilanzierung
4,0 ECTS-AP: Einführung in die Volkswirtschaftslehre
4,0 ECTS-AP: Grundlagen des Tourismus
4,0 ECTS-AP: Wirtschaftspolitik
6,0 ECTS-AP: Statistik
2,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

4,0 ECTS-AP: Strategische Unternehmensführung
4,0 ECTS-AP: Finanzmanagement
8,0 ECTS-AP: Grundlagen des Marketings und des Dienstleistungsmarketings
4,0 ECTS-AP: Makroökonomik
4,0 ECTS-AP: Sport- und Gesundheitstourismus
6,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

 4,0 ECTS-AP: Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens
10,0 ECTS-AP: Internes Rechnungswesen und Controlling
 4,0 ECTS-AP: Verhalten in Organisationen
 4,0 ECTS-AP: Grundlagen der Sport- und Gesundheitspsychologie sowie der Soziologie
 4,0 ECTS-AP: Einführung in die Grundlagen des Rechts  
 4,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

  4,0 ECTS-AP: Konzepte und Instrumente der Personalwirtschaft
  4,0 ECTS-AP: Grundlagen des Unternehmensrechts  
  4,0 ECTS-AP: Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung
18,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

  6,0 ECTS-AP: Unternehmensgründung und Unternehmertum
  4,0 ECTS-AP: Aktuelle Entwicklungen im Personalmanagement
  4,0 ECTS-AP: Seminar zur Erstellung des Exposés zur Bachelorarbeit
  4,0 ECTS-AP: Destinationsmanagement und -marketing
  4,0 ECTS-AP: Online Kommunikation und Marketing
  8,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

  6,0 ECTS-AP: Prävention, Ernährung und Bewegung
  6,0 ECTS-AP: Managerial Economics
12,0 ECTS-AP: Seminar mit Bachelorarbeit
  6,0 ECTS-AP: Wahlmodule gemäß § 9 (2)

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung25,8= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler29,3
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler25,8
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien19,1
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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