Masterstudium Translationswissenschaft

Curriculum (2009W)

Ab dem Wintersemester 2020/2021 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. 

Master of Arts (MA)

Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent. Für die Zulassung zum Masterstudium Translationswissenschaft ist das Niveau C1 nachzuweisen.

Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0231 Spracherwerb

Studienkennzahl
UC 061


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Französisch (2009W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2009W)
  • Bachelorstudium Slawistik (2009W)
  • Bachelorstudium Spanisch (2009W)


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sprachbeherrschung Erste Fremdsprache
  • 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sprachbeherrschung Zweite Fremdsprache
  • 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kulturwissenschaft Erste und Zweite Fremdsprache
  • 30 ECTS-AP aus dem Kernbereich Translatorik Erste und Zweite Fremdsprache
  • 10 ECTS-AP Translationswissenschaft

Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

2,5 ECTS-AP: Translationstechnologie › weiter 2. Semester!
2,5 ECTS-AP: Terminologie › weiter 2. Semester!
12,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodule (2)

› 7,5 ECTS-AP: Translationstechnologie
› 7,5 ECTS-AP: Terminologie
17,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)

7,5 ECTS-AP: Translationswissenschaft
17,5 ECTS-AP: Pflichtmodule (1)
5,0 ECTS-AP: Wahlmodule (2)

27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Empfohlener Studienverlau für das Masterstudium Translationswissenschaft


(1) Im Rahmen der Spezialisierungen „Fachkommunikation“ und „Literatur- und Medienkommunikation“ sind weitere Pflichtmodule im Gesamtumfang von 42,5 ECTS-AP zu absolvieren. Im Rahmen der Spezialisierung „Konferenzdolmetschen“ sind weitere Pflichtmodule im Gesamtumfang von 52,5 ECTS-AP zu absolvieren.

(2) Im Rahmen der Spezialisierungen „Fachkommunikation“ (eingeschränkte Wahloptionen gem. Curriculum § 7 Abs. 2 Z 1) und „Literatur und Medienkommunikation“ sind Wahlmodule im Gesamtumfang von 20 ECTS-AP zu absolvieren. Im Rahmen der Spezialisierung „Konferenzdolmetschen“ sind Wahlmodule im Gesamtumfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung25,3= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler33,4
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler27,1
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien14,2
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2020

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

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