Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht

Curriculum (2001W)

Gemeinsames Diplomstudium der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der Universität Trient

Autonome Provinz Südtirol

Gefördert von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol

 

Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)

Dauer / ECTS-AP
10 Semester / 300 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch / Italienisch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 102

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.


* Informationen zum Studienplan (2001W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt das aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 3 Ziffer 1) VO 4, 6 ECTS-AP,
  2. VO Juristische Informations- und Arbeitstechnik (§ 3 Ziffer 2) VO 2, 3 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 21 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Fächer / Module

Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (zwei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, den kompetenten Umgang mit Internetdatenbanken und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.

  • Einführung in die Rechtswissenschaften
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Italienisches Verfassungsrecht einschließlich italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeine Staatslehre
  • Wirtschaft

Zweiter Studienabschnitt (sechs Semester)

Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Eine angestrebte zweisprachige Ausbildung wird auch durch die ProfessorInnen der Partneruniversität Padua gewährleistet.

  • Italienisches Bürgerliches Recht einschließlich des italienischen internationalen Privatrechtes
  • Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Italienisches Handels- und Wertpapierrecht und Grundzüge des italienischen Immaterialgüterrechtes
  • Italienisches Strafrecht, italienisches Strafprozessrecht und Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
  • Italienisches allgemeines Verwaltungsrecht, italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre
  • Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes
  • Europarecht
  • Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen
  • Rechtsphilosophie
  • Kurse nach Wahl

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Ziel des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften ist die Ausbildung zu zweisprachigen UniversaljuristInnen im italienischen Recht. Die AbsolventInnen sollen befähigt sein, in allen Bereichen des Rechts auf hohem Niveau tätig zu sein. Sie sollen sich in neue und veränderte Rechtsmaterien schnell und kompetent einarbeiten können. Dabei sind juristische Fach- und Methodenkompetenzen im nationalen italienischen, europäischen und internationalen Recht ebenso wichtig wie Kritikfähigkeit, Sprachkompetenz, perfekte Zweisprachigkeit deutsch/italienisch, Argumentation, sowie Kommunikations- und Verhandlungskompetenz. Das Integrierte Diplomstudium bildet in seiner fachlichen Breite die Vorbildung für die klassischen reglementierten Rechtsberufe wie RechtsanwältInnen, RichterInnen, NotarInnen, StaatsanwältInnen und den fachkundigen Verwaltungsdienst in Italien, ebenso für eine rechtskundige Tätigkeit in Wirtschaft, Politik, Kultur und Sozialem.

Erwartete Lernergebnisse

Die Anforderungen für einen erfolgreichen Studienabschluss inkludieren insbesondere eine Diplomarbeit, zum Nachweis der Befähigung wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften betreffen die klassischen Rechtsberufe. Dazu gehören: RichterInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen, NotarInnen, höhere rechtskundige Verwaltungsdienste. Als GeneralistInnen stehen den AbsolventInnen dieses Diplomstudiums auch zahlreiche andere Berufe mit Rechtsbezug offen; so etwa in Interessenverbänden (Kammern, Berufsvereinigungen), in supranationalen und internationalen Organisationen (z.B. Europäische Union, UNO, WTO) sowie in Politik, Kultur, Sozialem und Wirtschaft.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung21= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler29,7
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler28,3
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien21
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
  Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Termine

Erster Studienabschnitt:

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Zweiter Studienabschnitt

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Formulare

Anerkennungen

Grundsätzlich wird die Mobilität der Studierenden begrüßt. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten (vgl. § 78 UG 2002):

  1. Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn sich die ECTS-Anrechnungspunkte für die jeweilige Prüfung an der Gastuniversität und an der Heimatuniversität in etwa entsprechen.
  2. Wird die Anzahl der einer Prüfung des Diplomstudiums des Italienischen Rechts zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte wesentlich unterschritten, muss eine Zusatzprüfung vorgeschlagen bzw. nachgewiesen werden.
  3. Eine Anrechnung erfolgt außerdem nur, wenn die Prüfung an der Gastuniversität in einem vergleichbaren Studium abgelegt wurde.
  4. Daher wird ersucht, allen Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen einen aktuellen Internet-Ausdruck beizulegen, aus dem neben der ECTS-Anrechnungspunkte die Beschreibung und die Studienzuordnung der Lehrveranstaltung(en) hervorgeht, die die Grundlage der Prüfung(en) bildet(n), deren Anerkennung gewünscht wird.
  5. Die nach dem Innsbrucker Studienplan vorgesehenen schriftlichen Diplomprüfungen in den Hauptfächern können durch eine mündliche Prüfung an der Gastuniversität, auch wenn sie in Bezug auf die ECTS-Anrechnungspunkte übereinstimmen, nicht ersetzt werden. Eine solche Prüfung wird aber als mündlicher Prüfungsteil angerechnet.

Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher (August 2018)

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