Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Geographie

Curriculum (2009W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch/Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0532 Geowissenschaften

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 660 xxx

Online bewerben

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Doktoratsstudium Geographie, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Doktoratsstudium Geographie gilt aktuell das Curriculum 2009W.

Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck: 


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule 30 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
  • Dissertationsexposé
    5 ECTS-AP
  • Generische Kompetenzen
    5 ECTS-AP
  • Wissenschaftliche Kernkompetenzen
    5 ECTS-AP
  • Besprechung neuer Forschungsergebnisse
    5 ECTS-AP
  • Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs
    5 ECTS-AP
  • Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
    5 ECTS-AP
Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit aus einem Teilbereich der Geographie, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.
Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen.
Es gelten die im Curriculum genannten Qualitätskriterien.
Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen.
Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen.
In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.
Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben.
Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der
Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Geographie dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Geographie unter besonderer Berücksichtigung von Fragen des Mensch-Umwelt-Verhältnisses, der Struktur und des Wandels von natürlichen und gesellschaftlichen Systemen in ihren jeweiligen und wechselseitigen räumlichen Bezügen und in unterschiedlichen regionalen Kontexten.

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Geographie verfügen über ein fachtheoretisch fundiertes und systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die AbsolventInnen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben selbständig zu konzipieren und durchzuführen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die Berufsfelder fur die AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Geographie sind äußerst vielfältig. Sie umfassen Wissenschaft (Universitäten und Forschungszentren), Wirtschaft (z.B. Consulting-Unternehmen, Ingenieurbüros, Banken und Versicherungen, Tourismusverbände), öffentlichen Dienst (Ämter und Behörden, Politikberatung) sowie NGOs (z.B. Entwicklungszusammenarbeit, Interessensvertetungen)

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung77,4= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler14,8
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler5,3
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien2,5
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Nach oben scrollen