Masterstudium Media, Society and Communication
Curriculum (2023W)
Master of Arts
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0312 Politikwissenschaft und politische Bildung
Studienkennzahl
UC 066 579
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Media, Society and Communication , wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium Media, Society and Communication gilt aktuell das Curriculum 2023W:
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2023)
Mitteilungsblatt vom 19.04.2023, 30. Stück, Nr. 441
Voraussetzung
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereichen Medien und Kommunikationstheorien
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Methoden aus der empirischen Sozialforschung
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Digitale Kommunikation
- 5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Aktuelle medien- und kommunikationswissenschaftliche Diskurse
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Gesellschaftliche Kommunikation und medialer Wandel
Studierenden des Bachelorstudiums an der Universität Innsbruck wird empfohlen, während des Bachelorstudiums das Wahlpaket bzw. Lehrveranstaltungen des Wahlpakets "Medien und Kommunikation" zu absolvieren.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5 ECTS-AP: VU Emerging Media und aktuelle Diskurse
5 ECTS-AP: VO Mediendynamiken und Nachhaltigkeit
5 ECTS-AP: VO Digitale Demokratie und Gesellschaft
5 ECTS-AP: VO Theorien und Methodologie
5 ECTS-AP: SE Vertiefende qualitative Methoden
5 ECTS-AP: SE Vertiefende quantitative Methoden
5 ECTS-AP: VU Plattformen und Kommunikation
5 ECTS-AP: SE Daten: Analyse und Interpretation
20 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
5 ECTS-AP: VU Ethik und Governance
5 ECTS-AP: SE Daten: Kritische Auseinandersetzung
10 ECTS-AP: SE Forschungsprojekt
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
25 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Praxisvereinbarung
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
ACHTUNG: Füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" UND das "Beiblatt" aus!
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
Ass.-Prof. Dr. Viorela Dan
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Wilhelmus Johannes Gerardus Uunk