Masterstudium Wirtschaftsinformatik
Curriculum (2024W)
Master of Science
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0612 Datenbanken, Netzwerkdesign und -administration
Studienkennzahl
UC 066 926
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik gilt aktuell das Curriculum 2024W.
Informationen zum Curriculum (2024W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Voraussetzung
Fachlich infrage kommende Bachelorstudien bzw. infrage kommendes Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften– Management and Economics
- Bacherlorstudium Informatik
- Bachelorstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
- Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Es gelten zudem die folgenden qualitativen Zulassungsbedingungen gemäß § 63a Abs. 1 UG:
- Im Wintersemester 2024/25 wird ein überarbeitetes Curriculum für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik in Kraft treten.
Das Masterstudium Wirtschaftsinformatik und weitere Masterprogramme an der Fakultät für Betriebswirtschaft wurden grundlegend überarbeitet. Die Lehrveranstaltungen umfassen nun ein flexibles und an neuen (Forschungs-)Themen ausgerichtetes Angebot. Eine Änderung ist, dass für das Masterstudium Wirtschaftsinformatik und alle englischsprachigen Masterstudien als eine zusätzliche qualitative Zulassungsbedingung ein GMAT mit mind. 550 Punkten bzw. GMAT Focus mit mind. 525 Punkten vorgesehen ist.
Absolvent*innen der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Innsbruck mit einer Gesamtnote zwischen 1,0 und 2,8 können auf den GMAT verzichten. Diese Zulassungsbedingung gilt zusätzlich zu den bestehenden Bedingungen der allgemeinen Universitätsreife.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
Um Verzögerungen im Studienverlauf zu vermeiden, wird ein Studienbeginn im Wintersemester empfohlen.
5 ECTS-AP: Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
10 ECTS-AP: Einführungsmodul 1*
10 ECTS-AP: Einführungsmodul 2*
5 ECTS-AP: Betriebliche Informationssysteme
10,0 ECTS-AP: Methoden der Wirtschaftsinformatik
10,0 ECTS-AP: Geschäftsprozessmanagement
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: IT-Projektmanagement
10 ECTS-AP: Wahlmodul
10 ECTS-AP: Freies Wahlmodul
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: AG Begleitung der Masterarbeit
5,0 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
in Bearbeitung
(1) Gemäß Curriculum sind zwei Pflichtmodule aus den Modulen „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften für InformatikerInnen“ oder „Einführung in die Informatik für WirtschaftswissenschafterInnen“ im Umfang von je 10 ECTS-AP: entsprechend dem absolvierten Bachelorstudium zu absolvieren. Die Zuordnung erfolgt durch den Universitätsstudienleiter bzw. die Universitätsstudienleiterin.
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 38,2 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 39,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 15,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 6,7 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragter
Dr. Maximilian Schreieck
Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Mike Peters