Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Curriculum (2012W)

Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 796 200 xxx

Informationen zum Curriculum (2012W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommende Diplomstudien an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 40 ECTS-APDissertation 140 ECTS-AP
Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen 10 ECTS-AP Juristische Schlüsselqualifikationen 5 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen außerhalb des Rechtsgebiets der Dissertation 10 ECTS-AP Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen im Rechtsgebiet der Dissertation 10 ECTS-AP Rigorosum 5 ECTS-AP Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die, anders als die Diplom- und Masterarbeit, dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient (§ 51 Abs 2 Z 13 UG 2002). Das Thema der Dissertation ist den Rechtsgebieten der juristischen Pflichtfächer oder der gebundenen juristischen Wahlfächer des Studienplans des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 19. Juli 2001, 38. Stück, Nr. 731 in der Fassung des Mitteilungsblatts der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 8. Juni 2011, 26. Stück, Nr. 437) mit Ausnahme der dort unter § 15 Z 6 und 7 genannten Wahlfächerkörbe zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuungsteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Fällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen und/oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe bescheidmäßig untersagen.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften ist der Gruppe der rechtswissenschaftlichen Studien zu-geordnet. Es dient der Heranbildung von ForscherInnen und von Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier originärer wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird, sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschafltichen Nachwuchses auf Grundlage von Diplom- und Masterstudien. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis für rechtsethisch relevante Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen. Sie sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor KollegInnen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren bzw. analysieren. Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften entspricht internationalen Standards.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Auch für Fragen der Geschlechterforschung sind sie sensibilisiert.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten infrage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung59,9= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler23,6
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler11,9
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien4,6
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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