Masterstudium Software Engineering

Curriculum (2021W)

Master of Science (MSc)

Dauer/ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0612 Datenbanken, Netzwerkdesign und- administration

Studienkennzahl
UC 066 648

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Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Software Engineering, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Software Engineering gilt aktuell das Curriculum 2021W.

Informationen zum Curriculum (2021W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommende Studien an der Universität Innsbruck:

Bachelorstudium Informatik


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife: 

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Programmiersprachen und Software Engineering
  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Mathematik, Naturwissenschaft, Technik
  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systemarchitektur
  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Angewandte Informatik
  • 20 ECTS-AP aus einer Vertiefung 

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

7,5 ECTS-AP: PM Software Engineering
7,5 ECTS-AP: PM Software Security Engineering
7,5 ECTS-AP: PM Data Engineering und Analytics
7,5 ECTS-AP: PM Forschungsmethoden des Software Engineering

10,0 ECTS-AP: PM Vertiefung in Software Engineering
10,0 ECTS-AP: PM Software Engineering Projekt
10,0 ECTS-AP: WM Vertiefung in Software Security Engineering oder WM Vertiefung in Data Engineering und Analytics

5,0 ECTS-AP: PM Masterseminar Software Engineering
5,0 ECTS-AP: PM Vorbereitung der Masterarbeit
10,0 ECTS-AP: WM Aktuelle Themen des Software Engineering oder WM Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: WM Individuelle Schwerpunktsetzung

17,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: PM Verteidigung der Masterarbeit
10,0 ECTS-AP: WM Aktuelle Themen des Software Engineering oder WM Interdisziplinäre Kompetenzen

Studienverlauf_MA_Software Engineering_de

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler100
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)

Anerkennungen

Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass das Bearbeiten von Anerkennungsanträgen eine bestimmte Zeit in Anspruch nimmt und die Anerkennungen deshalb nicht unmittelbar nach Einreichung des Antrages im Prüfungsreferat im LFU:online ersichtlich sind.

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