PhD-Doktoratsstudium Italienisches Recht/Dottorato di ricerca in materie giuridiche
Curriculum (2012W)
Gemeinsames Doktoratsstudium der Universität Innsbruck und der Università degli Studi di Padua
Doctor of Philosophy (PhD)
Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Informationen zum Curriculum (2012W)
Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf keine Zulassung mehr zu diesem Studium erfolgen.
Informationen zum Curriculum (2012W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung.
- Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, 78. Stück, Nr. 877 (Auflassung des Studiums)
- Mitteilungsblatt vom 14.05.2012, 26. Stück, Nr. 273
- Verfahren der Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm PhD- Doktoratsstudium Italienisches Recht/Dottorato di ricerca in materie giuridiche an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und der Università degli Studi di Padova
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Module und Dissertation
A | B |
---|---|
Pflichtmodule 40 ECTS-AP | Dissertation 110 ECTS-AP |
Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen 10 ECTS-AP Juristische Schlüsselqualifikationen 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation 10 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen bei der Konzipierung der Dissertation 5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 10 ECTS-AP | Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist aus einem oder mehreren der folgenden Fächer zu entnehmen: Römisches Privatrecht; Italienisches Verfassungsrecht einschließlich Italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeiner Staatslehre; Italienisches Bürgerliches Recht einschließlich des Italienischen Internationalen Privatrechtes; Italienisches zivilgerichtliches Verfahrensrecht; Italienisches Handels- und Wertpapierrecht und Grundzüge des Italienischen Immaterialgüterrechtes; Italienisches Strafrecht, Italienisches Strafprozessrecht und Grundzüge des Italienischen Strafvollzugrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie; Italienisches Verwaltungsrecht, Italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des Italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre; Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des Italienischen Sozialrechtes; Europarecht; Allgemeines Völkerrecht und Grundzüge des Rechtes der Internationalen Organisationen; Italienisches Finanzrecht; Italienisches Wirtschaftsrecht. Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- und/oder Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Hauptbetreuerin oder einen Hauptbetreuer zu benennen. Dem Betreuerinnen- und/oder dem Betreuerteam gehören in jedem Fall eine Betreuerin bzw. ein Betreuer der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und eine Betreuerin bzw. ein Betreuer der Università degli Studi di Padova an. Es ist zulässig, Betreuerinnen bzw. Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. Die oder der Studierende hat Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe bescheidmäßig untersagen. |
An der Università degli Studi die Padova sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS-AP zu erbringen. | |
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das gemeinsame Studienprogramm dient der Heranbildung von ForscherInnen und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Das gemeinsame Studienprogramm an den zwei verschiedensprachigen Universitäten Innsbruck und Padua qualifiziert die AbsolventInnen durch eine hohe sprachliche und interkulturelle Kompetenz. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in den für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Wissenschaftsdisziplinen, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, in den verwandten relevanten Wissenschaften sowie in der aktuellen relevanten Literatur erworben, ebenso die Qualifikation zur rechtsvergleichenden Arbeit. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das gemeinsame Studienprogramm dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis des Berufsbildes eines selbständigen Wissenschaftlers/einer selbständigen Wissenschaftlerin im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.
Erwartete Lernergebnisse
AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Auch für Fragen der Geschlechterforschung sind sie sensibilisiert.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten in Frage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 64,7 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 20,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 11,3 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 3,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Programmkoordinatorin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Margareth Helfer
Studienbeauftragte
Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Esther Happacher, LLM
Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck