Diplomstudium Wirtschaftsrecht

Curriculum (2003W)

Ab dem Wintersemester 2015/2016 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »

Magistra/Magister des Rechts der Wirtschaft (Mag.iur.rer.oec.)

Dauer/ECTS-AP
9 Semester/263 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura/Äquivalentes Zeugnis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 115


* Informationen zum Studienplan (2003W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt den aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

  1. Einführung in die Rechtswissenschaften (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit a) VL 2 5 ECTS-AP
  2. Einführung in Wirtschaft und Recht (§ 4 Abs. 1 Z 1 lit b) VL 1 2 ECTS-AP

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Studienplan vorgesehenen Diplomarbeit. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Diplomstudium „Wirtschaftsrecht“ besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (drei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt rechtliches und ökonomisches Grundlagenwissen, Fremdsprachenkenntnisse und führt in das Verhältnis von Recht und Wirtschaft ein.

Pflichtfächer:

  • Recht und Wirtschaft – Einführung
  • Englisch für Juristen
  • Bürgerliches Recht 1
  • Betriebswirtschaftslehre 1, 2
  • Europarecht 1
  • Volkswirtschaftslehre 1
  • Öffentliches Recht
  • Wirtschaftsenglisch

Zweiter Studienabschnitt, Teil 1 (vier Semester) und Teil 2 (zwei Semester)

Hier werden die im ersten Abschnitt erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft. Über Wahlfächer besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf den angestrebten Berufsweg auszurichten.

Pflichtfächer:

Arbeitsrecht 1, Finanzrecht, Materielles Finanzstrafrecht, Unternehmes-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Allgemeines Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht 1, Privates Recht der Wirtschaft 1, Sozialrecht 1, Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts und Grundzüge des Strafverfahrensrechts, Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung 1, Insolvenzrecht und Unternehmensreorganisation, Volkswirtschaftslehre 2, Juristische Informations- und Arbeitstechnik

Wahlfächer:

Arbeitsrecht 2, Bürgerliches Recht 2, Europarecht 2, Finanzstrafrecht 2, Öffentliches Wirtschafsrecht 2, Privates Recht der Wirtschaft 2, Rechtsinformatik, Sozialrecht 2, Zivilgerichtliches Rechtsdurchsetzung 2, Betriebswirtschaftslehre 3, Volkswirtschaftslehre 3, Volkswirtschaftslehre 4, Französisch, Italienisch, Spanisch,

Finanzen und Steuern, Internationale Wirtschaft und rechtliche Rahmenbedingungen, Marketing und Wettbewerb, Personalwesen, Unternehmensgründung und Unternehmensfinanzierung

Bankwesen, E-Commerce, Internet, Immobilienrecht und -wirtschaft, Kapitalmarkt, Unternehmensnachfolge, Verbraucherschutz, Versicherungswesen, Vertragsgestaltung

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung30,6= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler28,0
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler22,9
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien18,5
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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