Doctor of Philosophy – Doktoratsstudium Informatik

Curriculum (2009W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät

Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0688 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen mit dem Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 745 xxx

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Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Doktoratsstudium Informatik, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Doktoratsstudium Informatik gilt aktuell das Curriculum 2009W.

Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom, Magister- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 30 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 10 ECTS-AP Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs 5 ECTS-AP Fächerübergreifendes MIP Seminar im Doktoratsstudium 5 ECTS-AP Generische Kompetenzen 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Informatik oder Didaktik der Informatik zu entnehmen. Die Dissertation kann auch aus inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln bestehen. In diesem Fall müssen mindestens drei Artikel in anerkannten referierten Zeitschriften oder internationalen Konferenzen (referierte Full Paper) zur Publikation angenommen worden sein. Die oder der Studierende hat zusätzlich eine ausführliche Zusammenfassung des Arbeitsgebietes, der verwendeten Methoden und der von ihr bzw. ihm erhaltenen Ergebnisse zu erstellen, wobei auf die in der Dissertation inkludierten Artikel Bezug genommen werden muss. Weiters ist ein Ausblick auf die weitere wissenschaftliche und methodische Entwicklung der bearbeiteten Thematik zu verfassen. Sind die Artikel von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt und die Darlegung der Sammeldissertation beigelegt sein. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. Bei Dissertationen aus Didaktik der Informatik müssen im Dissertationskomitee sowohl Vertreterinnen oder Vertreter der Fachdidaktik als auch der Fachwissenschaft vertreten sein. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin bzw. dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung der Geld- oder Sachmittel von Einrichtungen der Universität, so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Leiterin oder der Leiter dieser Einrichtung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat. Das Thema und die Betreuerinnen bzw. Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin bzw. der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung70,7= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler20,2
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler6,9
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien2,2
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Hauptziel des Doktoratsstudiums Informatik liegt in der selbstständigen Verfassung einer wissenschaftlichen Arbeit auf höchstem internationalen Niveau in einem der an der Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik angebotenen Kompetenzgebiete. Diese Arbeit muss die Grenzen des Wissens im jeweiligen Fachbereich erweitern und so zum Fortschritt im Dissertationsfach beitragen.

Erreicht wird dieses Ziel durch die Absolvierung der im Curriculum vorgeschriebenen Module, von denen besonders im Modul „Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema“ die Voraussetzungen zu forschungsorientierter Themenbehandlung geliefert werden. Der derzeit aktuelle Stand der Forschung wird den Studierenden in den Modulen „Analyse eigener und fremder Forschungsergebnisse“ und „Dissertationsgebiet“ vermittelt. Eine Ergänzung dieser Kompetenzen (etwa Projekt-Management, professionelle Präsentation von wissenschaftlichen Inhalten) gewährleistet das Modul „Generische Kompetenzen“. Nach Abschluss des PhD-Studiums Informatik verfügen die AbsolventInnen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung im jeweiligen Bereich angewandt werden.

Das Studium wird mit einer Dissertation, die von einem Betreuerteam betreut wird, und der abschließenden kommissionellen Prüfung mit der Verleihung des Titels „Doctor of Philosophy (PhD)“ abgeschlossen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die AbsolventInnen des Doktoratsstudiums besitzen die Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Probleme der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung auf internationalem Niveau selbständig zu lösen. Sie üben leitende Funktionen in Forschung, Industrie und im tertiären Bildungssektor aus. Sie können nach kurzer Einarbeitungszeit in allen Betrieben und Institutionen in der Entwicklung und Realisierung von innovativen und komplexen Hardware-, Software- oder Netzwerklösungen Führungsaufgaben übernehmen.

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